Im Rahmen des Neubaus des Klinikums Wilhelmshaven müssen die gesamte Verkehrsführung und Oberflächenentwässerung auf dem Klinikgelände neu geordnet werden. Zunächst sollen dabei die südliche Verbindungsstraße und die Anbindung an das neue Parkhaus realisiert werden. Aufgrund der Abbrucharbeiten vorhandener Gebäude und dem Klinikneubau entstehen neue Fahrwege, Nebenanlagen (Gehwege) und Plätze, die entsprechend neu gestaltet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau einer Anbindungsstraße
18-363556-001
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Zufahrtstraßen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des Neubaus des Klinikums Wilhelmshaven müssen die gesamte Verkehrsführung und Oberflächenentwässerung auf dem Klinikgelände neu geordnet werden....”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Neubaus des Klinikums Wilhelmshaven müssen die gesamte Verkehrsführung und Oberflächenentwässerung auf dem Klinikgelände neu geordnet werden. Zunächst sollen dabei die südliche Verbindungsstraße und die Anbindung an das neue Parkhaus realisiert werden. Aufgrund der Abbrucharbeiten vorhandener Gebäude und dem Klinikneubau entstehen neue Fahrwege, Nebenanlagen (Gehwege) und Plätze, die entsprechend neu gestaltet werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 100 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wilhelmshaven Friedrich-Paffrath-Straße 100
26389 Wilhelmshaven
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Maßnahme beinhaltet Abbrucharbeiten, Erd- und Straßenbauarbeiten, sowie Kanalbauarbeiten. Die Fahrbahn der Verkehrsanlagen soll in Asphalt- und die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Maßnahme beinhaltet Abbrucharbeiten, Erd- und Straßenbauarbeiten, sowie Kanalbauarbeiten. Die Fahrbahn der Verkehrsanlagen soll in Asphalt- und die Nebenanlagen in Pflasterbauweise ausgeführt werden. Ebenfalls sind Kanäle zur Oberflächenentwässerung und eine Regenrückhaltebecken inkl. Drosselbauwerk herzustellen. Weiterhin kommen Ausstattungselemente wie Verkehrsschilder zur Ausführung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 100 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-07 📅
Datum des Endes: 2019-05-30 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Eine Vorinformation erfolgte am 10.8.2018
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 154-352353
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-08
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-08
11:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Klinikum Wilhelmshaven gGmbH
Friedrich-Paffrath-Straße 100
26389 Wilhelmshaven
Technische Abteilung
Büro Herr Möhlmann”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRMYF2E
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 205-467223 (2018-10-23)