Netzwerkkoordination und mobile Beratungs- und Informationsangebote für Migranten

Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss

Koordination von Netzwerken zur Integration von Flüchtlingen sowie mobile Beratungs- und Informationsangebote für Migranten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-12 Auftragsbekanntmachung
2019-07-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Orientierungs- und Beratungsdienste
Referenznummer: 96-99-023-18
Kurze Beschreibung:
Koordination von Netzwerken zur Integration von Flüchtlingen sowie mobile Beratungs- und Informationsangebote für Migranten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Orientierungs- und Beratungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Orientierungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss
Postanschrift: Riversplatz 1-9
Postleitzahl: 35394
Postort: Gießen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkgi.de 🌏
E-Mail: vergabe@lkgi.de 📧
Telefon: +49 64193901892 📞
Fax: +49 64193901766 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YDAL/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXS0YY5YDAL 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 199-451885
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu vergebenden Aufträge ist Aufbau bzw. Koordination von Netzwerken zur Integration von Flüchtlingen sowie das Vorhalten und Umsetzen eines mobilen Informations- und Beratungsangebot für Migranten und andere damit in Zusammenhang stehende Personenkreise.
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Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss – Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Das Einsatzgebiet umfasst den Bereich des gesamten Landkreises Gießen, Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Aufträge aus den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Es ist mindestens eine Referenz zu nennen. Zusätzliche Bescheinigungen des/der genannten Auftraggeber sind erwünscht.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrales Vergabemanagement
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YDAL/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird im wesentlichen über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden.
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Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z. B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben (empfohlen). Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe. Im übrigen ist eine Registrierung auf DTVP jedoch weder erforderlich noch Voraussetzung für eine Teilnahme am Verfahren.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YDAL

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126348120 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: OJS 2018/S 199-451885 (2018-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Koordination von Netzwerken zur Integration von Flüchtlingen sowie mobile Beratungs- und Informationsangebote für Migranten.
Gesamtwert des Auftrags: 544 800 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 139-342752
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 199-451885
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YDUY

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen Das Einsatzgebiet umfasst den Bereich des gesamten Landkreises Gießen, Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-01 📅
Name: Sprachportal
Postanschrift: Bahnhofstr., 82-86
Postort: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland 🇩🇪
Gießen, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 457815.12 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
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Quelle: OJS 2019/S 139-342752 (2019-07-17)