Die Ahlener Umweltbetriebe planen den Neubau eines Baubetriebs- und Wertstoffhofes im nordöstlichen Stadtgebiet von Ahlen. Gegenstand der auszuführenden Leistungen in diesem Gewerk ist die Ausführung der Kanal- und Leitungsarbeiten sowie der Arbeiten für die Verkehrsflächen und der Außen- und sonstigen Anlagen nebst damit verbundener Arbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Baubetriebs- und Wertstoffhof – Kanal- und Leitungsarbeiten, Verkehrsflächen und Außen- und sonstige Anlagen”
Produkte/Dienstleistungen: Kanalbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Ahlener Umweltbetriebe planen den Neubau eines Baubetriebs- und Wertstoffhofes im nordöstlichen Stadtgebiet von Ahlen. Gegenstand der auszuführenden...”
Kurze Beschreibung
Die Ahlener Umweltbetriebe planen den Neubau eines Baubetriebs- und Wertstoffhofes im nordöstlichen Stadtgebiet von Ahlen. Gegenstand der auszuführenden Leistungen in diesem Gewerk ist die Ausführung der Kanal- und Leitungsarbeiten sowie der Arbeiten für die Verkehrsflächen und der Außen- und sonstigen Anlagen nebst damit verbundener Arbeiten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 000 000 💰
Gegenstand der auszuführenden Leistungen in diesem Gewerk ist die Ausführung der Kanal- und Leitungsarbeiten sowie der Arbeiten für die Verkehrsflächen und der Außen- und sonstigen Anlagen nebst damit verbundener Arbeiten für den Neubau des Baubetriebs- und Wertstoffhofes in Ahlen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 062-136466
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Neubau Baubetriebs- und Wertstoffhof – Kanal- und Leitungsarbeiten, Verkehrsflächen und Außen- und sonstige Anlagen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gröschler Bauprojekt GmbH
Postanschrift: Sieweckestraße 19
Postort: Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@groeschler.de📧
Region: Gütersloh🏙️
URL: www.groeschler.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 000 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann der zulässige Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.