In der Gemeinde Aurachtal ist der Bedarf an Kindertageseinrichtungen aufgrund der natürlichen Bevölkerungsentwicklung sowie der höheren Betreuungsquote stark gestiegen und wird in den nächsten Jahren auch aufgrund von geplanten Baugebieten weiter steigen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Regierung Mittelfranken hat einen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen von 2 Kinderkrippengruppen und 2 Kindergartengruppen mit. Insgesamt 78 Plätzen ermittelt, welcher in der bestehenden Kindertagesstätte in Falkendorf nicht gedeckt werden kann. Die Gemeinde Aurachtal beabsichtigt daher, im Ortsteil Falkendorf am Tennisweg eine neue Kindertageseinrichtung zu schaffen. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand des Ortsteils Falkendorf. Es umfasst einen Teil des Flurstückes Nr. 215 aus der Gemarkung Falkendorf und ist ca. 0,71 ha groß. Es liegt. Bauplanungsrechtlich im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Tennisplatz“ mit integriertem Grünordnungsplan von 2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2018
Kurze Beschreibung:
In der Gemeinde Aurachtal ist der Bedarf an Kindertageseinrichtungen aufgrund der natürlichen Bevölkerungsentwicklung sowie der höheren Betreuungsquote stark gestiegen und wird in den nächsten Jahren auch aufgrund von geplanten Baugebieten weiter steigen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Regierung Mittelfranken hat einen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen von 2 Kinderkrippengruppen und 2 Kindergartengruppen mit.
Insgesamt 78 Plätzen ermittelt, welcher in der bestehenden Kindertagesstätte in Falkendorf nicht gedeckt werden kann.
Die Gemeinde Aurachtal beabsichtigt daher, im Ortsteil Falkendorf am Tennisweg eine neue Kindertageseinrichtung zu schaffen.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand des Ortsteils Falkendorf. Es umfasst einen Teil des Flurstückes Nr. 215 aus der Gemarkung Falkendorf und ist ca. 0,71 ha groß. Es liegt.
Bauplanungsrechtlich im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Tennisplatz“ mit integriertem Grünordnungsplan von 2018.
In der Gemeinde Aurachtal ist der Bedarf an Kindertageseinrichtungen aufgrund der natürlichen Bevölkerungsentwicklung sowie der höheren Betreuungsquote stark gestiegen und wird in den nächsten Jahren auch aufgrund von geplanten Baugebieten weiter steigen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Regierung Mittelfranken hat einen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen von 2 Kinderkrippengruppen und 2 Kindergartengruppen mit.
Insgesamt 78 Plätzen ermittelt, welcher in der bestehenden Kindertagesstätte in Falkendorf nicht gedeckt werden kann.
Die Gemeinde Aurachtal beabsichtigt daher, im Ortsteil Falkendorf am Tennisweg eine neue Kindertageseinrichtung zu schaffen.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand des Ortsteils Falkendorf. Es umfasst einen Teil des Flurstückes Nr. 215 aus der Gemarkung Falkendorf und ist ca. 0,71 ha groß. Es liegt.
Bauplanungsrechtlich im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Tennisplatz“ mit integriertem Grünordnungsplan von 2018.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Aurachtal
Postanschrift: Lange Straße 2
Postleitzahl: 91086
Postort: Aurachtal
Kontakt
Internetadresse: http://www.aurachtal.de/🌏
E-Mail: gemeinde@aurachtal.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHVYFGL🌏
1. Einreichung der Teilnahmeanträge
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich, der unter obengenannten URL abgerufen werden kann.
Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Der Bewerbungsbogen ist mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Neubau einer Kindertagesstätte in Aurachtal- NICHT ÖFFNEN!“ in einfacher Ausfertigung sowie zusätzlich in einfacher elektronischer Fassung auf CD / DVD (der Bewerbungsbogen nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.3) genannte Stelle zu übersenden.
Zusammen mit dem Bewerbungsbogen hat der Bewerber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u. a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
2. Vorlage der Eignungsnachweise
Die in dieser EU-Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind vollständig gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 VgV mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen. Dies ist aufgrund der Zweistufigkeit des Verfahrens zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich um zu vermeiden, dass der Auftraggeber Bewerber einlädt, die sich später als unfähig erweisen, die zusätzlichen Unterlagen einzureichen, und damit geeigneten Bewerbern die Möglichkeit der Teilnahme nehmen.
Soweit Eigenerklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen nachzufordern. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ausländischen Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen/ Nachunternehmer verweisen, sind vom Bewerber/ Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Bewerbungsbogen andere Unternehmen/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich mit dem Bewerbungsbogen nachzuweisen, dass sie auf die Mittel des bzw. der anderen Unternehmen(s) oder des bzw. der Nachunternehmen (s) im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise, auch für in Bezug genommene andere Unternehmen/ Nachunternehmer - gegebenenfalls ergänzend -nachzufordern.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
3. Kein Entgelt für Bewerbungsunterlagen
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
4. Sonstiges
Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerbergegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum 20.04.2018 an die unter Ziffer I.3) genannte Stelle in Textform (per E-Mail) gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt in Textform über die Vergabeplattform, die über die in Ziff. I.3) benannte URL erreichbar ist, und für die registrierten Bieter zusätzlich per E-Mail. Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHVYFGL.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich, der unter obengenannten URL abgerufen werden kann.
Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Der Bewerbungsbogen ist mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Neubau einer Kindertagesstätte in Aurachtal- NICHT ÖFFNEN!“ in einfacher Ausfertigung sowie zusätzlich in einfacher elektronischer Fassung auf CD / DVD (der Bewerbungsbogen nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.3) genannte Stelle zu übersenden.
Zusammen mit dem Bewerbungsbogen hat der Bewerber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u. a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
2. Vorlage der Eignungsnachweise
Die in dieser EU-Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind vollständig gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 VgV mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen. Dies ist aufgrund der Zweistufigkeit des Verfahrens zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich um zu vermeiden, dass der Auftraggeber Bewerber einlädt, die sich später als unfähig erweisen, die zusätzlichen Unterlagen einzureichen, und damit geeigneten Bewerbern die Möglichkeit der Teilnahme nehmen.
Soweit Eigenerklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen nachzufordern. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ausländischen Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen/ Nachunternehmer verweisen, sind vom Bewerber/ Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Bewerbungsbogen andere Unternehmen/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich mit dem Bewerbungsbogen nachzuweisen, dass sie auf die Mittel des bzw. der anderen Unternehmen(s) oder des bzw. der Nachunternehmen (s) im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise, auch für in Bezug genommene andere Unternehmen/ Nachunternehmer - gegebenenfalls ergänzend -nachzufordern.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
3. Kein Entgelt für Bewerbungsunterlagen
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
4. Sonstiges
Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerbergegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum 20.04.2018 an die unter Ziffer I.3) genannte Stelle in Textform (per E-Mail) gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt in Textform über die Vergabeplattform, die über die in Ziff. I.3) benannte URL erreichbar ist, und für die registrierten Bieter zusätzlich per E-Mail. Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHVYFGL.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Gemeinde Aurachtal ist der Bedarf an Kindertageseinrichtungen aufgrund der natürlichen Bevölkerungsentwicklung sowie der höheren Betreuungsquote stark gestiegen und wird in den nächsten Jahren auch aufgrund von geplanten Baugebieten weiter steigen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Regierung Mittelfranken hat einen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen von 2 Kinderkrippengruppen und 2 Kindergartengruppen mit.
In der Gemeinde Aurachtal ist der Bedarf an Kindertageseinrichtungen aufgrund der natürlichen Bevölkerungsentwicklung sowie der höheren Betreuungsquote stark gestiegen und wird in den nächsten Jahren auch aufgrund von geplanten Baugebieten weiter steigen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Regierung Mittelfranken hat einen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen von 2 Kinderkrippengruppen und 2 Kindergartengruppen mit.
Insgesamt 78 Plätzen ermittelt, welcher in der bestehenden Kindertagesstätte in Falkendorf nicht gedeckt werden kann.
Die Gemeinde Aurachtal beabsichtigt daher, im Ortsteil Falkendorf am Tennisweg eine neue Kindertageseinrichtung zu schaffen.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand des Ortsteils Falkendorf. Es umfasst einen Teil des Flurstückes Nr. 215 aus der Gemarkung Falkendorf und ist ca. 0,71 ha groß. Es liegt.
Bauplanungsrechtlich im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Tennisplatz“ mit integriertem Grünordnungsplan von 2018.
Es soll ein Generalplanungsteam mit den Leistungen der Objektplanung (§34 HOAI), Freianlagen (§39 HOAI), technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5, 7-8 (§55 HOAI) in den Leistungsphasen 1-9 sowie der Tragwerksplanung (§51 HOAI) in den Leistungsphasen 1— 6 beauftragt werden.
Es soll ein Generalplanungsteam mit den Leistungen der Objektplanung (§34 HOAI), Freianlagen (§39 HOAI), technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5, 7-8 (§55 HOAI) in den Leistungsphasen 1-9 sowie der Tragwerksplanung (§51 HOAI) in den Leistungsphasen 1— 6 beauftragt werden.
Die Nutzfläche beträgt:
NF ca. 663,24 m
Die Brutto-Grundfläche (BGF) umfasst insgesamt ca:
Brutto-Grundfläche (BGF) ohne Überdachungen ca. 954,98 m
Brutto-Grundfläche (BGF) mit Überdachungen ca. 1 150,83 m
Die Kosten der Kostengruppen 300-400 belaufen sich auf ca. 2,25 Mio. EUR brutto.
Der Bauantrag soll voraussichtlich im Herbst 2018 gestellt werden. Der Baubeginn ist für Sommer 2019 angesetzt.
Der Leistungsabruf soll voraussichtlich in 4 Stufen erfolgen.
Eine Festbeauftragung erfolgt zunächst für die Leistungsphase 1-3 (Stufe 1).
Die weiteren Stufen sind wie folgt eingeteilt:
2. Stufe: LP 4
3. Stufe: LP 5-8
4. Stufe: LP 9
Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
Auf die Optionen besteht kein Rechtsanspruch. Die Erbringung der Leistung soll direkt im Anschluss an das Vergabeverfahren erfolgen.
Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Flurnr. 215
Gem. Falkendorf
Nähe Tennisweg
91086 Aurachtal-Falkendorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem Handelsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens.
Auszug aus dem Handelsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens.
Der Auszug aus dem Handelsregister bzw. der vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen:
1) Erklärung über den Netto-Umsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aufgegliedert in
a) Netto-Gesamtumsatz und
b) den Netto-Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
2) Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem Bewerber / dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzuschließen.
Für nähere Angaben verweisen wir auf den Bewerbungsbogen.
Mindeststandards:
Zu 1) Mindestkriterium:
Nachweis ist nur vom „Objektplaner“ zu erbringen:
250.000,- EUR netto für den durchschnittlichen Gesamtumsatz, gebildet aus den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Personelle Ausstattung:
Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen:
(1) Von jedem Büro des Generalplanungsteams - bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert - sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen:
— Benennung/ Darstellung des Gesamtprojektleiters (muss aus dem Leistungsbild der Objektplanung kommen):
— Benennung / Darstellung des Projektteams „Projektleitung und stellv. Projektleitung“:
Namentliche Nennung, fachliche Qualifikation (Abschluss), Zugehörigkeit zum Büro in Jahren, Angabe der Berufserfahrung als (Gesamt-) Projektleiter bzw. stellv. Projektleiter in Jahren.
(2) Weiterhin sind für die Gesamtprojektleitung, Projektleitung und stellv. Projektleitung je eine vergleichbare Referenz beizufügen.
2. Unternehmensbezogene Erfahrung:
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der abgegebenen Eigenerklärung über vergleichbare unternehmensbezogene Referenzen früherer ausgeführter Dienstleistungsaufträge.
Es sind:
2 Referenzen im Leistungsbild Objektplanung gem. §34HOAI sowie
1 Referenz im Leistungsbild Freianlagen gem. §39HOAI
Einzureichen.
Zu 2.) Unternehmensbezogene Referenzen:
Alle Referenzen müssen mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang vergleichbar sein:
Neubau / Umbau einer Kindertagesstätte (Kindergärten, Kinderhorte, Kinderkrippen und Grundschulen).
Achtung: Eine Referenz zu einem Umbau muss zwingend den kompletten Umbau einer bereits bestehenden Einrichtung umfassen, und nicht nur den Umbau eines oder mehrerer einzelner Räume).
Alle Referenzen dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziff.IV.2.2) nicht älter als 5 Jahre sein.
Folgende Angaben werden für die Bewertung herangezogen:
— Art des Auftrags,
— Maßnahme mit Generalplaner,
— Abwicklung der Maßnahme mit demselben GP Team (bezogen auf das Leistungsbild der Objektplanung, Freianlagen und technischen Ausrüstung),
— Fördermaßnahme,
— Erbrachte Leistungsphasen,
— Öffentlicher Auftraggeber (AG).
Für nähere Angaben verweisen wir auf den Bewerbungsbogen.
Mindeststandards:
Zur Einhaltung der Mindestanforderungen ist 1 unternehmensbezogene Referenz wie folgt einzureichen:
a) die vorgelegte Referenz umfasst den Neubau / Umbau einer Kindertagesstätte (Kindergärten, Kinderhorte, Kinderkrippen und Grundschulen);
Achtung: Eine Referenz zum Umbau beinhaltet den kompletten Umbau einer bereits bestehenden Einrichtung, und nicht nur den Umbau eines oder mehrerer einzelner Räume.
b) die vorgelegte Referenz beinhaltet das Leistungsbild gem. §34 HOAI,
c) erbrachte Leistungsphasen 1-8 in den letzten 5 Jahren, d.h. LP 8 wurde in den letzten 5 Jahren abgeschlossen bzw. wird 2018 abgeschlossen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Architekten und Ingenieure oder Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Ingenieuren.
Dies sind Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/ 36/ EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Dies sind Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/ 36/ EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
(1.) Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
(2.) Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber / Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, und keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 ff GWB vorliegen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(2.) Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber / Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, und keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 ff GWB vorliegen.
(3.) Sollten mehr als fünf Bewerber / Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber /Bewerbergemeinschaften anhand der nachfolgenden Kriterien und der prozentual angegebenen Gewichtung hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Einzelheiten sind dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(3.) Sollten mehr als fünf Bewerber / Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber /Bewerbergemeinschaften anhand der nachfolgenden Kriterien und der prozentual angegebenen Gewichtung hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Einzelheiten sind dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.
a) Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Mittel: 20 % (siehe Ziff. III.1.2)
b) Unternehmensbezogene Referenzen: 80 % (siehe Ziff. III.1.3), gewertet nach:
Aa) Art des Auftrages: 20 %.
Bb) Maßnahme als Generalplaner durchgeführt: 15 %.
cc) Maßnahme mit demselben Generalplanungsteam durchgeführt (bez. auf Objektplanung, Freianlagen und TGA): 5 %
Dd) Fördermaßnahme: 10 %.
Ee) Erbrachte Leistungsphasen: 20 %.
Ff) Öffentlicher Auftraggeber (AG): 10 %.
Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass 3 Referenzen ausreichend sind. Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, werden nur die besten 3 Referenzen in die Wertung aufgenommen.
Im Falle einer Überschreitung der festgelegten Anzahl der Bewerber durch Punktegleichheit, wird ein Losentscheid durchgeführt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich, der unter obengenannten URL abgerufen werden kann.
Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Der Bewerbungsbogen ist mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Neubau einer Kindertagesstätte in Aurachtal- NICHT ÖFFNEN!“ in einfacher Ausfertigung sowie zusätzlich in einfacher elektronischer Fassung auf CD / DVD (der Bewerbungsbogen nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.3) genannte Stelle zu übersenden.
Der Bewerbungsbogen ist mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Neubau einer Kindertagesstätte in Aurachtal- NICHT ÖFFNEN!“ in einfacher Ausfertigung sowie zusätzlich in einfacher elektronischer Fassung auf CD / DVD (der Bewerbungsbogen nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.3) genannte Stelle zu übersenden.
Zusammen mit dem Bewerbungsbogen hat der Bewerber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u. a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
Zusammen mit dem Bewerbungsbogen hat der Bewerber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u. a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
2. Vorlage der Eignungsnachweise
Die in dieser EU-Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind vollständig gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 VgV mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen. Dies ist aufgrund der Zweistufigkeit des Verfahrens zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich um zu vermeiden, dass der Auftraggeber Bewerber einlädt, die sich später als unfähig erweisen, die zusätzlichen Unterlagen einzureichen, und damit geeigneten Bewerbern die Möglichkeit der Teilnahme nehmen.
Die in dieser EU-Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind vollständig gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 VgV mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen. Dies ist aufgrund der Zweistufigkeit des Verfahrens zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich um zu vermeiden, dass der Auftraggeber Bewerber einlädt, die sich später als unfähig erweisen, die zusätzlichen Unterlagen einzureichen, und damit geeigneten Bewerbern die Möglichkeit der Teilnahme nehmen.
Soweit Eigenerklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen nachzufordern. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ausländischen Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen/ Nachunternehmer verweisen, sind vom Bewerber/ Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Bewerbungsbogen andere Unternehmen/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich mit dem Bewerbungsbogen nachzuweisen, dass sie auf die Mittel des bzw. der anderen Unternehmen(s) oder des bzw. der Nachunternehmen (s) im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können.
Soweit Eigenerklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen nachzufordern. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ausländischen Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen/ Nachunternehmer verweisen, sind vom Bewerber/ Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Bewerbungsbogen andere Unternehmen/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich mit dem Bewerbungsbogen nachzuweisen, dass sie auf die Mittel des bzw. der anderen Unternehmen(s) oder des bzw. der Nachunternehmen (s) im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise, auch für in Bezug genommene andere Unternehmen/ Nachunternehmer - gegebenenfalls ergänzend -nachzufordern.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
3. Kein Entgelt für Bewerbungsunterlagen
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
4. Sonstiges
Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerbergegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum 20.04.2018 an die unter Ziffer I.3) genannte Stelle in Textform (per E-Mail) gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt in Textform über die Vergabeplattform, die über die in Ziff. I.3) benannte URL erreichbar ist, und für die registrierten Bieter zusätzlich per E-Mail. Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerbergegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum 20.04.2018 an die unter Ziffer I.3) genannte Stelle in Textform (per E-Mail) gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt in Textform über die Vergabeplattform, die über die in Ziff. I.3) benannte URL erreichbar ist, und für die registrierten Bieter zusätzlich per E-Mail. Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHVYFGL.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Der Antrag ist unzulässig,soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 069-153218 (2018-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 368 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erlangen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Es soll ein Generalplanungsteam mit den Leistungen der Objektplanung (§34 HOAI), Freianlagen (§39 HOAI),technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5, 7-8 (§55 HOAI) in den Leistungsphasen 1-9 sowie der Tragwerksplanung (§51 HOAI) in den Leistungsphasen 1— 6 beauftragt werden.
Es soll ein Generalplanungsteam mit den Leistungen der Objektplanung (§34 HOAI), Freianlagen (§39 HOAI),technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5, 7-8 (§55 HOAI) in den Leistungsphasen 1-9 sowie der Tragwerksplanung (§51 HOAI) in den Leistungsphasen 1— 6 beauftragt werden.
Die Kosten der Kostengruppen 300-400 belaufen sich auf ca. 2,25 Mio. EUR brutto.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die Planung (LP 1-4), auf Basis der vorliegenden „Machbarkeitsstudie Raumprogramm“
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Anlayse der „Machbarkeitsstudie Raumprogramm“
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-17 📅
Name: Babler + Lodde Architekten Partnerschaft mdB
Postort: Herzogenaurach
Postleitzahl: 91074
Land: Deutschland 🇩🇪 Erlangen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 368 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.aurachtal.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 006-010150 (2019-01-08)