Fachplanung für Bauphysik im Rahmen der Planung des Neubaus eines 3-zügigen Gymnasiums mit 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen und Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug in Herrsching/Landkreis Starnberg; Zur Ausführung der Leistungsphasen 1-8 HOAI wird eine Bauphysikplanung benötigt um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise umgesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Beratung und Konstruktionsberatung
Kurze Beschreibung:
Fachplanung für Bauphysik im Rahmen der Planung des Neubaus eines 3-zügigen Gymnasiums mit 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen und Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug in Herrsching/Landkreis Starnberg;
Zur Ausführung der Leistungsphasen 1-8 HOAI wird eine Bauphysikplanung benötigt um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise umgesetzt werden.
Fachplanung für Bauphysik im Rahmen der Planung des Neubaus eines 3-zügigen Gymnasiums mit 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen und Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug in Herrsching/Landkreis Starnberg;
Zur Ausführung der Leistungsphasen 1-8 HOAI wird eine Bauphysikplanung benötigt um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise umgesetzt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Beratung und Konstruktionsberatung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Starnberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Starnberg
Postanschrift: Strandbadstr. 2
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lra-starnberg.de🌏
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de📧
Fax: +49 8151/14811985 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E23463815🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-04 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 191-431840
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen
Zu I.1.3) Weitere Auskünfte werden nach vorheriger Anfrage an https://www.subreport.de/E23463815 ausschließlich über die Plattform erteilt.
Zu IV.1.4) und IV.1.5) Sollte nach Abgabe der Erstangebote ein Verhandlungsbedarf bestehen, wird der Auftraggeber nach Wertung der Erstangebote ausschließlich 3 Bieter mit den besten Erstangeboten zu dem Verhandlungstermin einladen. Alle anderen Bieter werden vom Vergabeverfahren „abgeschichtet“, dürfen weder an Verhandlungen teilnehmen noch ein endgültiges Angebot abgeben (§ 17 Abs. 12 VgV).
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw.
Ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren – gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ und den Nachweisen. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Der „Teilnahmeantrag“ und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf dem eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Die Einreichung von Teilnahmeantragen und Angeboten ist nur schriftlich möglich. Die Einreichung von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten ist nicht zulässig. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Zu I.1.3) Weitere Auskünfte werden nach vorheriger Anfrage an https://www.subreport.de/E23463815 ausschließlich über die Plattform erteilt.
Zu IV.1.4) und IV.1.5) Sollte nach Abgabe der Erstangebote ein Verhandlungsbedarf bestehen, wird der Auftraggeber nach Wertung der Erstangebote ausschließlich 3 Bieter mit den besten Erstangeboten zu dem Verhandlungstermin einladen. Alle anderen Bieter werden vom Vergabeverfahren „abgeschichtet“, dürfen weder an Verhandlungen teilnehmen noch ein endgültiges Angebot abgeben (§ 17 Abs. 12 VgV).
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw.
Ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren – gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ und den Nachweisen. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Der „Teilnahmeantrag“ und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf dem eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Die Einreichung von Teilnahmeantragen und Angeboten ist nur schriftlich möglich. Die Einreichung von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten ist nicht zulässig. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fachplanung für Bauphysik im Rahmen der Planung des Neubaus eines 3-zügigen Gymnasiums mit 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen und Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug in Herrsching/Landkreis Starnberg;
Zur Ausführung der Leistungsphasen 1-8 HOAI wird eine Bauphysikplanung benötigt um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise umgesetzt werden.
Zur Ausführung der Leistungsphasen 1-8 HOAI wird eine Bauphysikplanung benötigt um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise umgesetzt werden.
Zweck des Gesamtvorhabens ist ein kompletter Neubau eines Gymnasiums mit einer Dreifachsporthalle sowie Außensportanlagen, welches dem sogenannten Lernhauskonzept gerecht werden soll.
Im gültigen Flächennutzungsplan ist das Schulgrundstück als „besondere, das landschafts- und ortsbildprägende und ökologisch bedeutsame Freifläche“ ausgewiesen. Ein Bebauungsplan besteht für den Umgriff bisher nicht, dieser wird auf Grundlage der Entwurfsplanung von der Gemeinde Herrsching aufgestellt.
Im gültigen Flächennutzungsplan ist das Schulgrundstück als „besondere, das landschafts- und ortsbildprägende und ökologisch bedeutsame Freifläche“ ausgewiesen. Ein Bebauungsplan besteht für den Umgriff bisher nicht, dieser wird auf Grundlage der Entwurfsplanung von der Gemeinde Herrsching aufgestellt.
Der hierfür notwendige Aufstellungsbeschluss ist bereits erfolgt. Bei der Überplanung des Grundstücks können die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO ggf. unterschritten werden, wenn nachgewiesen ist, dass Belichtung und Belüftung für die Gebäude auf dem Schulgelände und für die Nachbarschaft gewährleistet sind.
Der hierfür notwendige Aufstellungsbeschluss ist bereits erfolgt. Bei der Überplanung des Grundstücks können die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO ggf. unterschritten werden, wenn nachgewiesen ist, dass Belichtung und Belüftung für die Gebäude auf dem Schulgelände und für die Nachbarschaft gewährleistet sind.
Der Bauherr erwartet eine funktionale und wirtschaftliche Lösung der Bauaufgabe, bei der neben den Herstellungskosten auch die Betriebs- und Unterhaltskosten berücksichtigt werden. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert dem Stiftungsauftrag und dem Leitbild entsprechend innovative,
Der Bauherr erwartet eine funktionale und wirtschaftliche Lösung der Bauaufgabe, bei der neben den Herstellungskosten auch die Betriebs- und Unterhaltskosten berücksichtigt werden. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert dem Stiftungsauftrag und dem Leitbild entsprechend innovative,
Modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Sie setzt diesen Auftrag im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in ihren ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen in ihrer dynamischen Vielfalt um. Umweltschutz soll dabei auch als Gesundheitsschutz verstanden werden.
Modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Sie setzt diesen Auftrag im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in ihren ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen in ihrer dynamischen Vielfalt um. Umweltschutz soll dabei auch als Gesundheitsschutz verstanden werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 181 500 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Mögliche Vertragsverlängerungen z. B. bei Gewährleistungsunterbrechung
Beschreibung der Optionen:
Die Objektplanungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit die Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Die Objektplanungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit die Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FA03
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Mühlfelder Str.
82211 Herrsching
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens eine Person verfügen, die fähig ist, den Bauphysiknachweis im Sinne des Art. 62 und Art. 61 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu erstellen.
Der Bewerber hat darüber hinaus Angaben zu machen zur Eintragungspflicht in ein Berufs- oder Handelsregister. Wirtschaftsteilnehmer (Bewerber; Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft; eignungsverleihende Unternehmen; vgl. § 47 Abs. 2 Satz 1 VgV; § 36 Abs. 1 Satz 3 VgV) haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 bis § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu erklären. Hierzu müssen die Wirtschaftsteilnehmer das Formblatt „Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, Selbstreinigung § 125 GWB“ ausfüllen; dieses ausgefüllte Formblatt ist mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Reine Unterauftragnehmer, die folglich dem Hauptwirtschaftsteilnehmer nicht zusätzlich die Eignung verleihen, brauchen das Formblatt noch nicht mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Es reicht das Einreichen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). Die Einreichung bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags ist allerdings aus Sicht des Auftraggebers ausdrücklich erwünscht.
Der Bewerber hat darüber hinaus Angaben zu machen zur Eintragungspflicht in ein Berufs- oder Handelsregister. Wirtschaftsteilnehmer (Bewerber; Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft; eignungsverleihende Unternehmen; vgl. § 47 Abs. 2 Satz 1 VgV; § 36 Abs. 1 Satz 3 VgV) haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 bis § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu erklären. Hierzu müssen die Wirtschaftsteilnehmer das Formblatt „Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, Selbstreinigung § 125 GWB“ ausfüllen; dieses ausgefüllte Formblatt ist mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Reine Unterauftragnehmer, die folglich dem Hauptwirtschaftsteilnehmer nicht zusätzlich die Eignung verleihen, brauchen das Formblatt noch nicht mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Es reicht das Einreichen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). Die Einreichung bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags ist allerdings aus Sicht des Auftraggebers ausdrücklich erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bewerber haben Angaben zu machen (soweit gegeben) zu:
Rechtsform, Nummer der Eintragung im öffentl. Register oder Geschäftsnummer Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, Standort/zuständige Niederlassung.
Die Bewerber haben eine Eigenerklärung abzugeben zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteresse erfolgt [§ 73 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV)].
Die Bewerber haben Angaben zu Unteraufträgen/Nachunternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) zu machen.
Die Bewerber haben Angaben zum tätigkeitsbezogenen Umsatz (Honorar) der letzten 3 Geschäftsjahre (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) zu machen.
Mindeststandards:
Tätigkeitsbezogener Umsatz (Honorar) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bauphysikplanung – Bauphy) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Mindestjahresumsatz (Honorar) mind. 200 000 EUR netto/Jahr (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 VgV).
Tätigkeitsbezogener Umsatz (Honorar) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bauphysikplanung – Bauphy) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Mindestjahresumsatz (Honorar) mind. 200 000 EUR netto/Jahr (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 VgV).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ergänzung zu den Referenzen: Es sind maximal 3 Referenzprojekte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV einzureichen, die für die hier ausgeschriebene Leistung jeweils geeignet sind und die im Bewerberbogen aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die länger als 3 Jahre zurückliegen, § 46 Abs. 3 Nr. 1 Halbsatz 2 VgV.
Ergänzung zu den Referenzen: Es sind maximal 3 Referenzprojekte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV einzureichen, die für die hier ausgeschriebene Leistung jeweils geeignet sind und die im Bewerberbogen aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die länger als 3 Jahre zurückliegen, § 46 Abs. 3 Nr. 1 Halbsatz 2 VgV.
Mindeststandards: Es sind maximal 3 Referenzobjekte anzugeben.
Alle der angegebenen maximal 3 Referenzobjekte müssen…
… im Zeitraum ab 1.1.2003 begonnen und bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Seite 1) mindestens bis Abschluss der Leistungsphase 5 im Sinne der Anlage 1 Nr. 1.2.2 HOAI 2013, fertiggestellt sein.
… mindestens der Gebäudeklasse 3 oder einer vergleichbaren Einstufung im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayBO entsprechen.
… mindestens in den Leistungsphasen 2-5 im Sinne der Anlage 1 Nr. 1.2.2 HOAI 2013 vom Bewerber oder einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht worden sein.
Darüber hinaus müssen die angegebenen maximal 3 Referenzobjekte in der Gesamtschau mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Nutzungsaufnahme muss im Sinne des Art. 78 Abs. 2 BayBO mit Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Seite 1) erfolgt sein,
— unter die Kategorie eines Sonderbaus fallen (Art. 2 Abs. 4 Nr. 1-13 BayBO),
— anrechenbare Kosten des Gebäudes nach § 33 HOAI mind. 10 Mio. EUR netto,
— Holzbauobjekt, bei dem die Hauptbauteile größtenteils in Holzkonstruktion und lediglich die erdberührten Bauteile konventionell erstellt wurden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens eine Person verfügen, die fähig ist, den Bauphysiknachweis im Sinne des Art. 62 und Art. 61 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu erstellen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Unternehmen/der Bewerbergemeinschaft, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten,
Erfolgt stufenweise:
1) Prüfung der fristgerechten und formgerechten Einreichung der Unterlagen;
2) Prüfung der grundsätzlichen Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien des Unternehmens/der Bewerbergemeinschaft;
3) Anwendung der in Anlage „Auswertungsbogen Eignungsprüfung“ in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien, um die Anzahl der einzuladenden Bewerber auf die vorgesehene Höchstzahl zu begrenzen Ausweislich des „Auswertungsbogens Eignungsprüfung“ in den Vergabeunterlagen ist folgende Punkteverteilung (max. 300 Punkte [P.] insgesamt; max. 100 P. pro Referenzprojekt) vorgesehen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3) Anwendung der in Anlage „Auswertungsbogen Eignungsprüfung“ in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien, um die Anzahl der einzuladenden Bewerber auf die vorgesehene Höchstzahl zu begrenzen Ausweislich des „Auswertungsbogens Eignungsprüfung“ in den Vergabeunterlagen ist folgende Punkteverteilung (max. 300 Punkte [P.] insgesamt; max. 100 P. pro Referenzprojekt) vorgesehen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
4 Einheiten = 8 P.; > 4 Einheiten = 10 P.; Raumakustische Planung für Sport-, Turnhallen, 2-fach Halle = 3 P.; 3-fach Halle = 5 P.; Simulation zur Prognose des Verhaltens von Bauteilen, Räumen, Gebäude zum sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 Teil 2, Wohngebäude = 3 P.; Nichtwohngebäude = 7 P.;]
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-12-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-08 📅
Zu I.1.3) Weitere Auskünfte werden nach vorheriger Anfrage an https://www.subreport.de/E23463815 ausschließlich über die Plattform erteilt.
Zu IV.1.4) und IV.1.5) Sollte nach Abgabe der Erstangebote ein Verhandlungsbedarf bestehen, wird der Auftraggeber nach Wertung der Erstangebote ausschließlich 3 Bieter mit den besten Erstangeboten zu dem Verhandlungstermin einladen. Alle anderen Bieter werden vom Vergabeverfahren „abgeschichtet“, dürfen weder an Verhandlungen teilnehmen noch ein endgültiges Angebot abgeben (§ 17 Abs. 12 VgV).
Zu IV.1.4) und IV.1.5) Sollte nach Abgabe der Erstangebote ein Verhandlungsbedarf bestehen, wird der Auftraggeber nach Wertung der Erstangebote ausschließlich 3 Bieter mit den besten Erstangeboten zu dem Verhandlungstermin einladen. Alle anderen Bieter werden vom Vergabeverfahren „abgeschichtet“, dürfen weder an Verhandlungen teilnehmen noch ein endgültiges Angebot abgeben (§ 17 Abs. 12 VgV).
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw.
Ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren – gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist.
Ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren – gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ und den Nachweisen. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Der „Teilnahmeantrag“ und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf dem eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ und den Nachweisen. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Der „Teilnahmeantrag“ und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf dem eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Die Einreichung von Teilnahmeantragen und Angeboten ist nur schriftlich möglich. Die Einreichung von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten ist nicht zulässig. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Einreichung von Teilnahmeantragen und Angeboten ist nur schriftlich möglich. Die Einreichung von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten ist nicht zulässig. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 191-431840 (2018-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fachplanung für Bauphysik im Rahmen der Planung des Neubaus eines 3-zügigen Gymnasiums mit 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen und Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug in Herrsching/Landkreis Starnberg; zur Ausführung der Leistungsphasen 1-8 HOAI wird eine Bauphysikplanung benötigt um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise umgesetzt werden.
Fachplanung für Bauphysik im Rahmen der Planung des Neubaus eines 3-zügigen Gymnasiums mit 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen und Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug in Herrsching/Landkreis Starnberg; zur Ausführung der Leistungsphasen 1-8 HOAI wird eine Bauphysikplanung benötigt um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise umgesetzt werden.
Gesamtwert des Auftrags: 181 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Erläuterung zu II.2.5 (Zuschlagskriterien):
Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, also der höchsten Kennzahl „W“ ist gleichzeitig das wirtschaftlichste im Sinne § 127 GWB und erhält den Zuschlag.
Objekt Umfang der Beschaffung
Erläuterung zu II.2.5 (Zuschlagskriterien):
Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, also der höchsten Kennzahl „W“ ist gleichzeitig das wirtschaftlichste im Sinne § 127 GWB und erhält den Zuschlag.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-22 📅
Name: Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH
Postanschrift: Altmarkt 10 a
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dresden@kuk.de📧
Land: Dresden
🏙️
Internetadresse: www.kuk.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 181 500 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7: Der Auftrag wurde als ein Los ausgeschrieben, so dass der geschätzte Gesamtwert identisch zum geschätzten Mittelwert an Honorar von 181 500,00 EUR ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstr. 2
Postort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de📧
Fax: +49 8151 / 148-11985 📠
Internetadresse: www.lk-starnberg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 073-173422 (2019-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Gymnasium Herrsching – Bauphysik
Kurze Beschreibung:
Fachplanung für Bauphysik im Rahmen der Planung des Neubaus eines 3-zügigen Gymnasiums mit 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen und Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug in Herrsching/Landkreis Starnberg; zur Ausführung der Leistungsphasen 1-8 HOAI wird eine Bauphysikplanung benötigt um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise umgesetzt werden. Konsolidierung der aktuellen Planung unter raumakustischen Anforderungen im Rahmen der planerisch geprüften Einsparmöglichkeiten.
Fachplanung für Bauphysik im Rahmen der Planung des Neubaus eines 3-zügigen Gymnasiums mit 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen und Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug in Herrsching/Landkreis Starnberg; zur Ausführung der Leistungsphasen 1-8 HOAI wird eine Bauphysikplanung benötigt um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise umgesetzt werden. Konsolidierung der aktuellen Planung unter raumakustischen Anforderungen im Rahmen der planerisch geprüften Einsparmöglichkeiten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Beratung und Konstruktionsberatung📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 136330.02 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: NGH_EU_07/18
Postanschrift: Mühlfeld 1a
Postleitzahl: 82211
Stadt: Herrsching am Ammersee
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Starnberg
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§132 Abs. 2 Nr. 3 GWB
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 121.6-Bauphysik
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-22 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6577.73 EUR 💰
Kennung des Angebots: NGH_EU_07/18_2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 165 938 285
Postanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 2
Postleitzahl: 64295
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dresden@kuk.de📧
Telefon: +49 6151 885-0📞
Fax: +49 6151 885-150 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Telefon: +49 8921762411📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-06+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das Nachtragsangebot beschreibt durch die Gegebenheiten geänderte Leistungen. Es sind Planungsanpassungen notwendig, die sich aus der Kostenoptimierung des Projektes auf Grund der unvorhersehbaren, überdurchschnittlichen Baukostenentwicklung seit Kostenberechnung (allgemeine Baukostensteigerung, Corona-Krise, Rohstoffverknappung, Ukraine-Krieg) ergeben. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen des Gewerkes Trockenbauarbeiten vorgesehen waren und geändert werden. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um „Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können“. Dass Planungsanpassungen vorgenommen werden müssen, konnte nicht vorhergesehen werden und ist aus Kostenersparnis und auf Grund der unvorhersehbaren, überdurchschnittlichen Baukostenentwicklung seit Kostenberechnung (allgemeine Baukostensteigerung, Corona-Krise, Rohstoffverknappung, Ukraine-Krieg) notwendig, um die technischen und haushaltstechnischen (wirtschaftlich und sparsam zu handeln) Anforderungen zu erfüllen. Die Leistungen sind für den Projekterfolg notwendig. Zudem entstand teilweise ein Mehraufwand durch nicht vorhersehbare Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt waren und daher nicht ausgeschrieben wurden. Die zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um die Fachplanung der Bauphysik handelt.
Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 86.698,09 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 6.577,73 EUR (brutto).
Das Nachtragsangebot beschreibt durch die Gegebenheiten geänderte Leistungen. Es sind Planungsanpassungen notwendig, die sich aus der Kostenoptimierung des Projektes auf Grund der unvorhersehbaren, überdurchschnittlichen Baukostenentwicklung seit Kostenberechnung (allgemeine Baukostensteigerung, Corona-Krise, Rohstoffverknappung, Ukraine-Krieg) ergeben. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen des Gewerkes Trockenbauarbeiten vorgesehen waren und geändert werden. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um „Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können“. Dass Planungsanpassungen vorgenommen werden müssen, konnte nicht vorhergesehen werden und ist aus Kostenersparnis und auf Grund der unvorhersehbaren, überdurchschnittlichen Baukostenentwicklung seit Kostenberechnung (allgemeine Baukostensteigerung, Corona-Krise, Rohstoffverknappung, Ukraine-Krieg) notwendig, um die technischen und haushaltstechnischen (wirtschaftlich und sparsam zu handeln) Anforderungen zu erfüllen. Die Leistungen sind für den Projekterfolg notwendig. Zudem entstand teilweise ein Mehraufwand durch nicht vorhersehbare Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt waren und daher nicht ausgeschrieben wurden. Die zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um die Fachplanung der Bauphysik handelt.
Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 86.698,09 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 6.577,73 EUR (brutto).
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Fachplanung für Bauphysik im Rahmen der Planung des Neubaus eines 3-zügigen Gymnasiums mit 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen und Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug in Herrsching/Landkreis Starnberg; zur Ausführung der Leistungsphasen 1-8 HOAI wird eine Bauphysikplanung benötigt um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise umgesetzt werden. Konsolidierung der aktuellen Planung unter raumakustischen Anforderungen im Rahmen der planerisch geprüften Einsparmöglichkeiten. Kostenoptimierung des Projektes auf Grund der unvorhersehbaren, überdurchschnittlichen Baukostenentwicklung seit Kostenberechnung (allgemeine Baukostensteigerung, Corona-Krise, Rohstoffverknappung, Ukraine-Krieg).
Fachplanung für Bauphysik im Rahmen der Planung des Neubaus eines 3-zügigen Gymnasiums mit 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen und Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug in Herrsching/Landkreis Starnberg; zur Ausführung der Leistungsphasen 1-8 HOAI wird eine Bauphysikplanung benötigt um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise umgesetzt werden. Konsolidierung der aktuellen Planung unter raumakustischen Anforderungen im Rahmen der planerisch geprüften Einsparmöglichkeiten. Kostenoptimierung des Projektes auf Grund der unvorhersehbaren, überdurchschnittlichen Baukostenentwicklung seit Kostenberechnung (allgemeine Baukostensteigerung, Corona-Krise, Rohstoffverknappung, Ukraine-Krieg).
Quelle: OJS 2025/S 214-735944 (2025-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: NGH_EU_07/18
Kurze Beschreibung:
Fachplanung für Bauphysik im Rahmen der Planung des Neubaus eines 3-zügigen Gymnasiums mit 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen und Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug in Herrsching/Landkreis Starnberg; zur Ausführung der Leistungsphasen 1-8 HOAI wird eine Bauphysikplanung benötigt um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise umgesetzt werden. Durchführung einer Schallausbreitungsberechnung gemäß DIN 9613-2 und Ermittlung der Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten sowie nachträgliche Anpassung an geänderter Veranstaltungszeiten. Zusätzlich wird das digitale Ausbreitungsmodell angepasst. Im Zuge der Nutzungsänderung der Aula für musikalische Veranstaltungen inkl. An- und Abfahrtsverkehr über die Tiefgarage ist das bestehende schalltechnische Gutachten vom 17.09.2021 anzupassen.
Fachplanung für Bauphysik im Rahmen der Planung des Neubaus eines 3-zügigen Gymnasiums mit 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen und Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug in Herrsching/Landkreis Starnberg; zur Ausführung der Leistungsphasen 1-8 HOAI wird eine Bauphysikplanung benötigt um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise umgesetzt werden. Durchführung einer Schallausbreitungsberechnung gemäß DIN 9613-2 und Ermittlung der Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten sowie nachträgliche Anpassung an geänderter Veranstaltungszeiten. Zusätzlich wird das digitale Ausbreitungsmodell angepasst. Im Zuge der Nutzungsänderung der Aula für musikalische Veranstaltungen inkl. An- und Abfahrtsverkehr über die Tiefgarage ist das bestehende schalltechnische Gutachten vom 17.09.2021 anzupassen.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 140435.52 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4105.5 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-07+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das Nachtragsangebot beschreibt durch die Gegebenheiten geänderte Leistungen. Es sind Planungsanpassungen notwendig, die sich aus der Durchführung einer Schallausbreitungsberechnung gemäß DIN 9613-2 und Ermittlung der Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten sowie nachträgliche Anpassung an geänderter Veranstaltungszeiten ergeben. Zusätzlich wird das digitale Ausbreitungsmodell angepasst. Im Zuge der Nutzungsänderung der Aula für musikalische Veranstaltungen inkl. An- und Abfahrtsverkehr über die Tiefgarage ist das bestehende schalltechnische Gutachten vom 17.09.2021 anzupassen. Dies stellt eine zusätzliche, geänderte Leistung dar, da sich dieser Umstand aufgrund einer Brandschutztechnischen Anpassung im Rahmen einer Versammlungsstätte gem. VStättV ergeben hat.
Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und geändert werden. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um „Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können“. Dass Planungsanpassungen vorgenommen werden müssen, konnte nicht vorhergesehen werden und ist aus der Nutzungsänderung der Aula für musikalische Veranstaltungen inkl. An- und Abfahrtsverkehr über die Tiefgarage entstanden. Daraus resultiert eine Brandschutztechnische Anpassung im Rahmen einer Versammlungsstätte gem. VStättV. Die Nutzungsänderung konnte 2019 noch nicht vorhergesehen werden, da damals von einer anderen Planung ausgegangen wurde. Die Leistungen sind für den Projekterfolg notwendig. Zudem entstand teilweise ein Mehraufwand durch nicht vorhersehbare Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt waren und daher nicht ausgeschrieben wurden. Die zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um die Fachplanung der Bauphysik handelt.
Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 86.698,09 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 4.105,50 EUR (brutto).
Das Nachtragsangebot beschreibt durch die Gegebenheiten geänderte Leistungen. Es sind Planungsanpassungen notwendig, die sich aus der Durchführung einer Schallausbreitungsberechnung gemäß DIN 9613-2 und Ermittlung der Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten sowie nachträgliche Anpassung an geänderter Veranstaltungszeiten ergeben. Zusätzlich wird das digitale Ausbreitungsmodell angepasst. Im Zuge der Nutzungsänderung der Aula für musikalische Veranstaltungen inkl. An- und Abfahrtsverkehr über die Tiefgarage ist das bestehende schalltechnische Gutachten vom 17.09.2021 anzupassen. Dies stellt eine zusätzliche, geänderte Leistung dar, da sich dieser Umstand aufgrund einer Brandschutztechnischen Anpassung im Rahmen einer Versammlungsstätte gem. VStättV ergeben hat.
Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und geändert werden. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um „Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können“. Dass Planungsanpassungen vorgenommen werden müssen, konnte nicht vorhergesehen werden und ist aus der Nutzungsänderung der Aula für musikalische Veranstaltungen inkl. An- und Abfahrtsverkehr über die Tiefgarage entstanden. Daraus resultiert eine Brandschutztechnische Anpassung im Rahmen einer Versammlungsstätte gem. VStättV. Die Nutzungsänderung konnte 2019 noch nicht vorhergesehen werden, da damals von einer anderen Planung ausgegangen wurde. Die Leistungen sind für den Projekterfolg notwendig. Zudem entstand teilweise ein Mehraufwand durch nicht vorhersehbare Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt waren und daher nicht ausgeschrieben wurden. Die zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um die Fachplanung der Bauphysik handelt.
Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 86.698,09 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 4.105,50 EUR (brutto).
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Durchführung einer Schallausbreitungsberechnung gemäß DIN 9613-2 und Ermittlung der Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten sowie nachträgliche Anpassung an geänderter Veranstaltungszeiten. Zusätzlich wird das digitale Ausbreitungsmodell angepasst. Im Zuge der Nutzungsänderung der Aula für musikalische Veranstaltungen inkl. An- und Abfahrtsverkehr über die Tiefgarage ist das bestehende schalltechnische Gutachten vom 17.09.2021 anzupassen.
Durchführung einer Schallausbreitungsberechnung gemäß DIN 9613-2 und Ermittlung der Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten sowie nachträgliche Anpassung an geänderter Veranstaltungszeiten. Zusätzlich wird das digitale Ausbreitungsmodell angepasst. Im Zuge der Nutzungsänderung der Aula für musikalische Veranstaltungen inkl. An- und Abfahrtsverkehr über die Tiefgarage ist das bestehende schalltechnische Gutachten vom 17.09.2021 anzupassen.