Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix:
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Technische Leistungsfähigkeit / Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit 100,00 v.H.
Angabe zu Unterkriterien
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren,
Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v.H.
Unterkriterium Personalstruktr 10,00 v.H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten
Festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Unterkriterium Personalstruktur
≥ 4 Personen = 3 Punkte
≥ 3 Personen = 2 Punkte
≥ 2 Personen = 1 Punkt
< 2 Personen = 0 Punkte
Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen
Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 25 v.H.
Wertungskriterium Projektleiter 10 v.H.
Wertungskriterium Bauleiter 10 v.H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen),
Des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium = 3 Punkte
= 2 Referenzen je Wertungskriterium = 2 Punkte
= 1 Referenz je Wertungskriterium = 1 Punkt
< 1 Referenz je Wertungskriterium = Ausschluss
Unterkriterium Qualität der Referenzen
Wichtung Qualität der Referenzen
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 25 v.H.
Wertungskriterium Projektleiter 10 v.H.
Wertungskriterium Bauleiter 10 v.H.
Für das Büro/Unternehmen / für den Projektleiter / für den Bauleiter jeweils:
Wertungskriterium:
Planung und Realisierung (Bauleiter: örtliche Bauüberwachung) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität, z. B. Neubau eines Verwaltungsgebäudes, mit mindestens 250 000 EUR Baukosten (KG 450-460 netto).
A. Neubau eines Verwaltungsgebäudes = 3 Punkte
Neubau eines Gebäudes mit ähnlichen Anforderungen
An Aufenthaltsbereiche = 2 Punkte
Neubau eines Gebäudes = 1 Punkt
B. ≥ 500 000 EUR Baukosten = 3 Punkte
≥ 375 000 EUR und < 500 000 EUR Mio € Baukosten = 2 Punkte
≥ 250 000 EUR und < 375 000 EUR Baukosten = 1 Punkt
< 250 000 EUR Baukosten = 0 Punkte, keine Wertung
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium
Arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl beträgt 300 Punkte.
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los.
Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab.
Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, in einem Verhandlungstermin ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.