Die Stadt Norderstedt beabsichtigt, auf dem Eckgrundstück „Am Excerzierplatz/Schleswig-Holstein-Straße“ eine Dreifeld-Sporthalle plus Dojo-Feld zu errichten.
Eigentümer des Grundstückes ist die Stadt Norderstedt, die auch Bauherr sein wird. Sämtliche Bauherrenaufgaben werden von der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH (EGNO) übernommen.
Das Grundstück ist aktuell mit einer Tennishalle bebaut, die für dieses Bauvorhaben abgerissen werden soll. Die Lage des Grundstückes ist städtebaulich nicht von vorrangiger Bedeutung, es befindet sich am Stadtrand, ist stark eingewachsen und in unmittelbarer Nähe zu einer stark befahrenen Umgehungsstraße.
Das Grundstück ist eben und in den Randbereichen stärker mit Büschen und Bäumen bewachsen.
Die Gesamt-Projektkosten ohne Grundstück sind mit ca. 6 000 000 EUR brutto für die Kostengruppen 200-700 festgelegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Norderstedt c/o EGNO – Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH
Postanschrift: Rathausallee 64-66
Postort: Norderstedt
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Norderstedt c/o EGNO – Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH
E-Mail: info@egno.de📧
Fax: +49 40535406-40 📠
Region: Schleswig-Holstein🏙️
URL: http://www.egno.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau einer Dreifeldsporthalle in Norderstedt – Objektplanung gem. § 33 ff HOAI
2018/S 009-015998”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Norderstedt beabsichtigt, auf dem Eckgrundstück „Am Excerzierplatz/Schleswig-Holstein-Straße“ eine Dreifeld-Sporthalle plus Dojo-Feld zu...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Norderstedt beabsichtigt, auf dem Eckgrundstück „Am Excerzierplatz/Schleswig-Holstein-Straße“ eine Dreifeld-Sporthalle plus Dojo-Feld zu errichten. Eigentümer des Grundstückes ist die Stadt Norderstedt, die auch Bauherr sein wird. Sämtliche Bauherrenaufgaben werden von der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH (EGNO) übernommen. Das Grundstück ist aktuell mit einer Tennishalle bebaut, die für dieses Bauvorhaben abgerissen werden soll. Die Lage des Grundstückes ist städtebaulich nicht von vorrangiger Bedeutung, es befindet sich am Stadtrand, ist stark eingewachsen und in unmittelbarer Nähe zu einer stark befahrenen Umgehungsstraße. Das Grundstück ist eben und in den Randbereichen stärker mit Büschen und Bäumen bewachsen. Die Gesamt-Projektkosten ohne Grundstück sind mit ca. 6 000 000 EUR brutto für die Kostengruppen 200-700 festgelegt.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 421063.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 469439.00
Die Stadt Norderstedt beabsichtigt, auf dem Eckgrundstück „Am Excerzierplatz/Schleswig-Holstein-Straße“ eine Dreifeld-Sporthalle plus Dojo-Feld zu errichten. Eigentümer des Grundstückes ist die Stadt Norderstedt, die auch Bauherr sein wird. Sämtliche Bauherrenaufgaben werden von der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH (EGNO) übernommen. Das Grundstück ist aktuell mit einer Tennishalle bebaut, die für dieses Bauvorhaben abgerissen werden soll. Die Lage des Grundstückes ist städtebaulich nicht von vorrangiger Bedeutung, es befindet sich am Stadtrand, ist stark eingewachsen und in unmittelbarer Nähe zu einer stark befahrenen Umgehungsstraße. Das Grundstück ist eben und in den Randbereichen stärker mit Büschen und Bäumen bewachsen. Die Gesamt-Projektkosten ohne Grundstück sind mit ca. 6 000 000 EUR brutto für die Kostengruppen 200-700 festgelegt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachlicher Wert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst
Preis (Gewichtung): 10
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— Leistungsphasen 5-8 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden...”
Beschreibung der Optionen
— Leistungsphasen 5-8 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 009-015998
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Trapez Architektur GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 421063.00
Höchstes Angebot: 469439.00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 188-425357 (2018-09-28)