Auftragsbekanntmachung (2018-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Schwimmbäder
Kurze Beschreibung:
“Neubau Hallenbad Dachau – 205-A Wasser- und Abwasserinstallationen BA1” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Schwimmbäder📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Schwimmbäder📦 Ort der Leistung
NUTS region: Dachau🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-13 📅
Datum des Beginns: 2019-08-12 📅
Datum des Endes: 2020-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 133-302038
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 021-043228
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
“Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich...”
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich nach der erfolgten Submission über die Ergebnisse informiert (Fax/E-Mail).
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Quelle: OJS 2018/S 133-302038 (2018-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen...”
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen. Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 003-002648 (2019-01-02)