Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular nicht der Volltext zu Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern angegeben werden kann. Unter
https://portal.deutsche-evergabe.de steht Ihnen in den Anlagen der Vergabeunterlagen der Volltext als Dokument „Ergänzung zu Ziffer II.2.9) der EU-Bekanntmachung“ unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang zur Verfügung.Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt für einen Neubau und/oder die Neuinstallation eines bestehenden Gebäudes für die Forschung/Lehre gemäß der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4 und III 1.3 (1)), (Gewichtung: 60 %)
Die Referenz wird entsprechend der nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität und Komplexität (z.B. erhöhte Anforderung an Medientechnik; besondere Anforderung hinsichtlich elektromagnetischer Schirmung; Rechnerraum) (30 %),
b) Randbedingungen des Projekts (Technische Neuinstallation in bestehender Baustruktur; neuer Mittelspannungsanschluss) (10 %),
c) Größe des Bauprojektes (20 %),
d) Erbrachte Anlagengruppen (10 %),
e) Erfahrung/Zufriedenheit des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bewerber (30 %).
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
Hinweise: Die je Unterkriterium erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die benannte Referenz bezüglich der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht.
Das Unterkriterium d) wird wie folgt bewertet:
erbrachte Anlagengruppen (AG) 4 bis 6: 4 Punkte;
erbrachte AG 4 und 5: 3 Punkte;
erbrachte AG 4: 2 Punkte;
erbrachte AG 5: 1 Punkt;
sonst: 0 Punkte.
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich ELT-Technik, jeweils in den letzten drei Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.2.4 aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 10 %). Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 7 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema: 1 bis 2 MA=1 Punkt; 3 bis 4 MA=2 Punkte; 5 bis 6 MA=3 Punkte; ab 7 MA=4 Punkte. (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.3)
(3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für ELT-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 10 %). Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz bezogen auf die unter Ziffer II.1.4 und Ziffer II.2.4 aufgeführten Gewerke von 600 000 EUR/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema: 300-399 T EUR = 1 Punkt; 400-499 T EUR = 2 P; 500-599 T EUR = 3 P; ab 600 T EUR = 4 P. (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2)
(4) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (Gewichtung: 20 %) (siehe Ziffer III.1.3 (3)).
Hinweis: Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbare anhand der ISO 9001 im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen zur Höchstpunktzahl (4 Punkte).