Neubau Interkommunales Hallenbad Geretsried – Heizung

Stadt Geretsried

Neubau Interkommunales Hallenbad Geretsried mit voraussichtlichen Gesamtbaukosten ca. brutto 15 000 000 €, BRI 26 000 cbm, BGF 2 500 qm mit folgenden Gewerken
— Heizungsinstallationen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-20 Auftragsbekanntmachung
2018-05-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Schwimmbäder
Kurze Beschreibung:
Neubau Interkommunales Hallenbad Geretsried mit voraussichtlichen Gesamtbaukosten ca. brutto 15 000 000 €, BRI 26 000 cbm, BGF 2 500 qm mit folgenden Gewerken — Heizungsinstallationen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Schwimmbäder 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bad Tölz-Wolfratshausen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Geretsried
Postanschrift: Karl-Lederer-Platz 1
Postleitzahl: 82538
Postort: Geretsried
Kontakt
Internetadresse: http://www.geretsried.de 🌏
E-Mail: christian.mueller@geretsried.de 📧
Telefon: +49 81716298321 📞
Fax: +49 8171629882 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-22 📅
Datum des Beginns: 2018-11-12 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 037-079910
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 221-458373
ABl. S-Ausgabe: 37

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau Interkommunales Hallenbad Geretsried mit voraussichtlichen Gesamtbaukosten ca. brutto 15 000 000 €, BRI 26 000 cbm, BGF 2 500 qm mit folgenden Gewerken
— Heizungsinstallationen.
Heizung:
1 St. Speicherladesystem mit Doppelwärmetauscher,
1 St. Druckhaltung mit Entgasung und Nachspeisung,
11 St. Regelgruppen mit Umwälzpumpen und Armaturen,
11 St. Fußbodenheizkreisverteiler,
1 000 m
1 100 m Heizungsrohrleitungen DIN EN 10255 und DIN EN 10220,
30 St. Strangabsperrungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geretsried

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme (brutto),
Sicherheit für Mängelansprüche: 5 % der Auftragssumme (brutto).
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:20
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:20

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauamt / Fachbereich 31
Dokumente URL: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏
Kontaktperson: Bauamt
Land: Rems-Murr-Kreis 🏙️
URL der Dokumente: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2018/S 037-079910 (2018-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau Interkommunales Hallenbad Geretsried mit vorraussichtlichen Gesamtbaukosten ca. brutto 15 Mio. EUR, BRI 26 000 cbm, BGF 2 500 qm mit folgenden Gewerken. — Heizungsinstallationen.
Gesamtwert des Auftrags: 282383.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 100-227716
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 037-079910
ABl. S-Ausgabe: 100

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau Interkommunales Hallenbad Geretsried mit vorraussichtlichen Gesamtbaukosten ca. brutto 15 Mio. EUR, BRI 26 000 cbm, BGF 2 500 qm mit folgenden Gewerken.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geretsried.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-07 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 100-227716 (2018-05-28)