Neubau AOK Centrum für Gesundheit – Baugrube, Aushub und Verbauarbeiten
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um die Herstellung einer Baugrube.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-02.
Wer? Wie?- • Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten › Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-03-02 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2018-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Referenznummer: 2018-03-01-NO-PEN
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstr. 33 A
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYAHY 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYAHY 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 045-097597
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 105 Tage
Zusätzliche Informationen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:30
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYAHY 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 045-097597 (2018-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Referenznummer: 2018-03-01-NO-PEN
Kurze Beschreibung:
Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um die Herstellung einer Baugrube.
Die Baugrube ist im Mittel ca. 5,5 m tief und hat eine Grundfläche von ca. 800 m
Im Zuge der Herstellung der Baugrube sind die Fundamente der Nachbargebäude zu unterfangen und Teile eines vorhanden Kellergeschosses abzubrechen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstr. 33 A
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYAHY 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYAHY 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 045-097597
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Nach den Ausführungen der Gefahrenstoffverordnung und anhängenden Richtlinien dürfen mit den Arbeiten in kontaminierten Bereichen nur solche Unternehmen betraut werden, die mit den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die notwendigen Geräte und Ausrüstungen verfügen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um die Herstellung einer Baugrube.
Die Baugrube ist im Mittel ca. 5,5 m tief und hat eine Grundfläche von ca. 800 m
Im Zuge der Herstellung der Baugrube sind die Fundamente der Nachbargebäude zu unterfangen und Teile eines vorhanden Kellergeschosses abzubrechen.
— ca. 800 m
— ca. 35 lfm Bohrpfahl,
— ca. 200 m
— ca. 3 950 m
— ca. 4 300 t Bodenaushub, Abtransport u. Verwertung >Z2,
— ca. 2 900 t Bodenaushub, Abtransport u. Verwertung Z2,
— ca. 475 m
— ca. 120 m
— ca. 100 m
Zusätzliche Informationen:
Nach den Ausführungen der Gefahrenstoffverordnung und anhängenden Richtlinien dürfen mit den Arbeiten in kontaminierten Bereichen nur solche Unternehmen betraut werden, die mit den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die notwendigen Geräte und Ausrüstungen verfügen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse Müllerstraße 143 a/ Ostender Straße 1 13353 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister (Kopie) oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (vorläufiger Nachweis durch Erklärung in Teil IV der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung);
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2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe des § 6 e VOB/A-EU vorliegt. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 e EU, kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). geführt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Ersatzweise kann die Erklärung durch Teil III der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Diese ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.).
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Erklärung des Bieters/Auftragnehmers gegenüber der AOK Nordost über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes;
(2) Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes;
(3) Datenschutzvertrag der AOK Nordost.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:30
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYAHY 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbegehung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht der Auftraggeberin erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minder aufwänden führen können, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für die Auftraggeberin ist. Daher werden die Bieter dringend aufgefordert, an einer Objektbegehung vor Angebotsabgabe teilzunehmen.
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Termine zur Ortsbegehung sind in der Zeit vom: 19.3.2018 bis 23.3.2018, jeweils von 10.00 bis 15.00 Uhr möglich.
Eine Anmeldung zur Ortsbegehung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Bitte verwenden Sie hierfür die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage 10.
Zur Objektbegehung werden max. 2 Personen je Bewerber zugelassen. Nachteile infolge einer versäumten Objektbegehung liegen im Risikobereich des Bieters.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYAHY
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
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