Die Bau- und Servicegesellschaft mbH Heidelberg beabsichtigt den Neubau des Heidelberg Convention Centers. Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme ist mit 57 Mio. EUR netto eingeschätzt (KG 200, 300, 400, 500 und 700). Der Rahmenterminplan sieht die bauliche Fertigstellung Ende 2021 und die Eröffnung des Neuen Konferenzzentrums Mitte 2022 vor. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: küchentechnische Anlagen), Leistungsphasen 1-8 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Die Bau- und Servicegesellschaft mbH Heidelberg beabsichtigt den Neubau des Heidelberg Convention Centers.
Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme ist mit 57 Mio. EUR netto eingeschätzt (KG 200, 300, 400, 500 und 700). Der Rahmenterminplan sieht die bauliche Fertigstellung Ende 2021 und die Eröffnung des Neuen Konferenzzentrums Mitte 2022 vor.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: küchentechnische Anlagen), Leistungsphasen 1-8 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Die Bau- und Servicegesellschaft mbH Heidelberg beabsichtigt den Neubau des Heidelberg Convention Centers.
Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme ist mit 57 Mio. EUR netto eingeschätzt (KG 200, 300, 400, 500 und 700). Der Rahmenterminplan sieht die bauliche Fertigstellung Ende 2021 und die Eröffnung des Neuen Konferenzzentrums Mitte 2022 vor.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-26 📅
Datum des Beginns: 2019-03-08 📅
Datum des Endes: 2022-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 248-573660
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrages/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeitergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Formblatt 236). Die Leistungskapazitäten anderer Unternehmen sind in diesem Fall ebenfalls anzugeben (Formblatt 235). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen;
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will; in Bezug auf die Eignungskriterien; entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV).
Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrages/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeitergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Formblatt 236). Die Leistungskapazitäten anderer Unternehmen sind in diesem Fall ebenfalls anzugeben (Formblatt 235). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen;
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will; in Bezug auf die Eignungskriterien; entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV).
Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bau- und Servicegesellschaft mbH Heidelberg beabsichtigt den Neubau des Heidelberg Convention Centers.
Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme ist mit 57 Mio. EUR netto eingeschätzt (KG 200, 300, 400, 500 und 700). Der Rahmenterminplan sieht die bauliche Fertigstellung Ende 2021 und die Eröffnung des Neuen Konferenzzentrums Mitte 2022 vor.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Der Projektauftraggeber Bau- und Servicegesellschaft mbH (BSG) beabsichtigt die Errichtung eines Konferenz-, Tagungs- und Kongresszentrums in Heidelberg. Das neue Konferenzzentrum entsteht auf dem sog. Baufeld T1 in unmittelbarer Nachbarschaft des Heidelberger Hauptbahnhofs im Stadtteil Bahnstadt. Parallel zu dieser Entwicklung strebt die Stadt Heidelberg auch die Ansiedlung eines Hotels auf einem benachbarten Grundstück an.
Der Projektauftraggeber Bau- und Servicegesellschaft mbH (BSG) beabsichtigt die Errichtung eines Konferenz-, Tagungs- und Kongresszentrums in Heidelberg. Das neue Konferenzzentrum entsteht auf dem sog. Baufeld T1 in unmittelbarer Nachbarschaft des Heidelberger Hauptbahnhofs im Stadtteil Bahnstadt. Parallel zu dieser Entwicklung strebt die Stadt Heidelberg auch die Ansiedlung eines Hotels auf einem benachbarten Grundstück an.
Mit dem HDCC verfolgt die Stadt Heidelberg das Ziel, in räumlicher Nähe zur weltbekannten Altstadt einen attraktiven und multifunktional nutzbaren Veranstaltungsort zu schaffen, der die bestehenden Veranstaltungsstätten in der Stadt ergänzt und bereichert. So soll ein Veranstaltungsort mit nationaler / internationaler Strahlkraft entstehen, der die bereits bestehenden Veranstaltungsstätten in der Stadt, insbesondere für Veranstaltungen aus dem wirtschafts- und wissenschaftsnahen Bereich ergänzt und bereichert.
Mit dem HDCC verfolgt die Stadt Heidelberg das Ziel, in räumlicher Nähe zur weltbekannten Altstadt einen attraktiven und multifunktional nutzbaren Veranstaltungsort zu schaffen, der die bestehenden Veranstaltungsstätten in der Stadt ergänzt und bereichert. So soll ein Veranstaltungsort mit nationaler / internationaler Strahlkraft entstehen, der die bereits bestehenden Veranstaltungsstätten in der Stadt, insbesondere für Veranstaltungen aus dem wirtschafts- und wissenschaftsnahen Bereich ergänzt und bereichert.
Eine besondere Bedeutung wird dem Aspekt der Nachhaltigkeit beigemessen. Von der Verwendung umweltschonender Materialien über die Nutzung erneuerbarer Energien bis hin zur Verwendung intelligenter technischer Systeme zu einer effizienten Energieversorgung soll das HDCC einen hohen Standard aufweisen. Eine DGNB-Zertifizierung in Gold mit Option auf Platin wird angestrebt. Um eine Zertifizierung erfolgreich durchzuführen und die Gesamtkosten für den Bauherrn zu reduzieren, soll der Auditor möglichst frühzeitig eingebunden werden.
Eine besondere Bedeutung wird dem Aspekt der Nachhaltigkeit beigemessen. Von der Verwendung umweltschonender Materialien über die Nutzung erneuerbarer Energien bis hin zur Verwendung intelligenter technischer Systeme zu einer effizienten Energieversorgung soll das HDCC einen hohen Standard aufweisen. Eine DGNB-Zertifizierung in Gold mit Option auf Platin wird angestrebt. Um eine Zertifizierung erfolgreich durchzuführen und die Gesamtkosten für den Bauherrn zu reduzieren, soll der Auditor möglichst frühzeitig eingebunden werden.
Das HDCC wird als multifunktionale Veranstaltungsstätte mit Schwerpunktausrichtung auf wirtschafts- und wissenschaftsnahe Veranstaltungen, definiert. Sportveranstaltungen sollen im HDCC nicht stattfinden. Das HDCC wird rund 6 600 m
Das Grundstück wird über den künftigen Bahnhofsplatz fußläufig vom Hauptbahnhof in nur 200 Metern Entfernung erreichbar sein. Die Grundstücksgröße beträgt rund 8 675 m
Die derzeitige Bestandsbebauung ist abhängig und wir im Vorgriff der Baumaßnahme abgerissen. Ebenso wird sämtliche innerhalb des Baufelds verlaufende Leitungsinfrastruktur im Zuge der Baufeldfreimachung zurückgebaut.
Zunächst werden die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) gemäß § 55 HOAI beauftragt. In den darauf folgenden Beauftragungsstufen werden die Leistungsphasen 4-9 stufenweise abgerufen (siehe Beauftragungsstufen unter Ziffer II.2.11) dieser Bekanntmachung. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Zunächst werden die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) gemäß § 55 HOAI beauftragt. In den darauf folgenden Beauftragungsstufen werden die Leistungsphasen 4-9 stufenweise abgerufen (siehe Beauftragungsstufen unter Ziffer II.2.11) dieser Bekanntmachung. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Beauftragung weiterer Beauftragungsstufen, Leistungsphasen und/oder besonderer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heidelberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Basisinformation des Bewerbers gemäß Formblatt A1,
— Eigenerklärung (soweit erforderlich), der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschulderischen Haftung und Benennung desjenigen, der den Bieter vertritt, und Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt 234),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 GWB vorliegen gemäß Formblatt A2.
Bei der Abgabe der Eigenerklärungen ist jeweils das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt zu verwenden.
Der Auftraggeber kann Unternehmen auffordern, die vorgelegten Bescheinigungen zu vervollständigen oder zu erläutern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt A3,
— Angaben zum Umsatz solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (ausschreibungsspezifische Gesamtumsätze) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt A4,
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 3 000 000 EUR für Personenschäden, sowie von 5 000 000 EUR für sonstige Schäden (siehe Formblatt A6). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß § 45 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 3 000 000 EUR für Personenschäden, sowie von 5 000 000 EUR für sonstige Schäden (siehe Formblatt A6). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß § 45 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen.
Bei der Abgabe der Eigenerklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt zu verwenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Kalenderjahren (seit 2015) erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI) vergleichbar sind, mit Angabe der Leistungszeit, des Auftraggegenstandes (Sanierung oder Neubau), des Projektvolumens (KG 470 (Anteil küchentechnische Anlagen)), des Leistungsumfangs (Leistungsphasen) sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber – gemäß Formblatt A5.
— Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Kalenderjahren (seit 2015) erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI) vergleichbar sind, mit Angabe der Leistungszeit, des Auftraggegenstandes (Sanierung oder Neubau), des Projektvolumens (KG 470 (Anteil küchentechnische Anlagen)), des Leistungsumfangs (Leistungsphasen) sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber – gemäß Formblatt A5.
Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Mindeststandards:
— 1 Referenzprojekt, das hinsichtlich Projektvolumen (KG 470 (Anteil küchentechnische Anlagen) > 600 000 EUR brutto) und Leistungsumfang (mindestens Leistungsphasen 2-8) vergleichbar ist und,
— 1 Referenzprojekt, das die Planung und Realisierung einer Neubaumaßnahme zum Gegenstand hatte.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrages/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeitergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage informiert.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeitergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Formblatt 236). Die Leistungskapazitäten anderer Unternehmen sind in diesem Fall ebenfalls anzugeben (Formblatt 235). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Formblatt 236). Die Leistungskapazitäten anderer Unternehmen sind in diesem Fall ebenfalls anzugeben (Formblatt 235). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen;
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will; in Bezug auf die Eignungskriterien; entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV).
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV).
Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 248-573660 (2018-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 153445.97 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge