Die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant die Küstenautobahn A 20. Der Streckenverlauf des 1. Abschnittes der A 20 (Länge: 13 km) beginnt an der vorhandenen Autobahn A 28 und endet unmittelbar östlich des geplanten Autobahnkreuzes A 20 / A 29. Insgesamt liegen im 1. Bauabschnitt 20 Brückenbauwerke. Hierbei handelt es sich um Bauwerke für klassifizierte Straßen, Wirtschaftswege, Durchlässe sowie Grünbrücken und Faunapassagen als Querungshilfen für Tiere mit unterschiedlichen Bauweisen. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für den Bau der Brückenbauwerke (zum Teil optional) im 1. Bauabschnitt vergeben. Im Zuge des Neubaus des Bauwerks 1-14 (Unterführung A 29) wird zeitgleich eine Grundsanierung des entsprechenden Abschnitts der A 29 (5,5 km) durchgeführt, so dass für diese Bautätigkeiten eine Bauüberwachung für das Brückenbauwerk und die Verkehrsanlage benötigt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-01.
Auftragsbekanntmachung (2018-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 03_116100_223081
Kurze Beschreibung:
Die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant die Küstenautobahn A 20. Der Streckenverlauf des 1. Abschnittes der A 20 (Länge: 13 km) beginnt an der vorhandenen Autobahn A 28 und endet unmittelbar östlich des geplanten Autobahnkreuzes A 20 / A 29.
Insgesamt liegen im 1. Bauabschnitt 20 Brückenbauwerke. Hierbei handelt es sich um Bauwerke für klassifizierte Straßen, Wirtschaftswege, Durchlässe sowie Grünbrücken und Faunapassagen als Querungshilfen für Tiere mit unterschiedlichen Bauweisen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für den Bau der Brückenbauwerke (zum Teil optional) im 1. Bauabschnitt vergeben.
Im Zuge des Neubaus des Bauwerks 1-14 (Unterführung A 29) wird zeitgleich eine Grundsanierung des entsprechenden Abschnitts der A 29 (5,5 km) durchgeführt, so dass für diese Bautätigkeiten eine Bauüberwachung für das Brückenbauwerk und die Verkehrsanlage benötigt wird.
Die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant die Küstenautobahn A 20. Der Streckenverlauf des 1. Abschnittes der A 20 (Länge: 13 km) beginnt an der vorhandenen Autobahn A 28 und endet unmittelbar östlich des geplanten Autobahnkreuzes A 20 / A 29.
Insgesamt liegen im 1. Bauabschnitt 20 Brückenbauwerke. Hierbei handelt es sich um Bauwerke für klassifizierte Straßen, Wirtschaftswege, Durchlässe sowie Grünbrücken und Faunapassagen als Querungshilfen für Tiere mit unterschiedlichen Bauweisen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für den Bau der Brückenbauwerke (zum Teil optional) im 1. Bauabschnitt vergeben.
Im Zuge des Neubaus des Bauwerks 1-14 (Unterführung A 29) wird zeitgleich eine Grundsanierung des entsprechenden Abschnitts der A 29 (5,5 km) durchgeführt, so dass für diese Bautätigkeiten eine Bauüberwachung für das Brückenbauwerk und die Verkehrsanlage benötigt wird.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauaufsicht📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ammerland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
— Unterlagen können auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
http://vergabe.niedersachsen.de,
— Anfragen zum Verfahren nur über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3),
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3) einzureichen. Teilnahmeanträge, die per E-Mail zugesandt werden, werden nicht berücksichtigt,
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis Maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6YARA
— Anfragen zum Verfahren nur über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3),
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3) einzureichen. Teilnahmeanträge, die per E-Mail zugesandt werden, werden nicht berücksichtigt,
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis Maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6YARA
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant die Küstenautobahn A 20. Der Streckenverlauf des 1. Abschnittes der A 20 (Länge: 13 km) beginnt an der vorhandenen Autobahn A 28 und endet unmittelbar östlich des geplanten Autobahnkreuzes A 20 / A 29.
Die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant die Küstenautobahn A 20. Der Streckenverlauf des 1. Abschnittes der A 20 (Länge: 13 km) beginnt an der vorhandenen Autobahn A 28 und endet unmittelbar östlich des geplanten Autobahnkreuzes A 20 / A 29.
Insgesamt liegen im 1. Bauabschnitt 20 Brückenbauwerke. Hierbei handelt es sich um Bauwerke für klassifizierte Straßen, Wirtschaftswege, Durchlässe sowie Grünbrücken und Faunapassagen als Querungshilfen für Tiere mit unterschiedlichen Bauweisen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für den Bau der Brückenbauwerke (zum Teil optional) im 1. Bauabschnitt vergeben.
Im Zuge des Neubaus des Bauwerks 1-14 (Unterführung A 29) wird zeitgleich eine Grundsanierung des entsprechenden Abschnitts der A 29 (5,5 km) durchgeführt, so dass für diese Bautätigkeiten eine Bauüberwachung für das Brückenbauwerk und die Verkehrsanlage benötigt wird.
Im Zuge des Neubaus des Bauwerks 1-14 (Unterführung A 29) wird zeitgleich eine Grundsanierung des entsprechenden Abschnitts der A 29 (5,5 km) durchgeführt, so dass für diese Bautätigkeiten eine Bauüberwachung für das Brückenbauwerk und die Verkehrsanlage benötigt wird.
Für den Neubau der Ingenieurbauwerke 1-08 bis 1-13 (7 Bauwerke):
— Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 8 (Bauoberleitung) gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1,
— Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4,
— Besondere / Zusätzliche Leistungen:
—— Besondere Leistungen der Lph 8 der Tragwerksplanung.
— Bestandsmanagement:
—— Prüfen der Bestandspläne und Bestandsübersichtspläne konstruktiver Bauwerke,
—— Kontrolle der von den Baufirmen erstellten Bauwerksbüchern,
—— Prüfung von Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen,
—— Zusammenstellung der Schlussrechnungsakte,
—— Überwachen des Bauzeitenplanes,
—— Dokumentation,
—— Steuerung der Kontrollprüfungen,
—— Ingenieurtechnische Kontrolle der Spannbetonleistungen,
—— Prüfung der Eignung der einzubauenden Baustoffe und Rückmeldung an den AG,
—— Bewehrungsabnahme.
Optional:
Für den Neubau der Ingenieurbauwerke 1-01 bis 1-07 und 1-14 (13 Bauwerke):
— Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4.
Für die Grundsanierung der A 29, Abschnitt 90 (im Zuge des Neubaus des IBW 1-14), Streckenlänge 5,5 km:
— Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung, Verkehrsführung während der Bauzeit), Lph 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1,
— Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2.
—— Leistungen im Bereich Bodenmanagement (insb. Dokumentation der Bodentransporte),
—— Leistungen im Bereich Aufbruch (insb. Dokumentation der Verwertung der Aufbruchmengen).
Dauer: 50 Monate
Beschreibung der Optionen:
Für den Neubau der Ingenieurbauwerke 1-01 bis 1-07 und 1-14 (13 Bauwerke):
— Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 8 (Bauoberleitung) gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1,
— Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4.
— Besondere / Zusätzliche Leistungen:
—— Besondere Leistungen der Lph 8 der Tragwerksplanung.
— Bestandsmanagement:
—— Prüfen der Bestandspläne und Bestandsübersichtspläne konstruktiver Bauwerke,
—— Kontrolle der von den Baufirmen erstellten Bauwerksbüchern,
—— Prüfung von Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen,
—— Zusammenstellung der Schlussrechnungsakte,
—— Überwachen des Bauzeitenplanes,
—— Dokumentation,
—— Steuerung der Kontrollprüfungen,
—— Ingenieurtechnische Kontrolle der Spannbetonleistungen,
—— Prüfung der Eignung der einzubauenden Baustoffe und Rückmeldung an den AG,
—— Bewehrungsabnahme.
Für die Grundsanierung der A 29, Abschnitt 90 (im Zuge des Neubaus des IBW 1-14), Streckenlänge 5,5 km:
— Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung, Verkehrsführung während der Bauzeit), Lph 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1,
— Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2.
—— Leistungen im Bereich Bodenmanagement (insb. Dokumentation der Bodentransporte),
—— Leistungen im Bereich Aufbruch (insb. Dokumentation der Verwertung der Aufbruchmengen).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: A 20, 1. Abschnitt (A 28 bei Westerstede bis zur A 29 bei Jaderberg)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird,
— Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Jahresumsatz (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 3 000 000 EUR (Personenschäden) und 3 000 000 EUR (sonstige Schäden) Deckungssumme. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. (Bei Bewerbergemeinschaften: für jedes Mitglied getrennt.)
Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 3 000 000 EUR (Personenschäden) und 3 000 000 EUR (sonstige Schäden) Deckungssumme. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. (Bei Bewerbergemeinschaften: für jedes Mitglied getrennt.)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Angaben des Bewerbers/Unternehmens über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2013, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner),
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Angaben des Bewerbers/Unternehmens über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2013, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner),
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung. Nachweis der Qualifikation der gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2013 (Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom jeweiligen Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden 3 Personen vorzulegen:
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung. Nachweis der Qualifikation der gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2013 (Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom jeweiligen Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden 3 Personen vorzulegen:
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Angabe technische Ausstattung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Angaben zur Gewährleistung der Qualität,
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe der Leistungen anderer Unternehmen.
Mindeststandards:
— Zu Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Angaben des Bewerbers/Unternehmens über vergleichbare Referenzprojekte: Der Bewerber muss mind. eine Referenz für Bauüberwachung Verkehrsanlagen im Rahmen von Bundesfernstraßenprojekten nachweisen.
— Zu Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Bauoberleiter muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke nachweisen.
Sowohl der hauptverantwortliche Bauüberwacher als auch der stellvertretende hauptverantwortliche Bauüberwacher müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke nachweisen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 VgV
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 25 %,
— Referenzen des hauptverantwortlichen Bauoberleiters: 20 %,
— Referenzen des hauptverantwortlichen Bauüberwachers Ingenieurbauwerke: 20 %,
— Referenzen des stellvertretenden hauptverantwortlichen Bauüberwachers Ingenieurbauwerke: 20 %,
— Umsatz bei vergleichbaren Leistungen (BOL / BÜ): 5 %,
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
— Anfragen zum Verfahren nur über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3),
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3) einzureichen. Teilnahmeanträge, die per E-Mail zugesandt werden, werden nicht berücksichtigt,
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis Maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6YARA
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Oldenburg
Postanschrift: Kaiserstraße 27
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4412181-0📞
E-Mail: evergabe-ol@nlstbv.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4412181-222 📠
Internetadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren
Unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.