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IT.Niedersachsen FG 54 – Zentrale Vergabestelle IT

Hardware GigaStor für Analyse

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-08 Auftragsbekanntmachung
2018-12-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hardware für Zentralrechner
Referenznummer: 02800-742/18
Kurze Beschreibung: Hardware GigaStor für Analyse
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hardware für Zentralrechner 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Hardware für Zentralrechner 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen FG 54 – Zentrale Vergabestelle IT
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: silke.sperling-heinsohn@it.niedersachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYRYF3W/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYRYF3W 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 197-444997
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYF3W

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Es ist eine deutschsprachige Hotline o. ä. für die angebotenen Systeme zu unterhalten;
2) Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrums im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand;
3) Es muss ein aktuelles Schulungszertifikat für die GigaStor- und Apex-Produkte vorliegen, das nicht älter als 1 Jahr ist.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYRYF3W/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 197-444997 (2018-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen FG 54 - Zentrale Vergabestelle IT

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 237-541238
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 197-444997
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYAQ4

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-03 📅
Name: Gordion Data Systems Technology GmbH
Postort: Troisdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Niedersachsen 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß Paragr. 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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Paragr. 160 Abs. 3 GWB lautet:
— Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
— Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf Paragr. 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
Paragr. 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
— (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2018/S 237-541238 (2018-12-07)