Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
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Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt für einen Neubau und/oder die Neuinstallation eines bestehenden Gebäudes für die Forschung/Lehre gemäß der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4 und III 1.3 (1)), (Gewichtung: 60 %)
Die Referenz wird entsprechend der nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität und Komplexität (z. B. Konzert-/Vortragssaal mit akustischen Anforderungen, Sprachlabore, MEG-Bereich) (30 %),
b) Randbedingungen des Projekts (Technische Neuinstallation in bestehender Baustruktur) (10 %),
c) Größe des Bauprojektes (20 %),
d) Erbrachte Anlagengruppen (10 %),
e) Erfahrung/Zufriedenheit des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bewerber (30 %).
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
Hinweise: Die je Unterkriterium erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die benannte Referenz bezüglich der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht.
Das Unterkriterium d) wird wie folgt bewertet:
Erbrachte Anlagengruppen:
1 bis 3 und 7: 4 Punkte; 1 bis 3: 3 Punkte; 2 und 3: 2 Punkte; 1 und 3: 1 Punkt; sonst: 0 Punkte.
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich HKLS-Technik, jeweils in den letzten drei Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.2.4 aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 10 %).
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 7 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
1 bis 2 MA=1 Punkt; 3 bis 4 MA=2 Punkte; 5 bis 6 MA=3 Punkte; ab 7 MA= 4 Punkte. (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.3)
(3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für HKLS-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 10 %).
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz bezogen auf die unter Ziffer II.1.4 und Ziffer II.2.4 aufgeführten Gewerke von 600000 EUR/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
300-399 T EUR = 1 Punkt; 400-499 T EUR = 2 P; 500-599 T EUR = 3 P; ab 600 T EUR = 4 P (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2)
(4) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (Gewichtung: 20 %) (siehe Ziffer III.1.3 (3)).
Hinweis: Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbare anhand der ISO 9001 im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen zur Höchstpunktzahl (4 Punkte).