Der Flughafen Frankfurt am Main liegt verkehrsgünstig am Verkehrsknotenpunkt der zwei wichtigsten deutschen bzw. europäischen Fernautobahnen, dem Frankfurter Kreuz mit der BAB5 (E451) und BAB3 (E42) und mit Anbindung an das Regionale und Fernverkehrsschienennetz bzw. dem europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bahn AG. Der Flughafen Frankfurt am Main ist eine der bedeutenden Infrastruktureinrichtungen Südhessens mit vielseitigen Wechselwirkungen in der Region Rhein-Main. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Ausbau des Flughafen Frankfurt ist zur Gewährleistung einer ausreichend leistungsfähigen Verkehrsanbindung des Flughafens Frankfurt Main eine Neuordnung bzw. der Ausbau der straßenseitigen Erschließung über die AS Zeppelinheim an der BAB5 sowie der ihr nördlich vorgelagerten Streckenabschnitte der BAB5 und BAB3 notwendig (Folgemaßnahme). Weitere Angaben unter II.2.4
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: EU-V1030-18FAS
Kurze Beschreibung:
Der Flughafen Frankfurt am Main liegt verkehrsgünstig am Verkehrsknotenpunkt der zwei wichtigsten deutschen bzw. europäischen Fernautobahnen, dem Frankfurter Kreuz mit der BAB5 (E451) und BAB3 (E42) und mit Anbindung an das Regionale und Fernverkehrsschienennetz bzw. dem europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bahn AG. Der Flughafen Frankfurt am Main ist eine der bedeutenden Infrastruktureinrichtungen Südhessens mit vielseitigen Wechselwirkungen in der Region Rhein-Main. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Ausbau des Flughafen Frankfurt ist zur Gewährleistung einer ausreichend leistungsfähigen Verkehrsanbindung des Flughafens Frankfurt Main eine Neuordnung bzw. der Ausbau der straßenseitigen Erschließung über die AS Zeppelinheim an der BAB5 sowie der ihr nördlich vorgelagerten Streckenabschnitte der BAB5 und BAB3 notwendig (Folgemaßnahme).
Weitere Angaben unter II.2.4
Der Flughafen Frankfurt am Main liegt verkehrsgünstig am Verkehrsknotenpunkt der zwei wichtigsten deutschen bzw. europäischen Fernautobahnen, dem Frankfurter Kreuz mit der BAB5 (E451) und BAB3 (E42) und mit Anbindung an das Regionale und Fernverkehrsschienennetz bzw. dem europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bahn AG. Der Flughafen Frankfurt am Main ist eine der bedeutenden Infrastruktureinrichtungen Südhessens mit vielseitigen Wechselwirkungen in der Region Rhein-Main. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Ausbau des Flughafen Frankfurt ist zur Gewährleistung einer ausreichend leistungsfähigen Verkehrsanbindung des Flughafens Frankfurt Main eine Neuordnung bzw. der Ausbau der straßenseitigen Erschließung über die AS Zeppelinheim an der BAB5 sowie der ihr nördlich vorgelagerten Streckenabschnitte der BAB5 und BAB3 notwendig (Folgemaßnahme).
Weitere Angaben unter II.2.4
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport Ausbau Süd GmbH, im Namen und in Vollmacht der Fraport AG
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport-ausbau-sued.de📧
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rib.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.rib.de🌏
I. Ablauf des Verfahrens
1) Phase – Teilnahmewettbewerb:
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt:
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein Teilnahmeantrag in Textform und in deutscher Sprache einschließlich der geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen zwingend über die Vergabeplattform „iTWO e-Vergabe public“ (www.vergabe.rib.de) einzureichen.
Die Einreichung des Teilnahmeantrages in Papierform (z. B. per Post/Kurier), sowie die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
2) Phase – Angebotsphase:
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
II. Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt:
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein Teilnahmeantrag in Textform und in deutscher Sprache einschließlich der geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen zwingend über die Vergabeplattform „iTWO e-Vergabe public“ (www.vergabe.rib.de) einzureichen.
Die Einreichung des Teilnahmeantrages in Papierform (z. B. per Post/Kurier), sowie die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
2) Phase – Angebotsphase:
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
II. Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Flughafen Frankfurt am Main liegt verkehrsgünstig am Verkehrsknotenpunkt der zwei wichtigsten deutschen bzw. europäischen Fernautobahnen, dem Frankfurter Kreuz mit der BAB5 (E451) und BAB3 (E42) und mit Anbindung an das Regionale und Fernverkehrsschienennetz bzw. dem europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bahn AG. Der Flughafen Frankfurt am Main ist eine der bedeutenden Infrastruktureinrichtungen Südhessens mit vielseitigen Wechselwirkungen in der Region Rhein-Main. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Ausbau des Flughafen Frankfurt ist zur Gewährleistung einer ausreichend leistungsfähigen Verkehrsanbindung des Flughafens Frankfurt Main eine Neuordnung bzw. der Ausbau der straßenseitigen Erschließung über die AS Zeppelinheim an der BAB5 sowie der ihr nördlich vorgelagerten Streckenabschnitte der BAB5 und BAB3 notwendig (Folgemaßnahme).
Der Flughafen Frankfurt am Main liegt verkehrsgünstig am Verkehrsknotenpunkt der zwei wichtigsten deutschen bzw. europäischen Fernautobahnen, dem Frankfurter Kreuz mit der BAB5 (E451) und BAB3 (E42) und mit Anbindung an das Regionale und Fernverkehrsschienennetz bzw. dem europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bahn AG. Der Flughafen Frankfurt am Main ist eine der bedeutenden Infrastruktureinrichtungen Südhessens mit vielseitigen Wechselwirkungen in der Region Rhein-Main. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Ausbau des Flughafen Frankfurt ist zur Gewährleistung einer ausreichend leistungsfähigen Verkehrsanbindung des Flughafens Frankfurt Main eine Neuordnung bzw. der Ausbau der straßenseitigen Erschließung über die AS Zeppelinheim an der BAB5 sowie der ihr nördlich vorgelagerten Streckenabschnitte der BAB5 und BAB3 notwendig (Folgemaßnahme).
Weitere Angaben unter II.2.4
Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um den Ausbau der AS Zeppelinheim, bestehend aus dem Neubau einer zweistreifigen Ausfahrrampe BAB5 (Süd) zum geplanten Terminal 3 und der bestehenden CargoCity Süd, mit neuer Überquerung der BAB5, sowie dem Bau einer neuen Verteilerfahrbahn.
Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um den Ausbau der AS Zeppelinheim, bestehend aus dem Neubau einer zweistreifigen Ausfahrrampe BAB5 (Süd) zum geplanten Terminal 3 und der bestehenden CargoCity Süd, mit neuer Überquerung der BAB5, sowie dem Bau einer neuen Verteilerfahrbahn.
Die Umbau- und Ausbaumaßnahmen im Bereich der AS Zeppelinheim befinden sich zum Teil im Wasserschutzgebiet der Zone IIIB.
Die Ausschreibung umfasst den Neubau einer Vierfeldbrücke zur Überquerung der BAB5 (Brückenbauwerk Nr. 1177), eine Teilerneuerung der Unterführung Hengstbach sowie der Neubau einer Unterführung für den neu anzulegenden Forstweg. Weiter ist die Verteilerfahrbahn, die Rampe Ost (Rampe West in Vorabmaßnahme berücksichtigt) zum Brückenbauerwerk Nr. 1177 sowie ein Versickerungsbauwerk herzustellen.
Die Ausschreibung umfasst den Neubau einer Vierfeldbrücke zur Überquerung der BAB5 (Brückenbauwerk Nr. 1177), eine Teilerneuerung der Unterführung Hengstbach sowie der Neubau einer Unterführung für den neu anzulegenden Forstweg. Weiter ist die Verteilerfahrbahn, die Rampe Ost (Rampe West in Vorabmaßnahme berücksichtigt) zum Brückenbauerwerk Nr. 1177 sowie ein Versickerungsbauwerk herzustellen.
Brückenbauwerk BW 1177
Bauart: vierfeldriges Bauwerk in Stahl-Verbund-Bauweise (VFT-Träger)
Verkehrskategorie DIN EN 1991-2: 1
Hauptabmessungen:
Einzelstützweiten in Überbauachse: 30 – 40 – 36 – 36 m
Gesamtlänge zw. Endauflagern: 143,5 m,
Lichte Weite zw. den Widerlagern: 142 m,
Kleinste lichte Höhe: ü. BAB A5 = 5,16 m
Breite zwischen den Geländern: 18,1 m,
Gesamtbreite: 18,6 m
Folgende Hauptleistungen sind auszuführen:
Stahlbeton: ca. 3 560 m
Abdichtungsarbeiten: ca. 2 600 m
Stahlbauarbeiten: ca. 329 m Geländer und ca. 480 m SE nach RPS 09
Brückenbauwerk BW 1181
Bauart: Rahmenbauwerk in Stahlbetonbauweise.
Verkehrskategorie DIN EN 1991-2: 4
Einzelstützweiten in Überbauachse: 5,60 m
Gesamtlänge zw. Endauflagern: 5,60 m
Lichte Weite zw. den Widerlagern: 5,00 m
Kleinste lichte Höhe: 2,12 m
Breite zwischen den Geländern: 5,00 m
Gesamtbreite: 5,55 m
Stahlbeton: ca. 100 m
Abdichtungsarbeiten: ca. 30 m
Stahlbauarbeiten: ca. 29 m Geländer
Brückenbauwerk BW5917_591
Bauart: biegesteifes Rahmenbauwerk mit Parallelflügeln in Stahlbeton
Dicke Überbauplatte: 0,60 m
Einzelstützweiten in Überbauachse: 5,00 m
Gesamtbreite: ca. 12,0 m
Stahlbeton: ca. 445 m
Abdichtungsarbeiten: ca. 65 m
Stahlbauarbeiten: ca. 17 m Geländer
Versickerungsanlage M
Stahlbeton (Herdmauer und Tauchwand): ca. 70 m
Erdaushub: ca. 6 400 m
Erdanlieferung: ca. 445 m
Verkehrsanlagen
Asphaltflächenrückbau: ca. 2 400 m
Straßenbau: ca. 20 000 m
Belastungsklassen: BK 10, BK 32, BK 100
Erdarbeiten: ca. 60 000 m
Erdmassenanlieferung: ca. 42 000 m
Weiter auszuführende Leistungen:
Herstellen der Schutzeinrichtungen, Straßenmarkierungen, Straßenbeschilderung, Entwässerungseinrichtungen, Verkehrssicherung in unterschiedlichen Bauphasen
Ausführungsbeginn: ca. I. Quartal 2019
Ausführungsende: ca. III. Quartal 2021
Dauer: 31 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main Flughafen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3):
Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Auftragsbekanntmachung-Sektoren.
Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Auftragsbekanntmachung-Sektoren.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3)).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Eigenerklärungen können die Formblätter
— „Teilnahmeantrag für Bauleistungen/Vordruck Eignungsnachweise“,
— „Verpflichtungserklärung“ andere Unternehmen „(Eignungsleihe gem. § 47 SektVO)“, und
— „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden.
Die Formblätter sind Bestandteile des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil B“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
1) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
1) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Mindeststandards:
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
1) Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen des AGs vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann Formblatt „Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Ergänzung zur Bekanntmachung Teil B“ und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen des AGs vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann Formblatt „Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Ergänzung zur Bekanntmachung Teil B“ und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser Auftragsbekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser Auftragsbekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt:
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein Teilnahmeantrag in Textform und in deutscher Sprache einschließlich der geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen zwingend über die Vergabeplattform „iTWO e-Vergabe public“ (www.vergabe.rib.de) einzureichen.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein Teilnahmeantrag in Textform und in deutscher Sprache einschließlich der geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen zwingend über die Vergabeplattform „iTWO e-Vergabe public“ (www.vergabe.rib.de) einzureichen.
Die Einreichung des Teilnahmeantrages in Papierform (z. B. per Post/Kurier), sowie die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
2) Phase – Angebotsphase:
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
II. Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
Benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 191-432627 (2018-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Flughafen Frankfurt am Main liegt verkehrsgünstig am Verkehrsknotenpunkt der 2 wichtigsten deutschen bzw. europäischen Fernautobahnen, dem Frankfurter Kreuz mit der BAB5 (E451) und BAB3 (E42) und mit Anbindung an das Regionale und Fernverkehrsschienennetz bzw. dem europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bahn AG. Der Flughafen Frankfurt Main ist eine der bedeutenden Infrastruktureinrichtungen Südhessens mit vielseitigen Wechselwirkungen in der Region Rhein-Main. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Ausbau des Flughafen Frankfurt ist zur Gewährleistung einer ausreichend leistungsfähigen Verkehrsanbindung des Flughafens Frankfurt Main eine Neuordnung bzw. der Ausbau der straßenseitigen Erschließung über die AS Zeppelinheim an der BAB5 sowie der ihr nördlich vorgelagerten Streckenabschnitte der BAB5 und BAB3 notwendig (Folgemaßnahme).
Weitere Angaben unter II.2.4).
Der Flughafen Frankfurt am Main liegt verkehrsgünstig am Verkehrsknotenpunkt der 2 wichtigsten deutschen bzw. europäischen Fernautobahnen, dem Frankfurter Kreuz mit der BAB5 (E451) und BAB3 (E42) und mit Anbindung an das Regionale und Fernverkehrsschienennetz bzw. dem europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bahn AG. Der Flughafen Frankfurt Main ist eine der bedeutenden Infrastruktureinrichtungen Südhessens mit vielseitigen Wechselwirkungen in der Region Rhein-Main. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Ausbau des Flughafen Frankfurt ist zur Gewährleistung einer ausreichend leistungsfähigen Verkehrsanbindung des Flughafens Frankfurt Main eine Neuordnung bzw. der Ausbau der straßenseitigen Erschließung über die AS Zeppelinheim an der BAB5 sowie der ihr nördlich vorgelagerten Streckenabschnitte der BAB5 und BAB3 notwendig (Folgemaßnahme).
Weitere Angaben unter II.2.4).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport Ausbau Süd GmbH, Im Namen und in Vollmacht der Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 555B. 5326
Kontakt
Telefon: +49 69690-22071📞
Fax: +49 69690-59273 📠
I. Ablauf des Verfahrens
1. Phase – Teilnahmewettbewerb:
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt:
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein Teilnahmeantrag in Textform und in deutscher Sprache einschließlich der geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen zwingend über die Vergabeplattform „iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) einzureichen.
Die Einreichung des Teilnahmeantrages in Papierform (z. B. per Post/Kurier), sowie die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
2. Phase – Angebotsphase:
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
II. Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B", verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B" werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt:
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein Teilnahmeantrag in Textform und in deutscher Sprache einschließlich der geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen zwingend über die Vergabeplattform „iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) einzureichen.
Die Einreichung des Teilnahmeantrages in Papierform (z. B. per Post/Kurier), sowie die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
2. Phase – Angebotsphase:
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
II. Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B", verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B" werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Flughafen Frankfurt am Main liegt verkehrsgünstig am Verkehrsknotenpunkt der 2 wichtigsten deutschen bzw. europäischen Fernautobahnen, dem Frankfurter Kreuz mit der BAB5 (E451) und BAB3 (E42) und mit Anbindung an das Regionale und Fernverkehrsschienennetz bzw. dem europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bahn AG. Der Flughafen Frankfurt Main ist eine der bedeutenden Infrastruktureinrichtungen Südhessens mit vielseitigen Wechselwirkungen in der Region Rhein-Main. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Ausbau des Flughafen Frankfurt ist zur Gewährleistung einer ausreichend leistungsfähigen Verkehrsanbindung des Flughafens Frankfurt Main eine Neuordnung bzw. der Ausbau der straßenseitigen Erschließung über die AS Zeppelinheim an der BAB5 sowie der ihr nördlich vorgelagerten Streckenabschnitte der BAB5 und BAB3 notwendig (Folgemaßnahme).
Der Flughafen Frankfurt am Main liegt verkehrsgünstig am Verkehrsknotenpunkt der 2 wichtigsten deutschen bzw. europäischen Fernautobahnen, dem Frankfurter Kreuz mit der BAB5 (E451) und BAB3 (E42) und mit Anbindung an das Regionale und Fernverkehrsschienennetz bzw. dem europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bahn AG. Der Flughafen Frankfurt Main ist eine der bedeutenden Infrastruktureinrichtungen Südhessens mit vielseitigen Wechselwirkungen in der Region Rhein-Main. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Ausbau des Flughafen Frankfurt ist zur Gewährleistung einer ausreichend leistungsfähigen Verkehrsanbindung des Flughafens Frankfurt Main eine Neuordnung bzw. der Ausbau der straßenseitigen Erschließung über die AS Zeppelinheim an der BAB5 sowie der ihr nördlich vorgelagerten Streckenabschnitte der BAB5 und BAB3 notwendig (Folgemaßnahme).
Weitere Angaben unter II.2.4).
— Einzelstützweiten in Überbauachse: 30 – 40 – 36 – 36 m;
— Gesamtlänge zw. Endauflagern: 143,5 m;
— Lichte Weite zw. den Widerlagern: 142 m;
— Kleinste lichte Höhe: ü. BAB A5 = 5,16 m;
— Breite zwischen den Geländern: 18,1 m;
— Gesamtbreite: 18,6 m.
— Stahlbeton: ca. 3 560 m
— Abdichtungsarbeiten: ca. 2 600 m
— Stahlbauarbeiten: ca. 329 m Geländer und ca. 480 m SE nach RPS 09.
— Bauart: Rahmenbauwerk in Stahlbetonbauweise;
— Verkehrskategorie DIN EN 1991-2: 4.
— Einzelstützweiten in Überbauachse: 5,60 m;
— Gesamtlänge zw. Endauflagern: 5,60 m;
— Lichte Weite zw. den Widerlagern: 5,00 m;
— Kleinste lichte Höhe: 2,12 m;
— Breite zwischen den Geländern: 5,00 m;
— Gesamtbreite: 5,55 m.
— Stahlbeton: ca. 100 m
— Abdichtungsarbeiten: ca. 30 m
— Stahlbauarbeiten: ca. 29 m Geländer.
— Bauart: biegesteifes Rahmenbauwerk mit Parallelflügeln in Stahlbeton.
— Dicke Überbauplatte: 0,60 m;
— Einzelstützweiten in Überbauachse: 5,00 m;
— Gesamtbreite: ca. 12,0 m.
— Stahlbeton: ca. 445 m
— Abdichtungsarbeiten: ca. 65 m
— Stahlbauarbeiten: ca. 17 m Geländer.
— Stahlbeton (Herdmauer und Tauchwand): ca. 70 m
— Erdaushub: ca. 6 400 m
— Erdanlieferung: ca. 445 m
— Asphaltflächenrückbau: ca. 2 400 m
— Straßenbau: ca. 20 000 m
— Belastungsklassen: BK 10, BK 32, BK 100;
— Erdarbeiten: ca. 60 000 m
— Erdmassenanlieferung: ca. 42 000 m
— Ausführungsbeginn: ca. I. Quartal 2019;
— Ausführungsende: ca. III. Quartal 2021.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-08 📅
Name: Bickardt Bau AG
Postanschrift: Dietershaner Str. 5
Postort: Fulda
Postleitzahl: 36039
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6619645-0📞
Land: Fulda
🏙️
Name: Schnorpfeil Rhein-Main GmbH & Co. KG
Postanschrift: Waldecker Straße 11
Postort: Mörfelden-Walldorf
Postleitzahl: 64546
Land: Groß-Gerau
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Phase – Teilnahmewettbewerb:
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein Teilnahmeantrag in Textform und in deutscher Sprache einschließlich der geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen zwingend über die Vergabeplattform „iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) einzureichen.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein Teilnahmeantrag in Textform und in deutscher Sprache einschließlich der geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen zwingend über die Vergabeplattform „iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) einzureichen.
2. Phase – Angebotsphase:
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B", verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B" werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,