Gegenstand der Maßnahme ist der schlüsselfertige Neubau einer modernen Schienenfahrzeugwerkstatt für Elektrofahrzeuge in Pforzheim. Die geplante Serviceeinrichtung wird auf dem Gelände des ehemaligen „Alten Württembergischen Güterbahnhofs“ errichtet, das sich im Eigentum der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) befindet. Die Schienenfahrzeugwerkstatt besteht aus einer dreigleisigen Werkstatthalle (Außenmaß ca. 121 x 25 x 12 m), als Stahlkonstruktion mit Flachdach, teils mit Gleisgruben und aufgeständerten Gleise und einem zweigeschossigem Anbau für Lager-, Büro- und Sozialräume in Massivbauweise mit Flachdach (Außenmaß ca. 121 x 7 x 7,5 m) inklusive Außenanlagen und TGA.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-20.
Auftragsbekanntmachung (2018-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Eisenbahnwerkstätten
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Maßnahme ist der schlüsselfertige Neubau einer modernen Schienenfahrzeugwerkstatt für Elektrofahrzeuge in Pforzheim. Die geplante Serviceeinrichtung wird auf dem Gelände des ehemaligen „Alten Württembergischen Güterbahnhofs“ errichtet, das sich im Eigentum der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) befindet. Die Schienenfahrzeugwerkstatt besteht aus einer dreigleisigen Werkstatthalle (Außenmaß ca. 121 x 25 x 12 m), als Stahlkonstruktion mit Flachdach, teils mit Gleisgruben und aufgeständerten Gleise und einem zweigeschossigem Anbau für Lager-, Büro- und Sozialräume in Massivbauweise mit Flachdach (Außenmaß ca. 121 x 7 x 7,5 m) inklusive Außenanlagen und TGA.
Gegenstand der Maßnahme ist der schlüsselfertige Neubau einer modernen Schienenfahrzeugwerkstatt für Elektrofahrzeuge in Pforzheim. Die geplante Serviceeinrichtung wird auf dem Gelände des ehemaligen „Alten Württembergischen Güterbahnhofs“ errichtet, das sich im Eigentum der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) befindet. Die Schienenfahrzeugwerkstatt besteht aus einer dreigleisigen Werkstatthalle (Außenmaß ca. 121 x 25 x 12 m), als Stahlkonstruktion mit Flachdach, teils mit Gleisgruben und aufgeständerten Gleise und einem zweigeschossigem Anbau für Lager-, Büro- und Sozialräume in Massivbauweise mit Flachdach (Außenmaß ca. 121 x 7 x 7,5 m) inklusive Außenanlagen und TGA.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Eisenbahnwerkstätten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Eisenbahnwerkstätten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO).
2) Die Verfahrenssprache ist deutsch.
3) Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür Eigenerklärungen zu verwenden.
4) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“)und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstellein einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den fristundformgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags.
5) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform)einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
6) Für den Fall, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist mit dem Angebot ein entsprechendes Nachunternehmerverzeichnis einzureichen.
7) Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
8) Eine Erstattung von Kosten / Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
9) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1)(Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten.
Siehe auch Vordrucke für den Teilnahmeantrag.
1) Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO).
2) Die Verfahrenssprache ist deutsch.
3) Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür Eigenerklärungen zu verwenden.
4) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“)und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstellein einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den fristundformgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags.
5) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform)einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
6) Für den Fall, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist mit dem Angebot ein entsprechendes Nachunternehmerverzeichnis einzureichen.
7) Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
8) Eine Erstattung von Kosten / Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
9) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1)(Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten.
Siehe auch Vordrucke für den Teilnahmeantrag.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 8 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Siehe Unterlagen Veröffentlichung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 000 000 EUR 💰
Dauer: 10 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gelände des ehemaligen „Alten Württembergischen Güterbahnhofs“ Durlacher Straße 75172 Pforzheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vordrucke für den Teilnahmeantrag
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Vordrucke für den Teilnahmeantrag
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Vordrucke für den Teilnahmeantrag
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
1) Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO).
2) Die Verfahrenssprache ist deutsch.
3) Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür Eigenerklärungen zu verwenden.
4) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“)und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstellein einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den fristundformgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags.
4) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“)und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstellein einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den fristundformgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags.
5) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform)einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
6) Für den Fall, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist mit dem Angebot ein entsprechendes Nachunternehmerverzeichnis einzureichen.
6) Für den Fall, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist mit dem Angebot ein entsprechendes Nachunternehmerverzeichnis einzureichen.
7) Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
7) Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
8) Eine Erstattung von Kosten / Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
9) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1)(Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten.
9) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1)(Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen überdem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Teilnahme endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), sodass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Abellio GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 69
Postleitzahl: 10117
Telefon: +49 3021300130📞
E-Mail: info@abellio.de📧
Fax: +49 3021300131 📠
Internetadresse: http://www.abellio.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 058-128914 (2018-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
(1) Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO);
(2) Die Verfahrenssprache ist deutsch;
(3) Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür Eigenerklärungen zu verwenden;
(4) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“)und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstellein einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichteTeilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist-undformgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags;
(5) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform)einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen;
(6) Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind dieTeilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist mit dem Angebot einentsprechendes Nachunternehmerverzeichnis einzureichen;
(7) Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind;
(8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung einesTeilnahmeantrages sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt;
(9) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten.
Siehe auch Vordrucke für den Teilnahmeantrag.
(1) Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO);
(2) Die Verfahrenssprache ist deutsch;
(3) Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür Eigenerklärungen zu verwenden;
(4) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“)und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstellein einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichteTeilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist-undformgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags;
(5) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform)einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen;
(6) Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind dieTeilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist mit dem Angebot einentsprechendes Nachunternehmerverzeichnis einzureichen;
(7) Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind;
(8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung einesTeilnahmeantrages sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt;
(9) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten.
Siehe auch Vordrucke für den Teilnahmeantrag.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Unterlagen Veröffentlichung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gelände des ehemaligen „Alten Württembergischen Güterbahnhofs“
Durlacher Straße
75172 Pforzheim
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-26 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO);
(2) Die Verfahrenssprache ist deutsch;
(3) Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür Eigenerklärungen zu verwenden;
(4) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“)und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstellein einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichteTeilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist-undformgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags;
(4) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“)und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstellein einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichteTeilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist-undformgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags;
(5) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform)einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen;
(6) Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind dieTeilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist mit dem Angebot einentsprechendes Nachunternehmerverzeichnis einzureichen;
(6) Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind dieTeilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist mit dem Angebot einentsprechendes Nachunternehmerverzeichnis einzureichen;
(7) Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind;
(7) Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind;
(8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung einesTeilnahmeantrages sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt;
(9) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten.
(9) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dortheißt es:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen überdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Teilnahme endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), sodass erkannte oder erkennbareVergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein.