Neubau Integratives Schulprojekt Schweich – VE 302 Bautelleneinrichtung einschl. Baustrom und Bauwasser

Der Zweckverband „Integratives Schulprojekt Schweich“ vertr.durch den Verbandsvorsteher

Neubau Integratives Schulprojekt Schweich VE 302 Baustelleneinrichtung incl. Baustrom/- u. Wasser Zur Vorbereitung der Rohbauarbeiten wird die Baustelleneinrichtung mit der Errichtung von Baucontainern, Baustrom, und Bauwasser notwendig.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-17 Auftragsbekanntmachung
2018-07-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Neubau Integratives Schulprojekt Schweich VE 302 Baustelleneinrichtung incl. Baustrom/- u. Wasser Zur Vorbereitung der Rohbauarbeiten wird die Baustelleneinrichtung mit der Errichtung von Baucontainern, Baustrom, und Bauwasser notwendig.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier-Saarburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Zweckverband „Integratives Schulprojekt Schweich“ vertr.durch den Verbandsvorsteher
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.trier-saarburg.de 🌏
E-Mail: ulrike.stein@trier-saarburg.de 📧
Telefon: +49 651/715416 📞
Fax: +49 65171517640 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E42342819 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-19 📅
Datum des Beginns: 2018-08-13 📅
Datum des Endes: 2021-06-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 076-168409
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 051-112115
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Bevollmächtigte dürfen bei der Eröffnung anwesend ein.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau Integratives Schulprojekt Schweich VE 302 Baustelleneinrichtung incl. Baustrom/- u. Wasser:
3 Stück Bürocontainern zur Miete, Vorhaltung ca. 34 Monate;
2 Stück Sanitär- Waschcontainern zur Miete, Vorhaltung ca. 20 bis 34 Monate;
4 Stück Chemietoiletten zur Miete Vorhaltung ca. 20 bis 34 Monate:
2 Stück Bauwasseranschlüsse mit je 8 Entnahmestellen zur Miete, Vorhaltung ca. 34 Monate:
— 380 m Trinkwasserleitungen, PE-Leitung erdverlegt,
— 50 m Abwasserleitungen, KG-Leitungen erdverlegt,
— 2 x Sanitäranschluss Sanitär- Waschcontainer 2 x Sanitäranschluss Bürocontainer.
Baustromversorgung zur Miete, Vorhaltung ca. 20 bis 34 Monate:
2 Stück Elektro-Hauptverteiler, Vorhaltung ca. 34 Monate,
9 Stück Elektro-Unterverteiler, Vorhaltung ca. 20 Monate,
1 600 m Baustrom-Zuleitungen 4x25-4x35/16 zur Miete, Vorhaltung ca. 20 bis 34 Monate,
200 m Telefonleitungen, erdverlegt, zur Miete, Vorhaltung ca. 34 Monate,
14x Anschluss Baustellen-Container,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 54338 Schweich

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB-Bund-Ausgabe 2017) vorzulegen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Bestätigungen zu den in Formblatt 124 EU geforderten Erklärungen in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB-Bund-Ausgabe 2017) vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB-Bund-Ausgabe 2017) vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Willy-Brandt-Platz 1
54290 Trier
Haus A
Ebene 2
Zimmer 222
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte dürfen bei der Eröffnung anwesend ein.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ulrike Stein
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E42342819 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Kontaktperson: Herrn Stefan Krewer
Telefon: +49 651715377 📞
E-Mail: vergabestelle@trier-saarburg.de 📧
Land: Trier, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.) Rückfragen von Bietern werden nur per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg bei der unter Ziffer 1.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg beantwortet. Die allgemeinen Bieterinformationen zum Ausschreibungsverfahren (z.B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage der Vergabestelle unter http://subreport.de/E42342819 geführt. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können, Fristende: 9.5.2018.
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2.) Angebotsabgabe: Das Angebot muss spätestens zum unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin bei der unter 1.3) genannten Adresse im verschlossenen Umschlag vorliegen. Der Umschlag muss neben der Anschrift auch den Hinweis: Angebot – Nicht Öffnen – Integratives Schulprojekt Schweich – Gewerk: Baustelleneinrichtung incl. Versorgungsleitung. Submission: 15.5.2018, 10.30 tragen. Entscheidend isst der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung bei der Vergabestelle.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131160 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162100 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 076-168409 (2018-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 171 586 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 128-290876
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 076-168409
ABl. S-Ausgabe: 128

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1 600 m Baustrom-Zuleitungen 4 x 25-4 x 35/16 zur Miete, Vorhaltung ca. 20 bis 34 Monate,
14 x Anschluss Baustellen-Container,

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-25 📅
Name: B plus L Infra Log GmbH
Postanschrift: Teichstraße 11
Postort: Niederdorf
Postleitzahl: 09366
Land: Deutschland 🇩🇪
Erzgebirgskreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 196243.07 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 128-290876 (2018-07-04)