Baugrunderkundung: Erbringen aller notwendigen gewerblichen Leistungen (insbesondere Baugrundaufschlüsse, Untersuchungen, Gefahrenerforschung Kampfmittel) und Darstellung der grundbaulichen und hydrogeologischen Verhältnisse mit dem Ziel die Planung und Bauausführung der Erneuerung vorhandener Uferbauwerke (Sanierung/Neubau) an der Bundeswasserstraße (Spree) zu ermöglichen. Teil der zu erbringenden vorbereitenden Leistungen sind insbes. Recherche zu Historie und Altlasten, Aufstellen Erkundungsprogramm und Erkundungsprogramm Zufahrten und Aufstellflächen sowie statische Nachweise.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufschlussbohrungen
Kurze Beschreibung:
Baugrunderkundung:
Erbringen aller notwendigen gewerblichen Leistungen (insbesondere Baugrundaufschlüsse, Untersuchungen, Gefahrenerforschung Kampfmittel) und Darstellung der grundbaulichen und hydrogeologischen Verhältnisse mit dem Ziel die Planung und Bauausführung der Erneuerung vorhandener Uferbauwerke (Sanierung/Neubau) an der Bundeswasserstraße (Spree) zu ermöglichen. Teil der zu erbringenden vorbereitenden Leistungen sind insbes. Recherche zu Historie und Altlasten, Aufstellen Erkundungsprogramm und Erkundungsprogramm Zufahrten und Aufstellflächen sowie statische Nachweise.
Erbringen aller notwendigen gewerblichen Leistungen (insbesondere Baugrundaufschlüsse, Untersuchungen, Gefahrenerforschung Kampfmittel) und Darstellung der grundbaulichen und hydrogeologischen Verhältnisse mit dem Ziel die Planung und Bauausführung der Erneuerung vorhandener Uferbauwerke (Sanierung/Neubau) an der Bundeswasserstraße (Spree) zu ermöglichen. Teil der zu erbringenden vorbereitenden Leistungen sind insbes. Recherche zu Historie und Altlasten, Aufstellen Erkundungsprogramm und Erkundungsprogramm Zufahrten und Aufstellflächen sowie statische Nachweise.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aufschlussbohrungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Baugrunderkundung:
Erbringen aller notwendigen gewerblichen Leistungen (insbesondere Baugrundaufschlüsse, Untersuchungen, Gefahrenerforschung Kampfmittel) und Darstellung der grundbaulichen und hydrogeologischen Verhältnisse mit dem Ziel die Planung und Bauausführung der Erneuerung vorhandener Uferbauwerke (Sanierung/Neubau) an der Bundeswasserstraße (Spree) zu ermöglichen. Teil der zu erbringenden vorbereitenden Leistungen sind insbes. Recherche zu Historie und Altlasten, Aufstellen Erkundungsprogramm und Erkundungsprogramm Zufahrten und Aufstellflächen sowie statische Nachweise.
Erbringen aller notwendigen gewerblichen Leistungen (insbesondere Baugrundaufschlüsse, Untersuchungen, Gefahrenerforschung Kampfmittel) und Darstellung der grundbaulichen und hydrogeologischen Verhältnisse mit dem Ziel die Planung und Bauausführung der Erneuerung vorhandener Uferbauwerke (Sanierung/Neubau) an der Bundeswasserstraße (Spree) zu ermöglichen. Teil der zu erbringenden vorbereitenden Leistungen sind insbes. Recherche zu Historie und Altlasten, Aufstellen Erkundungsprogramm und Erkundungsprogramm Zufahrten und Aufstellflächen sowie statische Nachweise.
Die zu planenden und auszuführenden Erkundungsleistungen beinhalten, nach Berücksichtigung vorhandener Altaufschlüsse:
— 900 m landseitige Bohrungen bis 15 m Tiefe,
— 740 m landseitige Bohrungen bis 20 m Tiefe,
— 90 m landseitige Bohrungen bis 30 m Tiefe,
— 210 m wasserseitige Bohrungen bis 5 m Tiefe,
— 300 m wasserseitige Bohrungen bis 10 m Tiefe,
— 2 870 m landseitiger Drucksondierungen bis 20 m Tiefe,
— 860 m wasserseitige schwere Rammsondierungen bis 15 m Tiefe.
Die Leistung beinhaltet des Weiteren die Entnahme und Analyse von Proben sowie die gutachterliche Bewertung und Aufbereitung der dadurch gewonnenen Daten.
Dauer: 17 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Mindeststandards:
— Bestätigung/Bescheinigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i. H. v. 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 1 500 000 für sonstige Schäden bzw. eine Bestätigung des Bieters, dass diese im Auftragsfalle verbindlich abgeschlossen wird,
— Bestätigung/Bescheinigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i. H. v. 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 1 500 000 für sonstige Schäden bzw. eine Bestätigung des Bieters, dass diese im Auftragsfalle verbindlich abgeschlossen wird,
— Mindestumsatz von durchschnittlich 1 200 000 EUR pro Geschäftsjahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Mindeststandards:
Referenzen über:
— Erfahrungen in der Baugrunderkundung an Uferbauwerken mit jeweils einem Auftragswert der Baugrunderkundungsleistungen von mehr als 300 000 EUR (netto) innerhalb der letzten 5 Jahre
Angabe der für die Leistung zur Verfügung stehenden Fachkräfte:
— Mindestens 2 Baugrundsachverständige (mindestens 5 Jahre Berufserfahrung),
— Mindestens 3 Bohrgeräteführer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— In I. 4 Nr. 19 und 20 VwVBU (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt) werden Umweltanforderungen an Baumaschinen festgelegt, die für die Erbringung der Bauleistung zu beachten sind. Baumaschinen müssen entweder ab Werk die angegebene Abgasstufe erreichen oder mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet sein,
— In I. 4 Nr. 19 und 20 VwVBU (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt) werden Umweltanforderungen an Baumaschinen festgelegt, die für die Erbringung der Bauleistung zu beachten sind. Baumaschinen müssen entweder ab Werk die angegebene Abgasstufe erreichen oder mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet sein,
— Berliner Ausschreibungs- u. Vergabegesetz vom 8.7.2010 i. d. F. vom 5.6.2012 (GVBl. für Berlin vom 16.6.2012, S. 159) (Frauenförderung, Umweltschutzanforderungen, Tariftreue).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – V E 3 –
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Die Kommunikation erfolgt nur über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).
Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter „Einstellungen – FIRMA – Vergabeplattformen“ mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button „Bewerben“ rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen.
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter „Einstellungen – FIRMA – Vergabeplattformen“ mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button „Bewerben“ rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen.
Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 134-304578 (2018-07-13)
Ergänzende Angaben (2018-07-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2216357.15 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/uvk/🌏