Die Stadt Damme beabsichtigt eine neue Hauptschule zu bauen. Der Bau ist erforderlich da das jetzige Hauptschulgebäude an den Landkreis Vechta übertragen werden soll. Der Landkreis möchte dieses zur Erweiterung des Gymnasiums übernehmen. Ein Teil des Hauptschulgebäudes wird bereits als Gymnasium genutzt. Durch die Einführung der Klasse 13 an den Gymnasien in Niedersachsen besteht ein erheblicher Erweiterungsbedarf am Gebäude des Gymnasiums. Der Neubau der Hauptschule an der Realschule scheint der Stadt sinnvoll zu sein, da so immer noch entschieden werden kann, ob in Damme eine Oberschule eingerichtet werden kann oder nicht. Auch für den Fall, dass in Damme keine Oberschule eingerichtet wird, hätte der Bau an diesem Standort folgende Vorteile: — Gemeinsame Nutzung des großen Schulhofs und Spielplatzes der Real- und Hauptschule, — Gemeinsame Nutzung der Aula, — Gemeinsame Nutzung der Mensa, welche noch zu bauen ist, — Gemeinsame Nutzung der Fachräume soweit es möglich ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Damme beabsichtigt eine neue Hauptschule zu bauen. Der Bau ist erforderlich da das jetzige Hauptschulgebäude an den Landkreis Vechta übertragen werden soll. Der Landkreis möchte dieses zur Erweiterung des Gymnasiums übernehmen. Ein Teil des Hauptschulgebäudes wird bereits als Gymnasium genutzt. Durch die Einführung der Klasse 13 an den Gymnasien in Niedersachsen besteht ein erheblicher Erweiterungsbedarf am Gebäude des Gymnasiums.
Der Neubau der Hauptschule an der Realschule scheint der Stadt sinnvoll zu sein, da so immer noch entschieden werden kann, ob in Damme eine Oberschule eingerichtet werden kann oder nicht. Auch für den Fall, dass in Damme keine Oberschule eingerichtet wird, hätte der Bau an diesem Standort folgende Vorteile:
— Gemeinsame Nutzung des großen Schulhofs und Spielplatzes der Real- und Hauptschule,
— Gemeinsame Nutzung der Aula,
— Gemeinsame Nutzung der Mensa, welche noch zu bauen ist,
— Gemeinsame Nutzung der Fachräume soweit es möglich ist.
Die Stadt Damme beabsichtigt eine neue Hauptschule zu bauen. Der Bau ist erforderlich da das jetzige Hauptschulgebäude an den Landkreis Vechta übertragen werden soll. Der Landkreis möchte dieses zur Erweiterung des Gymnasiums übernehmen. Ein Teil des Hauptschulgebäudes wird bereits als Gymnasium genutzt. Durch die Einführung der Klasse 13 an den Gymnasien in Niedersachsen besteht ein erheblicher Erweiterungsbedarf am Gebäude des Gymnasiums.
Der Neubau der Hauptschule an der Realschule scheint der Stadt sinnvoll zu sein, da so immer noch entschieden werden kann, ob in Damme eine Oberschule eingerichtet werden kann oder nicht. Auch für den Fall, dass in Damme keine Oberschule eingerichtet wird, hätte der Bau an diesem Standort folgende Vorteile:
— Gemeinsame Nutzung des großen Schulhofs und Spielplatzes der Real- und Hauptschule,
— Gemeinsame Nutzung der Aula,
— Gemeinsame Nutzung der Mensa, welche noch zu bauen ist,
— Gemeinsame Nutzung der Fachräume soweit es möglich ist.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Vechta
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-25 📅
Datum des Beginns: 2018-09-25 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 080-179171
ABl. S-Ausgabe: 80
Zusätzliche Informationen
Sämtliche Unterlagen werden während des Vergabeverfahrens ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich selbst auf der angegebenen Seite über aktuelle Änderungen etc. zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, sich – freiwillig – auf der angegebenen Stelle (1.3) zu registrieren. Sodann werden die Bewerber/Bieter über Änderungen per E-Mail informiert.
Sämtliche Unterlagen werden während des Vergabeverfahrens ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich selbst auf der angegebenen Seite über aktuelle Änderungen etc. zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, sich – freiwillig – auf der angegebenen Stelle (1.3) zu registrieren. Sodann werden die Bewerber/Bieter über Änderungen per E-Mail informiert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Damme beabsichtigt eine neue Hauptschule zu bauen. Der Bau ist erforderlich da das jetzige Hauptschulgebäude an den Landkreis Vechta übertragen werden soll. Der Landkreis möchte dieses zur Erweiterung des Gymnasiums übernehmen. Ein Teil des Hauptschulgebäudes wird bereits als Gymnasium genutzt. Durch die Einführung der Klasse 13 an den Gymnasien in Niedersachsen besteht ein erheblicher Erweiterungsbedarf am Gebäude des Gymnasiums.
Die Stadt Damme beabsichtigt eine neue Hauptschule zu bauen. Der Bau ist erforderlich da das jetzige Hauptschulgebäude an den Landkreis Vechta übertragen werden soll. Der Landkreis möchte dieses zur Erweiterung des Gymnasiums übernehmen. Ein Teil des Hauptschulgebäudes wird bereits als Gymnasium genutzt. Durch die Einführung der Klasse 13 an den Gymnasien in Niedersachsen besteht ein erheblicher Erweiterungsbedarf am Gebäude des Gymnasiums.
Der Neubau der Hauptschule an der Realschule scheint der Stadt sinnvoll zu sein, da so immer noch entschieden werden kann, ob in Damme eine Oberschule eingerichtet werden kann oder nicht. Auch für den Fall, dass in Damme keine Oberschule eingerichtet wird, hätte der Bau an diesem Standort folgende Vorteile:
Der Neubau der Hauptschule an der Realschule scheint der Stadt sinnvoll zu sein, da so immer noch entschieden werden kann, ob in Damme eine Oberschule eingerichtet werden kann oder nicht. Auch für den Fall, dass in Damme keine Oberschule eingerichtet wird, hätte der Bau an diesem Standort folgende Vorteile:
— Gemeinsame Nutzung des großen Schulhofs und Spielplatzes der Real- und Hauptschule,
— Gemeinsame Nutzung der Aula,
— Gemeinsame Nutzung der Mensa, welche noch zu bauen ist,
— Gemeinsame Nutzung der Fachräume soweit es möglich ist.
Geschätzter Gesamtwert: 6 487 395 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Generalplanung Gebäude
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu vergeben:
Erste Stufe: Leistungsphase 1-3.
Zweite Stufe: Leistungsphase 4-5.
Dritte Stufe: Leistungsphase 6-9.
Ein Anspruch des Planers auf Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Sämtliche Unterlagen werden während des Vergabeverfahrens ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich selbst auf der angegebenen Seite über aktuelle Änderungen etc. zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, sich – freiwillig – auf der angegebenen Stelle (1.3) zu registrieren. Sodann werden die Bewerber/Bieter über Änderungen per E-Mail informiert.
Sämtliche Unterlagen werden während des Vergabeverfahrens ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich selbst auf der angegebenen Seite über aktuelle Änderungen etc. zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, sich – freiwillig – auf der angegebenen Stelle (1.3) zu registrieren. Sodann werden die Bewerber/Bieter über Änderungen per E-Mail informiert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 49401 Damme
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1. Nachweis der Berufsqualifikation durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur-/in bzw. Architekt berechtigt.
2. Eigenerklärungen, dass a) in Bezug auf das Unternehmen/Büro keine zwingenden Ausschlussgründe i. S. d. § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegen,
b) in Bezug auf das Unternehmen/Büro keine fakultativen Ausschlussgründe i. S. d. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen,
c) die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
d) sich unser Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
e) in Bezug auf das Unternehmen/Büro die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 NTVergG nicht vorliegen,
f) im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung (falls nicht bereits vorhanden) in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für Sachschäden abgeschlossen wird. Die genannten Versicherungssummen müssen je Versicherungsfall einmal und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt zweifach maximiert zur Verfügung stehen.
f) im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung (falls nicht bereits vorhanden) in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für Sachschäden abgeschlossen wird. Die genannten Versicherungssummen müssen je Versicherungsfall einmal und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt zweifach maximiert zur Verfügung stehen.
3. Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Beschaffungsunterlagen – Bewerberbögen, Teilnahmeantrag
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-06-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Vergabeunterlagen kostenlos zum Download (siehe Beschaffungsprofil) zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit einem Kennzettel versehen einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d.h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Vergabeunterlagen kostenlos zum Download (siehe Beschaffungsprofil) zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit einem Kennzettel versehen einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d.h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
2. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
3. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe (Angebotsphase) bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderliche Verpflichtungserklärung zur Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben.Ein entsprechender Erklärungsvordruck ist in den Vergabeunterlagen der Angebotsphase enthalten.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe (Angebotsphase) bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderliche Verpflichtungserklärung zur Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben.Ein entsprechender Erklärungsvordruck ist in den Vergabeunterlagen der Angebotsphase enthalten.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
7. Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor Bewerbungsschluss aufgenommen.
8. Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 080-179171 (2018-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6 487 395 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektkonzepts hinsichtlich der Methoden/Vorgehensweisen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 25
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-09 📅
Name: Bocklage und Buddelmeyer GmbH
Postanschrift: Kleine Kirchstraße 13
Postort: Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland 🇩🇪 Vechta
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 924089.57 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2