Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Vom Bewerber sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung folgende Angaben und Referenzen erforderlich:
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen und ggf. Angabe zu Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Bei Bietergemeinschaften müssen die Eigenerklärungen von allen Mitgliedern erbracht werden.
Von sonstigen Beteiligten (insbesondere Unterauftragnehmer) sind separate Eigenerklärungen vorzulegen;
2) Leistungsfähigkeit des Büros: Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten des Wirtschaftsteilnehmers jeweils für die letzten 3 Jahre. Die Beschäftigten sind zu gliedern in Ingenieure, technische Beschäftigte und sonstige Angestellte;
3) Angabe, ob der Bewerber beabsichtigt, unter Umständen einen Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben oder zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt.
Falls ja, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen des Teilnahmeantrages oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für den betreffenden Wirtschaftsteilnehmer separat einzureichen.
Im Falle einer Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist durch den Bewerber, bzw. bei Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft, eine Erklärung des Drittunternehmens als Nachweis über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten vorzulegen;
4) Als wertbare Referenzen sind mind. 1 und max. 3 durch den Bewerber erbrachte, vergleichbare und realisierte Projekte der Fachplanung oder Qualitätssicherung aus den letzten 6 Jahren, Fertigstellung: Beendigung LP 8 ab 08/2012 bis 09/2018, einzureichen.
Die Referenzen werden hinsichtlich der folgenden Inhalte bewertet:
1) Durchführung der Fachplanung oder QS für kommunale ÖPP Projekte oder Generalübernehmerleistungen mit einem
Kostenanteil TGA > 1 000 000 EUR / brutto (KG 400 u. 540);
2) Fachplanung oder QS für Sanierungs- oder Neubauvorhaben aus dem Bereich Bildungseinrichtungen oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad in Umsetzung / Anlehnung an die LP 3 – 8 HOAI mit einem Kostenanteil TGA >1 000 000 EUR / brutto (KG 400 u. 540);
3) Fachplanung oder QS für Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen in Umsetzung bzw. Anlehnung an die LP 3 – 8 HOAI;
4) Fachplanung oder QS für Ingenieurbauwerke in Umsetzung bzw. Anlehnung an die LP 3 – 8 HOAI (KG 540);
5) Fachplanung oder QS für Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Gebäudeautomation in Umsetzung bzw. Anlehnung an die LP 3 – 8 HOAI;
6) Fachplanung oder QS für Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen in Umsetzung bzw. Anlehnung an die LP 3 – 8 HOAI;
7) Fachplanung oder QS für Aufzugsanlagen;
8) Fachplanung oder QS für Naturwissenschaftliche Unterrichts- und Sammlungsräume;
9) Fachplanung oder QS für Umbau / Sanierung einer Mensa oder Cafeteria.
Die Erfüllung der Kriterien 1 oder 2 sind zwingend erforderlich. Sofern diese Anforderungen nicht erfüllt sind, kann eine Wertung dieser Referenz nicht erfolgen.
Die Kriterien 3, 4, 5 und 6 sind mindestens einmal nachzuweisen (ggf. innerhalb unterschiedlicher Referenzen)
Alle Nachweise sind gem. einer vorgegebenen Kurzform im Teilnahmeantrag anzugeben.
Darüber hinaus sind die Referenzen jeweils separat in aussagefähiger, bewertbarer Form darzustellen (Kurze, nachvollziehbare Erläuterung der Maßnahme und der erbrachten Leistungen, Bilder, etc.).
Es können zur Darstellung pro Maßnahme max. 3 Einzelblätter in DIN A4 Format als Anlage eingereicht werden.
Die Wertung der Referenzen erfolgt entsprechend der Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb/ Wertung Referenzen.
Der Teilnahmeantrag und die Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb / Wertung Referenzen stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.