Für den Neubau des Rathauses für die Stadt Bassum soll ein Investor gefunden werden, der in der Stadt Bassum ein Grundstück für ein neues Rathaus zur Verfügung stellt auf diesem Grundstück ein neues Rathaus nach den Vorgaben der Stadt Bassum plant, errichtet und bis zum Verkauf des Grundstücks die Planungs-und Bauleistungen zwischenfinanziert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-07.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau eines Rathauses im Investorenverfahren
65.02.00
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Bürogebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Für den Neubau des Rathauses für die Stadt Bassum soll ein Investor gefunden werden, der in der Stadt Bassum ein Grundstück für ein neues Rathaus zur...”
Kurze Beschreibung
Für den Neubau des Rathauses für die Stadt Bassum soll ein Investor gefunden werden, der in der Stadt Bassum ein Grundstück für ein neues Rathaus zur Verfügung stellt auf diesem Grundstück ein neues Rathaus nach den Vorgaben der Stadt Bassum plant, errichtet und bis zum Verkauf des Grundstücks die Planungs-und Bauleistungen zwischenfinanziert.
Die Stadt Bassum benötigt ein neues Rathaus für rd. 45 Mitarbeiter/innen; einschließlich eines Sitzungssaals für rd. 200 Personen. Das neue Gebäude mit einer Programmfläche von rd. 1 350 m (zzgl. konzeptabhängige Flächen, Technik- und Konstruktionsflächen) soll auf einem Grundstück im innerstädtischen Bereich errichtet werden. Die Stadt Bassum sucht einen Investor, der bereit und in der Lage ist, auf einem von ihm bereitzustellenden Grundstück, das sich überwiegend in einem vorgegebenen innerstädtischen Gebiet im zentralen Versorgungsbereich (https://rathaus.bassum.de) befindet, nach Vorgaben der Stadt ein Rathaus zu planen und zu errichten. Nach Fertigstellung soll das errichtete Gebäude mit dem Grundstück gegen Zahlung eines Einmalbetrages für die Gesamtinvestitionskosten in das Eigentum der Stadt Bassum übergehen. Der Investor hat die Planungs- und Bauleistungen sowie sonstige modellbedingte Kosten bis zum Verkauf des Grundstücks an die Stadt zwischenzufinanzieren. Für die Dauer der verlängerten Mängelansprüchefristen bleibt der Investor für die zur Aufrechterhaltung der Mängelansprüche notwendigen Wartungsleistungen verantwortlich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-30 📅
Datum des Endes: 2031-08-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Sind die wirtschaftliche, finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sind die wirtschaftliche, finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der (jeweils in Prozent) angegebenen Gewichtung auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise. Die Angaben zu den unter Ziffer III.1.2) und III.1.3) eingereichten Eignungskriterien gehen mit folgender Gewichtung in die Bewertung ein:
Für den Investor/Bewerber A5 mit 15 %,
Bauunternehmen B3 mit 5 %, B4 mit 50 %,
Für Entwurfsverfasser/ Architekturbüro C4 30 %.
Die Vergabestelle vergibt für den Erfüllungsgrad der einzelnen Auswahlkriterien Noten. Die Noten werden mit der Wichtung multipliziert und ergeben Punkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los. Die Matrix zur Benotung und ein Beispiel zur Punktberechnung sind dem Bewerberformblatt beigefügt. Zu den Unterlagen gehört auch das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung, das die Bewerber für die geforderten Eigenerklärungen ausfüllen und einreichen können.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für den Investor/Bewerber (A), Bauunternehmen (B) sowie für den Entwurfsverfasser/Architekturbüro (C) abzugeben. Beabsichtigt ein Wirtschaftsteilnehmer, mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Referenzen, die auf verschiedene Kriterien zutreffen, können mehrfach genannt werden. Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder in Summe gewertet. Ist der Bewerber eine Projektgesellschaft, die für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft einzureichen. Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen:
A) Für den Investor/Bewerber:
A1) Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer einreichen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
A2) Eigenerklärungen,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß §21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
B) für das Bauunternehmen:
B1) Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer einreichen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
B2) Eigenerklärungen,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß §21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
C) für den Entwurfsverfasser/ Architekturbüro:
C1) Nachweis des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer).
C2) Eigenerklärung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß §21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbußevon mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) für den Investor/Bewerber:
A3) Nachweis des Investors, dass er in der Lage ist, ein Grundstück für ein neu zu errichtendes Rathaus in Bassum zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) für den Investor/Bewerber:
A3) Nachweis des Investors, dass er in der Lage ist, ein Grundstück für ein neu zu errichtendes Rathaus in Bassum zur Verfügung zu stellen.
A4) Auszug aus dem Grundbuch, der nicht älter als 6 Monate sein darf, für das Grundstück, auf dem das neue Rathaus in Bassum errichtet werden soll.
A5) Nachweis, dass er in der Lage ist, die notwendigen Planungs- und Bauleistungen und weitere modellbedingte Kosten bis zum Grundstücksverkauf zwischenzufinanzieren (durch Finanzierungsbereitschaftserklärungen eines oder mehrerer Kreditinstitute, Erklärung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers über das Vorhandensein notwendiger Liquidität).
B) für das Bauunternehmen:
B3) Gesamtumsätze (netto) für Bauleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
C) für den Entwurfsverfasser/Architekturbüro:
C3) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros, nicht älter als 6 Monate.
“Investoren müssen mit der Bewerbung entweder nachweisen, dass sie Eigentümer eines überwiegend im vorgegebenen Gebiet liegenden Grundstücks sind, oder sie...”
Investoren müssen mit der Bewerbung entweder nachweisen, dass sie Eigentümer eines überwiegend im vorgegebenen Gebiet liegenden Grundstücks sind, oder sie müssen durch eine schriftliche Bestätigung des Eigentümers eines überwiegend im vorgegebenen Gebiet liegenden Grundstücks nachweisen, dass sie über den gesicherten Zugriff auf ein Grundstück verfügen, um nach Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen das Grundstück mit errichtetem Gebäude an den Auftraggeber verkaufen zu dürfen. Für die Bewerbung reicht eine schriftliche Erklärung des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümer aus. Spätestens mit dem Erstangebot ist ein notariell beurkundeter Vertrag oder ein notariell beurkundetes Kaufangebot oder eine notariell beurkundete Vollmacht zum Nachweis eigentümergleicher Rechte des Bieters als Kopie einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“B) für das Bauunternehmen:
B4) Referenzen über schlüsselfertig fertiggestellte Verwaltungs- und Bürogebäude oder Gebäude mit vergleichbarem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
B) für das Bauunternehmen:
B4) Referenzen über schlüsselfertig fertiggestellte Verwaltungs- und Bürogebäude oder Gebäude mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen; Referenzzeitraum ab 2012 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes). Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Zeitraum der Bauerrichtung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Bauvolumen netto (KG 200-700), Anteil des Bauunternehmens an den durchgeführten Leistungen. Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.
C) für den Entwurfsverfasser/Architekturbüro:
C4) Referenzen des vorgesehenen Entwurfsverfassers (Architekturbüros) für realisierte Bauten, insbesondere Verwaltungs- und Bürogebäude oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad; Referenzzeitraumab 2012 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Auftragswert (anrechenbare Baukosten netto). Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) des Gebäudes von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die Sicherheit wird nach Übergabe des Grundstücks und des neu errichteten Gebäudes in das Eigentum der Stadt Bassum gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers ausgetauscht.
Die Bauzwischenfinanzierung ist durch den Auftragnehmer zu stellen. Die Gesamtinvestitionskosten einschließlich Bauzeitzinsen werden erst nach Abnahme des Gebäudes durch die Auftraggeberin vergütet. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 112-254089
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-05
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-02-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
“Die geforderten Angaben für die Bewerbung sind in dem auf der unter Ziffer I.3) genannten Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Bewerberformblatt...”
Die geforderten Angaben für die Bewerbung sind in dem auf der unter Ziffer I.3) genannten Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Bewerberformblatt „Teilnahmewettbewerb“ zusammengefasst. Dieses ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben zu versehen und zu unterschreiben. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind über die unter Ziffer I.3) genannte Kommunikationsplattform zu richten und werden auch nur dort beantwortet.
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerbern, Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat;
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben;
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, erhält nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebotes eine Entschädigung in Höhe von 15 000 EUR (netto). Allen Bietern, die nach Aufforderung der Auftraggeberin ihre angebotenen Planungsleistungen überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede von der Auftraggeberin geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von 5 000 EUR (netto) gezahlt;
4) Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise, werden die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die unter Ziffer I.3) genannten Vergabeplattform einzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung. Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7YFQU
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Bassum
Postanschrift: Alte Poststr. 10
Postort: Bassum
Postleitzahl: 27211
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 217-495450 (2018-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau eines Rathauses im Investorenverfahren
65.02.00 Bekanntmachung zur Aufhebung des Verfahrens”
Kurze Beschreibung:
“Für den Neubau des Rathauses für die Stadt Bassum sollte ein Investor gefunden werden, der in der Stadt Bassum ein Grundstück für ein neues Rathaus zur...”
Kurze Beschreibung
Für den Neubau des Rathauses für die Stadt Bassum sollte ein Investor gefunden werden, der in der Stadt Bassum ein Grundstück für ein neues Rathaus zur Verfügung stellt auf diesem Grundstück ein neues Rathaus nach den Vorgaben der Stadt Bassum plant, errichtet und bis zum Verkauf des Grundstücks die Planungs-und Bauleistungen zwischenfinanziert.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bassum benötigt ein neues Rathaus für rd. 45 Mitarbeiter/innen; einschließlich eines Sitzungssaals für rd. 200 Personen. Das neue Gebäude mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bassum benötigt ein neues Rathaus für rd. 45 Mitarbeiter/innen; einschließlich eines Sitzungssaals für rd. 200 Personen. Das neue Gebäude mit einer Programmfläche von rd. 1 350 m (zzgl. konzeptabhängige Flächen, Technik- und Konstruktionsflächen) sollte auf einem Grundstück im innerstädtischen Bereich errichtet werden. Die Stadt Bassum suchte einen Investor, der bereit und in der Lage ist, auf einem von ihm bereitzustellenden Grundstück, nach Vorgaben der Stadt ein Rathaus zu planen und zu errichten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Städtebau und Architektur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation und Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): — Bauliche Qualität und Nachhaltigkeit
Kostenkriterium (Name):
“Summe der Barwerte aller ab Abnahme der Bauleistung vom Auftraggeber zu leistenden Zahlungen.”
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das Vergabeverfahren wurde auf Beschluss des Rates der Stadt gemäß § 17 EU VOB/A aufgehoben. Alle abgegebenen Angebote lagen erheblich über der...”
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wurde auf Beschluss des Rates der Stadt gemäß § 17 EU VOB/A aufgehoben. Alle abgegebenen Angebote lagen erheblich über der Kostenschätzung der Vergabestelle vor Beginn des Vergabeverfahrens, so dass die Vergabe unwirtschaftlich wäre und für eine Beauftragung nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 217-495450
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7YX2H
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 172-418920 (2019-09-03)