Netzwerkkomponenten 2018

Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten mittels Rahmenvereinbarung in 3 Losen mit 3 bzw. 6 Wirtschaftsteilnehmern.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
2) Verkauf und Lieferung von Netzwerkkomponenten inklusive Zubehör;
3) Ergänzende Leistungen:
a) Serviceleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-13 Auftragsbekanntmachung
2018-08-21 Ergänzende Angaben
2018-12-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Referenznummer: 8407 0805 0133
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten mittels Rahmenvereinbarung in 3 Losen mit 3 bzw. 6 Wirtschaftsteilnehmern. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: 1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG; 2) Verkauf und Lieferung von Netzwerkkomponenten inklusive Zubehör; 3) Ergänzende Leistungen: a) Serviceleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort); b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.); c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose); d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de 🌏
E-Mail: it-vergabe@gv.mpg.de 📧
Fax: +49 8921081367 📠
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1648941ddcb-37f093bdaf3f58de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-17 📅
Datum des Beginns: 2018-11-29 📅
Datum des Endes: 2023-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 135-307708
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
Angebote können elektronisch (siehe Kapitel 1.10.1 der VU) oder konventionell in Papierform (siehe Kapitel 1.10.2 der VU) abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig!

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten mittels Rahmenvereinbarung in 3 Losen mit 3 bzw. 6 Wirtschaftsteilnehmern.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
2) Verkauf und Lieferung von Netzwerkkomponenten inklusive Zubehör;
3) Ergänzende Leistungen:
a) Serviceleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
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c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Geräteklasse 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Alle Kapitel und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Gegenstand dieses Loses 1 ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten mittels Rahmenvereinbarung mit 3 Wirtschaftsteilnehmern.
Als Netzwerkkomponenten werden im Rahmen dieser Ausschreibung Switches und Router verstanden, die bei den Bedarfsträgern des Auftraggebers zum Aufbau einer Netzwerk-Infrastruktur genutzt werden.
Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss vom künftigen Auftragnehmer angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
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— Geräteklasse 1: Installationsswitch (dieses Los 1)
Mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen.
Bieter dürfen Angebote auch für alle Lose abgeben, sofern sie in der Lage sind, das geforderte Produktportfolio mit geeigneten Geräten abzudecken. Wenn ein Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, muss er sich für jedes Los auf einen Hersteller festlegen.
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Die Beschaffung von WLAN-Komponenten ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt wird, die parallel zu der vorliegenden in den Wettbewerb gestellt wird.
Ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von SAN-Switches, die ebenfalls von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden.
Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind jedoch neben der Lieferung von Netzwerkkomponenten auch Serviceleistungen sowie die Beschaffung von Netzwerkkomponenten-Zubehör aus einem vielfältigen Sortiment.
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Netzwerkkomponenten und das jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen – soweit eine Individualisierung (z. B. Module bei modularen Switches) technisch möglich ist auswählen und frei konfigurieren können. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) angezeigt bekommen. Diese Ansicht muss ausgedruckt werden können.
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Zusätzlich müssen im Online-Shop für jede angebotene Netzwerkkomponente auch Serviceleistungen (Teil der sog. ergänzenden Leistungen) individuell auswählbar sein.
1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG;
2) Verkauf und Lieferung von Netzwerkkomponenten inklusive Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist);
a) Serviceleistungen (z.B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
Im Online-Shop muss für jede Netzwerkkomponente standardmäßig der „Kauf ohne Service“ (aber mit der gesetzlichen Gewährleistung) vorausgewählt sein. Zu den Netzwerkkomponenten müssen zudem optional eine 12 Monate Vor-Ort-Garantie und eine 36 Monate Vor-Ort-Garantie auswählbar sein. Optional ist eine Verlängerung der Laufzeit auf 60 Monate anzubieten (vgl. dazu Kapitel 2.7.2).
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Die Preise für Netzwerkkomponenten und deren Zubehör müssen sich dabei an den Marktpreisen orientieren.
Zusätzliche Informationen:
Angebote können elektronisch (siehe Kapitel 1.10.1 der VU) oder konventionell in Papierform (siehe Kapitel 1.10.2 der VU) abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig!
Bezeichnung des Loses: Geräteklassen 2 bis 5
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
alle Kapitel und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Gegenstand dieses Loses 2 ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten mittels Rahmenvereinbarung mit 6 Wirtschaftsteilnehmern.
— Geräteklasse 2: Desktop Switch (dieses Los 2),
— Geräteklasse 3: Access Switch (dieses Los 2),
— Geräteklasse 4: L3 Distribution Switch (dieses Los 2),
— Geräteklasse 5: Core Router (dieses Los 2).
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Netzwerkkomponenten und das jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen - soweit eine Individualisierung (z. B. Module bei modularen Switches) technisch möglich ist, auswählen und frei konfigurieren können. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) angezeigt bekommen. Diese Ansicht muss ausgedruckt werden können.
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Bezeichnung des Loses: Geräteklassen 6 und 7
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses 3 ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten mittels Rahmenvereinbarung mit 6 Wirtschaftsteilnehmern.
— Geräteklasse 6: Datacenter Access Switch (dieses Los 3),
— Geräteklasse 7: Datacenter Core Switch (dieses Los 3)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München (Generalverwaltung), Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten in Mülheim, Düsseldorf, Hamburg und Frankfurt a.M.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Kapitel und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
I) Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123 oder 124 GWB für jedes Angebot nachzuweisen (vgl. § 42 Abs. 1 VgV).
Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 7 zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Die Angaben müssen vollständig erfolgen und die Fragen vollständig beantwortet werden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB wird hingewiesen. Hat der Bieter entsprechende Selbstreinigungsaßnahmen ergriffen, sind diese ebenfalls auf gesondertem Dokument darzustellen.
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Die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sind zwingend von jedem Unternehmen (d. h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer BG) mit dem Angebot einzureichen.
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Bei Verwendung der EEE (vgl. hierzu Kapitel 1.16.3) hat der Bieter die entsprechenden Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB in Teil III der EEE vorzunehmen.
Hinweis auf Einholung der Auskunft nach § 150a GewO bzw. Abfragepflicht nach § 6 WRegG:
Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30 000 EUR vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Bis zur vollständigen Einrichtung des Wettbewerbsregisters wird der Auftraggeber für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
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II) Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung [EK-02 – EK-03]
Folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und folgende Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen (Bieter, Nachunternehmer, Mitglieder einer BG usw.) auf einem gesonderten Dokument bzw. ggf. in der EEE vorzunehmen und mit dem Angebot einzureichen.
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1) Unternehmensdarstellung [EK-02]
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer (Unternehmensdarstellung):
— Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Kontaktperson und -daten (Tel., E-Mail, ggf. Internetadresse),
— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36])
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— sowie – falls gegeben – die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
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Darüber hinaus ist eine kurze textliche Darstellung über das Leistungsspektrum des Bieters, sein Haupttätigkeitsgebiet, das Gründungsjahr des Unternehmens sowie über die organisatorische Gliederung des Unternehmens verlangt.
Die Angaben sind auf einem gesonderten Dokument gemäß Anlage 8 vorzunehmen und dem Angebot beizufügen.
Bei Verwendung der EEE hat der Bieter die Angaben in Teil II Abschnitt A der EEE vorzunehmen und im Hinblick auf die weiteren Angaben das Formblatt gemäß Anlage 8 zu verwenden.
2) Berufs- und Handelsregisterauszug [EK-03]
Der Nachweis der Berufs- oder Handelsregistereintragung ist durch Vorlage eines aktuellen (d.h. die bestehenden aktuellen Gegebenheiten wiedergebenden) Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, zu erbringen (oder ein gleichwertiger Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.)
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Bei Verwendung der EEE hat der Bieter die entsprechende Angabe in Teil IV Abschnitt A vorzunehmen.
Mindeststandards:
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen!
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit jedem Angebot einzureichen.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz anderer Unternehmen wird hinsichtlich des Eignungsnachweises nochmals auf die entsprechenden Ausführungen in Kapitel 1.14 und 1.15 verwiesen.
Hinweis:
Bietergemeinschaften (BG) haben die unter diesem Kapitel 1.16.7 geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Auch wenn die Bewertung in einer Gesamtschau erfolgt.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die unter diesem Kapitel geforderten Angaben getrennt zu nennen.
1) Abschluss einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung [EK-04]
Gefordert wird zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Die Versicherungssumme muss dabei pro Jahr
— für Personen- und Sachschäden mindestens 2 Mio. EUR (2-fach maximiert),
Sowie
— für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR (2-fach maximiert)
Betragen.
Mit Angebotsabgabe muss der Bieter insofern erklären, dass er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhalten wird.
Die entsprechende Erklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung hat der Bieter durch Verwendung des Formblatts „Erklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung“, (Anlage 9) vorzunehmen und zusammen mit einer Ablichtung der Versicherungspolice dem Angebot beizufügen.
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Hinweis: Im Falle einer BG haben alle Mitglieder das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Kann ein Mitglied einer BG den Nachweis nicht führen, führt dieses zum Ausschluss der BG als solcher. Im Falle der Eignungsleihe haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen.
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Bei Verwendung der EEE (vgl. hierzu Kapitel 1.16.3) ist die Erklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung in Teil IV Abschnitt B der EEE sowie ebenfalls unter Verwendung der beigefügten Anlage 9 vorzunehmen.
2) Umsatzdarstellung [EK-05 – EK-06]
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter daher eine Erklärung über
— den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens; [EK-05],
— den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich „Lieferung von Netzwerkkomponenten“ [EK-06]
Jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2017) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind.
Hinweis: Sofern für das Jahr 2017 noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung des Formblatts „Umsatzdarstellung“ (Anlage 10) vorzunehmen und mit dem Angebot einzureichen.
Bei Verwendung der EEE (vgl. hierzu Kapitel 1.16.3) sind die entsprechenden Angaben in Teil IV Abschnitt B der EEE vorzunehmen.
Achtung:
Bietergemeinschaften (BG) haben die unter Kapitel 1.16.6 geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen, auch wenn die Beurteilung in einer Gesamtschau anhand der gemeinschaftlich addierten Werte erfolgt (vgl. Kapitel 1.14).
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung im Wege der Eignungsleihe (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die hier geforderten Umsatzangaben getrennt zu nennen; auch wenn die Bewertung in einer Gesamtschau erfolgt (vgl. Kapitel 1.15).
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In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit jedem Angebot einzureichen.
Im Falle von Bietergemeinschaften (BG) oder dem Einsatz anderer Unternehmen wird hinsichtlich des Eignungsnachweises auf die entsprechenden Ausführungen in Kap. 1.14 und 1.15 verwiesen.
BGen haben die unter diesem Kap. geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Auch wenn die Bewertung grundsätzlich in einer Gesamtschau erfolgt, sofern nicht etwas Abweichendes nachfolgend geregelt ist.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die unter diesem Kap. geforderten Angaben getrennt zu nennen.
1) Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement [EK-07]
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter jedem Angebot eine Beschreibung (ca. 2 DIN A4 Seiten) der vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind, beizufügen.
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Zur Erfüllung des Kriteriums sind in der Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems mindestens folgende Themen zu behandeln:
— Verantwortung der Leitung,
— Management von Ressourcen,
— Produktrealisierung,
— Messung, Analyse und Verbesserungen,
— Ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems.
Die entsprechenden Angaben sind auf einem gesonderten Dokument vorzunehmen und mit dem Angebot einzureichen.
Bei Verwendung der EEE (vgl. Kap. 1.16.3) sind die entsprechenden Angaben in Teil IV Abschnitt C der EEE sowie ebenfalls auf einem gesonderten Dokument vorzunehmen.
Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
2) Referenzen für den Onlineverkauf mit vergleichbaren Volumina [EK-08]
Gefordert wird zudem eine ausführliche Darstellung von min. 3 Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Umsatzvolumina und der Bestell- und Distributionswege vergleichbar sind. Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie bezüglich Aufgabenstellung und Größe hinsichtlich der in den Wettbewerb gestellten Lieferung und ergänzenden Leistungen vergleichbar ist und Aufträge zum Gegenstand hat, bei denen der Bieter/das Unternehmen sein Lieferspektrum als elektronischen Katalog in Form eines Online-Shops an das SAP-SRM 7.0 Modul zur Verfügung stellt.
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Die Referenzen sind auf jeweils min. 1 DIN A4-Seite darzustellen.
3) Referenzen für die Umsetzung einer Anbindung an ein
EProcurement-System [EK-09]
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter wird ferner vorausgesetzt, dass diese über Erfahrungen in der Umsetzung einer Anbindung an ein eProcurement-System verfügen.
Gefordert wird zum Nachweis hierfür eine ausführliche Darstellung – auf 2 bis 3 DIN A4 Seiten (ggf. unter Zuhilfenahme von Illustrationen) – der Erfahrung des Bieters bei der Implementierung der Anbindung seines Lieferportfolio-Katalogs anhand konkreter Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren, wobei hier insbesondere auf nachfolgende Punkte einzugehen ist:
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— Web-Schnittstelle zu einem externen Lieferantenkatalog,
— OCI-Schnittstelle an ein SAP-SRM 7.0-Bestell-System,
— elektronische Übermittlung der Bestelldaten im XML-Format,
— Maßnahmen zur Gewähr zu erwartender Sicherheitsanforderungen (Authentizität der Bestellung, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, Verfügbarkeit der Schnittstelle).
Die unter 2. und 3. gen. Referenzen müssen laufende oder abgeschlossene Projekte aus den letzten 3 Jahren umfassen d. h. die genannten Referenzen dürfen nicht vor dem 13.7.2015 abgeschlossen worden sein (Mindestbedingung für die Wertbarkeit einer Referenz); der Projektstart darf vor dem genannten Termin liegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
1) Benennung Hersteller und Herstellerbindung (Kap. 1.17.1 i.V.m. Anlage 2) [XK-01];
2) Verpflichtung gegenüber IAO-Kernarbeitsnormen (Kap. 1.17.1 i.V.m. Anlage 12) [XK-02];
3) Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Kap. 1.17.3 i.V.m. Anlage 13) [XK-03].

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers u. bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes - Lieferung v. Netzwerkkomponenten sowie Erstellung eines Onlineshops u. einer Onlineplattform. Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis z. Auftragsgegenstand stehen.
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Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers u. bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes - Lieferung v. Netzwerkkomponenten sowie Erstellung eines Onlineshops u. einer Onlineplattform. Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis z. Auftragsgegenstand stehen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des Privaten Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet IT-Vergabemanagement
Internetadresse: www.mpg.de 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1648941ddcb-37f093bdaf3f58de 🌏
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏
Internetadresse: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Ein Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einzuhalten ist:
1) Individuelles Anschreiben des Bieters mit Datum und – im Falle eines schriftlichen Angebots (vgl. Kapitel 1.10.2) – mit eigenhändiger Unterschrift;
Hinweis: das Anschreiben zum Angebot ist durch den Bieter individuell, d. h. auf einem gesonderten Dokument zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen – d. h. im Falle eines elektronischen Angebots (vgl. Kapitel 1.10.1) als PDF Dokument entsprechend hochzuladen. Das vom Vergabeportal „AI-Manager“ zur Verfügung gestellte Anschreiben ist nicht zu verwenden und wenn lediglich unausgefüllt beizulegen.
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Im Falle eines elektronischen Angebots (vgl. Kapitel 1.10.1) erklärt der Bieter mit Hochladen des in Textform abzugebenden Angebotsschreibens rechtsverbindlich seinen Rechtsbindungswillen in Bezug auf sein gesamtes Angebot sowie sein Einverständnis, sich an sein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist (vgl. Kapitel 1.8) gebunden zu halten.
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2) Angaben und „Erklärungen zur Bietergemeinschaft“ gemäß Anlage 3 (vgl. Kapitel 1.14);
3) Erklärung „Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen“ gemäß Anlage 4 und ggf. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ gemäß Anlage 5 (vgl. Kapitel 1.15);
4) Nachweise zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Kapitel 1.16 entsprechend der „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ in Kapitel 1.23.1;
5) Erklärungen zur Einhaltung der Ausführungsbedingungen gemäß Kapitel 1.17 entsprechend der „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ in Kapitel 1.23.2;
6) Anlage 14 „Kriterienkatalog“ inklusive Antworten der Bieter zu den einzelnen Kriterien sowie einem Projektplan entsprechend der „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ in Kapitel 1.23.3;
7) Anlage 15 „Kalkulatorischer Warenkorbpreis“;
8) Definition und Anwendung des Preisbildungsmodells (siehe Kapitel 1.19.1 und 2.8 i.V.m. Anlage 16);
9) Anlage 18 „Erklärung Aufbau und Betrieb eines Onlineshops mit eProcurement-Systemanbindung“;
10) ggf. weitere Anlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unternehmen gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, es sei denn, es handelt sich um bewertungsrelevante Angaben i.S.d. § 56 Abs. 3 VgV. Ein Rechtsanspruch auf eine Aufforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV besteht grundsätzlich nicht. Kommt der Bieter im Falle einer entsprechenden Aufforderung dieser nicht bzw. nicht fristgemäß nach, ist das jeweilige Angebot zwingend auszuschließen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer
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Den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
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Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 135-307708 (2018-07-13)
Ergänzende Angaben (2018-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten mittels Rahmenvereinbarung in drei (3) Losen mit drei (3) bzw. sechs (6) Wirtschaftsteilnehmern. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: 1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG; 2) Verkauf und Lieferung von Netzwerkkomponenten inklusive Zubehör; 3) Ergänzende Leistungen: a) Serviceleistungen (z.B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort); b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.); c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose); d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 161-368356
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 135-307708
ABl. S-Ausgabe: 161

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten mittels Rahmenvereinbarung in drei (3) Losen mit drei (3) bzw. sechs (6) Wirtschaftsteilnehmern.
b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
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Quelle: OJS 2018/S 161-368356 (2018-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 246-563880
ABl. S-Ausgabe: 246

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Alle Kapitel und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)! Gegenstand dieses Loses 1 ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten mittels Rahmenvereinbarung mit 3 Wirtschaftsteilnehmern. Als Netzwerkkomponenten werden im Rahmen dieser Ausschreibung Switches und Router verstanden, die bei den Bedarfsträgern des Auftraggebers zum Aufbau einer Netzwerk-Infrastruktur genutzt werden. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss vom künftigen Auftragnehmer angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
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— Geräteklasse 1: Installationsswitch (dieses Los 1) mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen. Bieter dürfen Angebote auch für alle Lose abgeben, sofern sie in der Lage sind, das geforderte Produktportfolio mit geeigneten Geräten abzudecken. Wenn ein Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, muss er sich für jedes Los auf einen Hersteller festlegen. Die Beschaffung von WLAN-Komponenten ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt wird, die parallel zu der vorliegenden in den Wettbewerb gestellt wird. Ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von SAN-Switches, die ebenfalls von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind jedoch neben der Lieferung von Netzwerkkomponenten auch Serviceleistungen sowie die Beschaffung von Netzwerkkomponenten-Zubehör aus einem vielfältigen Sortiment. Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Netzwerkkomponenten und das jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen – soweit eine Individualisierung (z. B. Module bei modularen Switches) technisch möglich ist, auswählen und frei konfigurieren können. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) angezeigt bekommen. Diese Ansicht muss ausgedruckt werden können. Zusätzlich müssen im Online-Shop für jede angebotene Netzwerkkomponente auch Serviceleistungen (Teil der sog. ergänzenden Leistungen) individuell auswählbar sein. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
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b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
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d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment. Im Online-Shop muss für jede Netzwerkkomponente standardmäßig der „Kauf ohne Service“ (aber mit der gesetzlichen Gewährleistung) vorausgewählt sein. Zu den Netzwerkkomponenten müssen zudem optional eine 12 Monate Vor-Ort-Garantie und eine 36 Monate Vor-Ort-Garantie auswählbar sein. Optional ist eine Verlängerung der Laufzeit auf 60 Monate anzubieten (vgl. dazu Kapitel 2.7.2). Die Preise für Netzwerkkomponenten und deren Zubehör müssen sich dabei an den Marktpreisen orientieren.
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Alle Kapitel und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)! Gegenstand dieses Loses 2 ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten mittels Rahmenvereinbarung mit 6 Wirtschaftsteilnehmern. Als Netzwerkkomponenten werden im Rahmen dieser Ausschreibung Switches und Router verstanden, die bei den Bedarfsträgern des Auftraggebers zum Aufbau einer Netzwerk-Infrastruktur genutzt werden. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss vom künftigen Auftragnehmer angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
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— Geräteklasse 5: Core Router (dieses Los 2) mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen. Bieter dürfen Angebote auch für alle Lose abgeben, sofern sie in der Lage sind, das geforderte Produktportfolio mit geeigneten Geräten abzudecken. Wenn ein Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, muss er sich für jedes Los auf einen Hersteller festlegen. Die Beschaffung von WLAN-Komponenten ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt wird, die parallel zu der vorliegenden in den Wettbewerb gestellt wird. Ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von SAN-Switches, die ebenfalls von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind jedoch neben der Lieferung von Netzwerkkomponenten auch Serviceleistungen sowie die Beschaffung von Netzwerkkomponenten-Zubehör aus einem vielfältigen Sortiment. Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Netzwerkkomponenten und das jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen – soweit eine Individualisierung (z. B. Module bei modularen Switches) technisch möglich ist, auswählen und frei konfigurieren können. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) angezeigt bekommen. Diese Ansicht muss ausgedruckt werden können. Zusätzlich müssen im Online-Shop für jede angebotene Netzwerkkomponente auch Serviceleistungen (Teil der sog. ergänzenden Leistungen) individuell auswählbar sein. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
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Alle Kapitel und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)! Gegenstand dieses Loses 3 ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten mittels Rahmenvereinbarung mit 6 Wirtschaftsteilnehmern. Als Netzwerkkomponenten werden im Rahmen dieser Ausschreibung Switches und Router verstanden, die bei den Bedarfsträgern des Auftraggebers zum Aufbau einer Netzwerk-Infrastruktur genutzt werden. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss vom künftigen Auftragnehmer angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
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— Geräteklasse 7: Datacenter Core Switch (dieses Los 3) mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen. Bieter dürfen Angebote auch für alle Lose abgeben, sofern sie in der Lage sind, das geforderte Produktportfolio mit geeigneten Geräten abzudecken. Wenn ein Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, muss er sich für jedes Los auf einen Hersteller festlegen. Die Beschaffung von WLAN-Komponenten ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt wird, die parallel zu der vorliegenden in den Wettbewerb gestellt wird. Ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von SAN-Switches, die ebenfalls von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind jedoch neben der Lieferung von Netzwerkkomponenten auch Serviceleistungen sowie die Beschaffung von Netzwerkkomponenten-Zubehör aus einem vielfältigen Sortiment. Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Netzwerkkomponenten und das jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen – soweit eine Individualisierung (z. B. Module bei modularen Switches) technisch möglich ist, auswählen und frei konfigurieren können. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) angezeigt bekommen. Diese Ansicht muss ausgedruckt werden können. Zusätzlich müssen im Online-Shop für jede angebotene Netzwerkkomponente auch Serviceleistungen (Teil der sog. ergänzenden Leistungen) individuell auswählbar sein. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): in der Vergabeunterlage genannte Bewertungskriterien (nach UfAB – einfache Richtwertmethode)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Preis (Gewichtung): 50,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): in der Vergabeunterlage genannte Bewertungskriterien (nach UfAB - einfache Richtwertmethode)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-20 📅
Name: Bechtle AG
Postanschrift: Bechtle Platz 1
Postort: Neckarsulm
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7132/981-5232 📞
E-Mail: patrick.piniek@bechtle.com 📧
Land: Heilbronn, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: microstaxx gmbh
Postanschrift: Wilhelm-Kuhner-St. 26
Postort: München
Postleitzahl: 81543
Telefon: +49 894890750 📞
E-Mail: info@microstaxx.de 📧
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: arxes-tolina GmbH
Postanschrift: Piesporter Straße 37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13088
Telefon: +49 30460630 📞
E-Mail: nicole.kopitzki@arxes-tolina.de 📧
Land: Berlin 🏙️
Name: pro-com DATENSYSTEME GmbH
Postanschrift: Daimlerstraße 10
Postort: Eislingen
Postleitzahl: 73054
Telefon: +49 7161 / 93200-0 📞
E-Mail: info@pro-com.org 📧
Land: Göppingen 🏙️
Name: circular GmbH
Postanschrift: Schulze-Delitzsch-Straße 36
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Telefon: +49 711787170 📞
E-Mail: public@circular.de 📧
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Name: Innovative Datensysteme GmbH indasys
Postanschrift: Leitzstr. 4c
Postleitzahl: 70469
Telefon: +49 7118966590 📞
E-Mail: patrick.wirkner@indasys.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 246-563880 (2018-12-19)