Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neuausschreibung MARiS, Folgerahmenvereinbarung. Fachlos 3: Frontendentwicklung
B 14.18 - 9105/17/VV: 6”
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbahrung zur Weiterentwicklung der Anwendung MARiS; Los 3, Softwareentwicklung IT-Frontendentwicklung”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 8031496.06 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 90461 Nürnberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbahrung zur Weiterentwicklung der Anwendung MARiS; Los 3, Softwareentwicklung IT-Frontendentwicklung” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 8031428.57 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 Verlängerungsoptionen zu je 12 Monaten
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: s. II.2.7 Beschreibung der Verlängerungen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Anlagen „Unternehmensdaten“ und „Eignerklärung zu Ausschlussgründen“ sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Sie haben jeweils bereits...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Anlagen „Unternehmensdaten“ und „Eignerklärung zu Ausschlussgründen“ sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Sie haben jeweils bereits mindestens 2 Projekte im Rahmen der Softwareentwicklung für Behörden oder Unternehmen mit einem Mindestumfang von 6 Personenmonaten mit den nachfolgenden Eigenschaften erfolgreich abgeschlossen bzw. noch laufen:
a) FrontEnd Entwicklung auf Basis von Angular Version 2 oder höher;
b) Durchführung von Design Thinking Workshops und Weiterentwicklung hinsichtlich „User Experience“;
c) Automatisierung des Tests der Oberflächenentwicklung.
Diese Projekte waren in ihrer Komplexität der des ausgeschriebenen Rahmenvertrags vergleichbar.
Bei diesen Projekten haben Sie die für die Erfüllung des ausgeschriebenen Rahmenvertrags vorgesehenen Mitarbeiter in vergleichbarer Funktion eingesetzt bzw. setzen diese noch ein (Benennung der Funktion ist erforderlich).
Stellen Sie das Projektziel, zentrale Projektinhalte, die umgesetzte Softwarearchitektur sowie die Projektphasen (Einarbeitung, Projektinitiierung und -konzeption, Projektdurchführung, Rollout/Schulung/Change Management inkl. Tätigkeiten und Zeiträume) dar.
Belegen Sie die Umsetzung mit einschlägigen Referenzen und nennen Sie bitte jeweils einen Ansprechpartner mit Durchwahl beim damaligen Auftraggeber. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre alt sein (Letzte Lieferung). Jede für die Erfüllung des ausgeschriebenen Rahmenvertrags vorgesehene Person muss in mindestens einem der vorgenannten Referenzprojekte eingesetzt worden sein oder eingesetzt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sie gewährleisten, dass auch ohne ein jährliches Mindestauftragsvolumen die gemäß Vergabeunterlage Nr. 3.2 qualifizierten Mitarbeiter im Kernteam verfügbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sie gewährleisten, dass auch ohne ein jährliches Mindestauftragsvolumen die gemäß Vergabeunterlage Nr. 3.2 qualifizierten Mitarbeiter im Kernteam verfügbar sind, um die geforderten Leistungen fachgerecht im vorgegebenen Zeitrahmen auszuführen.
Sie gewährleisten, dass auch ohne ein jährliches Mindestauftragsvolumen Ihr Unternehmen in der Lage ist, im Bedarfsfall mögliche Personalausfälle oder Bedarfsspitzen mit einer mobilen Einsatzreserve (gleichwertig qualifiziert wie Kernteam) abzudecken.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 169-384956
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-10
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-11
10:21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2018/S 217-496558 (2018-11-09)