Ergänzende Angaben (2018-06-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Wolfenbüttel”
Postanschrift: Sophienstraße 5
Postort: Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38304
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 53318809-0📞
E-Mail: evergabe-wf@nlstbv.niedersachsen.de📧
Fax: +49 53318809-199 📠
Region: Braunschweig🏙️
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau A39, 7. BA (Weyhausen – Ehra), Lph. 5 + 6
03_138507_197868
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe für den Neubau der BAB A39 mit Ausnahme der beiden Anschlussstellen AS Ehra und AS Weyhausen.”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 116-263848
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-07-17 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2018-07-19 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes: Eintragung gelöscht
Alter Wert
Datum: 2018-06-18 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Quelle: OJS 2018/S 119-271522 (2018-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-06)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau A39, 7. BA (Weyhausen - Ehra), Lph. 5 + 6
03_138507_197868
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 700 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Gifhorn🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lkr. Gifhorn
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Planung für den Neubau der A39 dient als Lückenschluss zwischen Lüneburg und Wolfsburg und ist in sieben Abschnitte eingeteilt. Der siebte Abschnitt...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Planung für den Neubau der A39 dient als Lückenschluss zwischen Lüneburg und Wolfsburg und ist in sieben Abschnitte eingeteilt. Der siebte Abschnitt verläuft von der neuen Anschlussstelle Ehra (L289/B248) nördlich der Ortslage Ehra bis zum Anschluss an die bestehende A39 im Bereich der vorhandenen Anschlussstelle (AS) Weyhausen an der B188. Die geplante Trasse liegt außerhalb bebauter Gebiete und kreuzt neben den oben genannten klassifizierten Straßen auch die B248, die Kreisstraßen K101 und K105 sowie Wirtschaftswege. Im Zuge des siebten Abschnittes der A39 sind 24 Bauwerke zur Querung der Trasse vorgesehen. Dabei handelt es sich um Bauwerke für klassifizierte Straßen, Wirtschaftswege, Grünbrücken und Faunapassagen als Querungshilfe für Tiere. Zudem sind 1.765 m Lärmschutzwände sowie Irritationsschutzwände in unterschiedlichen Höhen vorgesehen (Objektplanung Ingenieurbauwerke der Kreuzungsbauwerke sowie der Lärm- und Irritationsschutzwände nicht Bestandteil der Ausschreibung).
Voraussichtliche Vertragslaufzeit: Jan 2019 – Dez 2023 (Fortführung der Ausschreibungsplanung während der Bauzeit).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 116-263848
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 138507/197868
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Neubau A39, 7. BA (Weyhausen – Ehra), Lph. 5 + 6
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ipp
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Sehlhoff
Postort: jena
Region: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 685875.47 💰
“(a) Die Teilnahmeanträge müssen an dem unter IV.2.2 genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1) vorliegen....”
(a) Die Teilnahmeanträge müssen an dem unter IV.2.2 genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1) vorliegen. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrags;
(b) Bei Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) muss dieser Bewerber mit allen seinen Bewerbungen nachweisen, dass durch die Mehrfachbewerbung keine Verzerrung des Wettbewerbs entsteht. Fehlt dieser Nachweis, führt dies zum Ausschluss aller dieser Bewerbungen vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Büros innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft;
(c) Bewerbungen sind nur mit den beiliegenden Formularen möglich; formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt;
(d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung (auch Kopie möglich) der Bewerbung beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht unterschriebene Teilnahmeanträge und fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen;
(e) Weitere Unterlagen über die oben angeforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht, führen zur Abwertung und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
(f) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6YSUR
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160(3) GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160(3) GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134(2) bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135(1) Nummer 2. § 134(1) Satz 2 bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Wolfenbüttel”
Postanschrift: Sophienstraße 5
Postort: Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38304
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 53318809-0📞
E-Mail: evergabe-wf@nlstbv.niedersachsen.de📧
Fax: +49 53318809-199 📠
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 089-213880 (2019-05-06)