Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass eine vorherige Ortsbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht der Auftraggeberin erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minder aufwänden führen können, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für die Auftraggeberin ist. Daher werden die Bieter dringend aufgefordert, sich die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe anzuschauen.