Architektenleistungen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Gemeinde Brannenburg, jeweils ab Leistungsphase 1
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Brannenburg
Postanschrift: Schulweg 2
Postort: Brannenburg
Postleitzahl: 83098
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr F. Grießl
Telefon: +49 8034906121📞
E-Mail: franz.griessl@brannenburg.de📧
Region: Rosenheim, Landkreis🏙️
URL: www.brannenburg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan – Gemeinde Brannenburg”
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Architektenleistungen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Gemeinde Brannenburg, jeweils ab Leistungsphase 1”
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 219835.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 236749.00
1️⃣
Ort der Leistung: Rosenheim, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Brannenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Der bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Brannenburg ist in die Jahre gekommen und bedarf zusammen mit dem zu integrierenden Landschaftsplan einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Der bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Brannenburg ist in die Jahre gekommen und bedarf zusammen mit dem zu integrierenden Landschaftsplan einer Neuaufstellung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam des Bieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, mit der Option über die Leistungsphase 1 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 047-103229
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan – Gemeinde Brannenburg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH
Postort: Krumbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Günzburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 219838.00
Höchstes Angebot: 236749.00
“Als Bewerbung sind der Bewerberbogen „180306 02 BWB Brannenburg FNP“ und das ausgefüllte Formblatt „180306 03 REF Brannenburg FNP“ vollständig ausgefüllt...”
Als Bewerbung sind der Bewerberbogen „180306 02 BWB Brannenburg FNP“ und das ausgefüllte Formblatt „180306 03 REF Brannenburg FNP“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben in Papierform nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen einzureichen. Alle anderen abrufbaren Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertrag nebst Anlagen) dienen zunächst nur der Information und sind nur von den am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern und nur auf gesonderte Aufforderung einzureichen.
Die Bewerbung ist in Schriftform in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Werden die zur Verfügung gestellten Formblätter nicht verwendet/vollständig ausgefüllt, bleibt der Teilnahmeantrag unberücksichtigt.
Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen das ausgefüllte Formblatt „Bewerberbogen“ nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird.
Zur angemessenen Durchführung des Teilnahmewettbewerbs sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Diese Forderung erfolgt in Übereinstimmung mit Erwägungsgrund 84 zur Richtlinie 2014/24/EU. Fehlende Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind ausschließlich per e-mail an die in der Bekanntmachung angegebene Kontaktstelle zu senden. Fragen, die nicht mindestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter Ziffer I.3) angegebenen Internetseite eingestellt. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 192-434730 (2018-10-04)