Vergabe von Generalplanerleistungen für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, technische Ausrüstung und Tragwerksplanung für den Neubau des Straßenverkehrsamtes des Oberbergischen Kreises
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Neubau des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach
Postanschrift: Moltkestraße 42
Postort: Gummersbach
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Amt für Immobilienwirtschaft
Telefon: +49 2261882-322📞
E-Mail: holger.stuelp@obk.de📧
Fax: +49 2261889722-322 📠
Region: Oberbergischer Kreis🏙️
URL: http://www.obk.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach
2018-0004-VgV-GP
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabe von Generalplanerleistungen für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, technische Ausrüstung und Tragwerksplanung für den Neubau des...”
Kurze Beschreibung
Vergabe von Generalplanerleistungen für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, technische Ausrüstung und Tragwerksplanung für den Neubau des Straßenverkehrsamtes des Oberbergischen Kreises.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 847779.93
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 884613.98
Aktuelles Gelände der OVAG
Kölner Str. 235
51645 Gummersbach
Das Grundstück für den geplanten Neubau des Straßenverkehrsamtes befindet sich im Gummersbacher Stadtteil Niederseßmar, Gemarkung Gummer…
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Beschreibung der Beschaffung:
“Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises (OBK) ist aktuell in einem Gebäude in der Gummersbacher Straße 41 A in Gummersbach- Niederseßmar...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises (OBK) ist aktuell in einem Gebäude in der Gummersbacher Straße 41 A in Gummersbach- Niederseßmar untergebracht. Das Gebäude, das sich im Eigentum des OBK befindet, wurde 1976 errichtet. Es entspricht hinsichtlich der Gebäudestrukturen nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein zeitgemäßes Verwaltungsgebäude. Sowohl aus baulicher, technischer und energetischer Sicht als auch unter Berücksichtigung von funktionalen Anforderungen weist das Gebäude erhebliche Mängel auf. Für das Straßenverkehrsamt ist ein Neubau notwendig. Für die Baumaßnahme wird ein Generalplaner gesucht, der die Leistungsbilder Objektplanung (Gebäude und Innenräume), technische Ausrüstung und die Tragwerksplanung erbringt.
Für das Projekt wurde auf Basis einer Layoutplanung ein Grobkostenrahmen gem. DIN 276 erarbeitet. Dieser beinhaltet die Kostengruppen 200 (ohne Baufeldfreimachung), 300 + 400 (inkl. zusätzliche Maßnahmen), 500 und die Kostengruppe 700 als pauschalen Ansatz.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 8,83 Mio. EUR brutto.
Als zukünftiger Raumbedarf für das neue Straßenverkehrsamt wurde eine Programmfläche von insgesamt ca. 1 372 m ermittelt. Unter Berücksichtigung erforderlicher Konstruktions-, Verkehrs- und Technikflächen ergibt sich eine geschätzte Brutto-Grundfläche in Höhe von ca. 2 460 m. Die genaue Fläche ist von dem tatsächlichen Entwurfskonzept abhängig.
Der Neubau des Straßenverkehrsamtes soll eine Kombination aus funktionsoptimiertem Verwaltungsgebäude und kundenorientierten Dienstleistungscenter werden. Im sogenannten Mobilitätszentrum soll der Bürger/-in unter einem Dach alle Leistungen rund um das Führen und Halten eines Fahrzeuges, Tickets und Fahrplaninformationen für den öffentlichen Nahverkehr, als auch die notwendigen KFZ- Kennzeichen erhalten.
Nachfolgend sind die erforderlich werdenden Planungsleistungen für den Neubau des Straßenverkehrsamtes aufgeführt:
— Objektplanung gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI,
— Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI,
— Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.
Die beschriebenen Leistungen sollen vollständig gem. VgV und GWB an einen Generalplaner vergeben werden. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Aussagen im Projektkonzept zu Maßnahmen der Terminplanung, -kontrolle und -steuerung für dieses Projekt”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Aussagen im Projektkonzept zu Maßnahmen der Kostenplanung, -kontrolle und -steuerung für dieses Projekt”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung und Struktur der Ablauforganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erkennen und vermeiden typischer Risiken und Fehlerquellen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18,00 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchdringung des Projektinhaltes/Nennung eigener Lösungsansätze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 27,00 %
Preis (Gewichtung): 30,00 %
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 104-237649
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1/1
Titel: Generalplanerleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PASD Feldmeier+Wrede Architekten BDA Stadtplaner SRL
Postanschrift: Sparkassen-Karree 8
Postort: Hagen
Postleitzahl: 58095
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hagen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 847779.93
Höchstes Angebot: 884613.98
“1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu...”
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und allen Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung.
Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
4) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43Y1NR
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473-045📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.