Auftragsbekanntmachung (2018-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Parkplätzen
Referenznummer: BCM - VE 38 - Landschaftsbauarbeiten - Parkplätze
Kurze Beschreibung:
“Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel wird der Campus des Berufkolleg neu gebaut.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Parkplätzen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wesel🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-02-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-15 📅
Datum des Beginns: 2018-06-01 📅
Datum des Endes: 2018-08-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 032-069131
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
“1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn...”
1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
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Quelle: OJS 2018/S 032-069131 (2018-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel wird der Campus.”
Gesamtwert des Auftrags: 772 800 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn...”
1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
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Quelle: OJS 2018/S 090-201477 (2018-05-08)