Holz-Aluminium Fensterelemente: 161 St.
Holz-Aluminium Fensterelement Festverglasung: 1 St.
Holz-Aluminium Fensterelement als Terrassentür mit Seitenverglasung: 3 St.
Holz-Aluminium Türelemente mit Seitenverglasung: 3 St.
Holz-Aluminium Türelement + Stahlzarge: 25 St.
Aussenliegender Sonnenschutz als Einzelanlage: 133 St.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau eines Studentenwohnheimes: VE05 Fenster und Aussentueren
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Holz-Aluminium Fensterelemente: 161 St.
Holz-Aluminium Fensterelement Festverglasung: 1 St.
Holz-Aluminium Fensterelement als Terrassentür mit...”
Kurze Beschreibung
Holz-Aluminium Fensterelemente: 161 St.
Holz-Aluminium Fensterelement Festverglasung: 1 St.
Holz-Aluminium Fensterelement als Terrassentür mit Seitenverglasung: 3 St.
Holz-Aluminium Türelemente mit Seitenverglasung: 3 St.
Holz-Aluminium Türelement + Stahlzarge: 25 St.
Aussenliegender Sonnenschutz als Einzelanlage: 133 St.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Maiglöckchenstraße 6, 80939 München
Beschreibung der Beschaffung:
“Holz-Aluminium Fensterelemente: 161 St.
Holz-Aluminium Fensterelement Festverglasung: 1 St.
Holz-Aluminium Fensterelement als Terrassentür mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Holz-Aluminium Fensterelemente: 161 St.
Holz-Aluminium Fensterelement Festverglasung: 1 St.
Holz-Aluminium Fensterelement als Terrassentür mit Seitenverglasung: 3 St.
Holz-Aluminium Türelemente mit Seitenverglasung: 3 St.
Holz-Aluminium Türelement + Stahlzarge: 25 St.
Aussenliegender Sonnenschutz als Einzelanlage: 133 St.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 147
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen - bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen innerhalb gesetzten Frist.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebene Angaben und Bescheinigungen auf gesondertes Vergangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen - bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; bei Eignungsleihe auch für eignungsverleihende Unternehmen; bei Einsatz von Unterauftragnehmer auch für diese.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-05
11:00 📅
“(1) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)...”
(1) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) vorzulegen.
(2) Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist den /die Unterauftragnehmer zu benennen und einen Verfügbarkeitsnachweis für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen.
(3) Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot hierfür vorgesehene Kapazitäten im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist einen Verfügbarkeitsnachweis für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeiten vorgesehen ist, müssen der Bieter und das eingungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben.
(4) Für Rückfragen zum Vergabeverfahren oder zu den Vergabeunterlagen wenden Sie sich bitte ausschließlich per Fax oder per E-Mail an die o. g. Kontaktstelle. Rückfragen die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
(5) Um zu diesem Verfahren Beantwortungen von Bieterfragen usw. zu erhalten, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de erforderlich. Nicht registrierte Unternehmen sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich auf der Plattform zu informieren und die zur Verfügung gestellten Informationen zu berücksichtigen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr.39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB) Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 abs. 2 Satz 1. 169 Abs. 1 GWB) Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs.2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160 Abs. 3 Satz 1 1Nr-1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr.3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 246-562855 (2018-12-18)