Am Eisteich in Hof soll ein neues Begegnungs- und Freizeitzentrum in mehreren Bauabschnitten erneuert werden. Hier wird im ersten Bauabschnitt eine Eissportanlage mit Funktionsriegel, Sanitär- und Versorgungspavillon und Überdachung der Eissportfläche ausgeführt.
Mit dieser Ausschreibung wird der Rückbau des Funktionsgebäudes der alten Eissportanlage ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Hof
Postanschrift: Klosterstr. 1
Postort: Hof
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Fachbereich Hoch- und Tiefbau, Grünanlagen, Goethestr. 1, 95028 Hof, Herr Herbert Groh”
Telefon: +49 9281815-1560📞
E-Mail: herbert.groh@stadt-hof.de📧
Fax: +49 928181587-1560 📠
Region: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.hof.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.hof.de/hof/hof_deu/rathaus/ausschreibungen.html🌏 Kommunikation (Beteiligung)
Name: Stadt Hof
Postanschrift: Goethestr. 1
Postort: Hof
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Hof, Fachbereich 60 – ZAV, Goethestr. 1, Zimmer UG 01, 95028 Hof
Telefon: +49 9281815-1527📞
E-Mail: vergabestelle@stadt-hof.de📧
Fax: +49 928181587-1527/ +49 9281815-1539 📠
Region: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.hof.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Begegnungs- und Freizeitsportzentrum „Am Eisteich“ in Hof, IX-01 Abbrucharbeiten”
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Am Eisteich in Hof soll ein neues Begegnungs- und Freizeitzentrum in mehreren Bauabschnitten erneuert werden. Hier wird im ersten Bauabschnitt eine...”
Kurze Beschreibung
Am Eisteich in Hof soll ein neues Begegnungs- und Freizeitzentrum in mehreren Bauabschnitten erneuert werden. Hier wird im ersten Bauabschnitt eine Eissportanlage mit Funktionsriegel, Sanitär- und Versorgungspavillon und Überdachung der Eissportfläche ausgeführt.
Mit dieser Ausschreibung wird der Rückbau des Funktionsgebäudes der alten Eissportanlage ausgeschrieben.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 113 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Theresienstein 4, 95028 Hof
Beschreibung der Beschaffung:
“Umbauter Raum:
Technikgebäude (Massivbau): ca. 550 m
Regiekanzel (Holzkonstruktion): ca. 35 m
Kollektorgraben: ca. 45 m
Massivbau (Mauerwerk +...”
Beschreibung der Beschaffung
Umbauter Raum:
Technikgebäude (Massivbau): ca. 550 m
Regiekanzel (Holzkonstruktion): ca. 35 m
Kollektorgraben: ca. 45 m
Massivbau (Mauerwerk + Beton):
Fundamente, Bodenplatte, Wände und Decke: ca. 250 m
Schadstoffe:
KMF-Dämmung: ca. 30 m
Asbestplatten (Fensterbänke b=ca.0,20 m): ca. 30 m
Demontageleistungen:
Wandverkleidungen: ca. 130 m
Fenster und Türen: ca. 60 m
Kühlanlage: ca. 165 m
Bituminöse Dachabdichtung: ca. 150 m
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 113 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-03 📅
Datum des Endes: 2019-01-25 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124EU „Eigenerklärung zur Eignung EU“ vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In dem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung EU“ genannten Bescheinigungen (Referenzbestätigungen) zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung EU) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sicherheiten: Siehe Vergabeunterlagen.
Wesentliche Zahlungsbedingungen: Gem. § 16 VOB/B.
Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende...”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-07
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Quelle: OJS 2018/S 191-431063 (2018-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 64075.12 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Theresienstein 4
95028 Hof
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 191-431063
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Neubau Begegnungs- und Freizeitsportzentrum „Am Eisteich“ in Hof, IX-01 Abbrucharbeiten”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lengenfelder Recycling und Abbruch GmbH
Postanschrift: Auerbacher Str. 42
Postort: Lengenfeld
Postleitzahl: 08485
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Vogtlandkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 113 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 64075.12 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 067-156236 (2019-04-02)