Neubau Interkommunales Hallenbad Geretsried - Lüftung

Stadt Geretsried

Neubau Interkommunales Hallenbad Geretsried mit vorraussichtlichen Gesamtbaukosten ca. brutto 15 Mio. €, BRI 26 000 cbm, BGF 2 500 qm mit folgenden Gewerken.
— Lüftungsanlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-20 Auftragsbekanntmachung
2018-06-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Schwimmbäder
Kurze Beschreibung:
Neubau Interkommunales Hallenbad Geretsried mit vorraussichtlichen Gesamtbaukosten ca. brutto 15 Mio. €, BRI 26 000 cbm, BGF 2 500 qm mit folgenden Gewerken. — Lüftungsanlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Schwimmbäder 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bad Tölz-Wolfratshausen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Geretsried
Postanschrift: Karl-Lederer-Platz 1
Postleitzahl: 82538
Postort: Geretsried
Kontakt
Internetadresse: http://www.geretsried.de 🌏
E-Mail: christian.mueller@geretsried.de 📧
Telefon: +49 81716298321 📞
Fax: +49 8171629882 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-22 📅
Datum des Beginns: 2018-11-05 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 037-079907
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 221-458373
ABl. S-Ausgabe: 37

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau Interkommunales Hallenbad Geretsried mit vorraussichtlichen Gesamtbaukosten ca. brutto 15 Mio. €, BRI 26 000 cbm, BGF 2 500 qm mit folgenden Gewerken.
— Lüftungsanlagen.
4 Stk. Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung ca. 41 000 m3/h Volumenstrom
5 Stk. Kanal- und Rohrventilatoren ca. 4 000 m3/ Volumenstrom
2 600 m
380 m Luftleitung rund, verzinkt DN 70 – DN 315
2 Stk. Ansaugtürme aus Edelstahl, Durchmesser 1,20 m, Höhe 5,00 m
18 Stk. Kulissenschalldämpfer
35 Stk. Brandschutzklappen
55 m Fassadengitter mit Anschlusskästen
38 m Gitterbänder mit Anschlusskästen
63 Stk. Decken-Impulsauslass
35 Stk. Lüftungsventile
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geretsried.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme (brutto).
Sicherheit für Mängelansprüche: 5 % der Auftragssumme (brutto).
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:40
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:40

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauamt/Fachbereich 31
Dokumente URL: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏
Kontaktperson: Bauamt
Land: Rems-Murr-Kreis 🏙️
URL der Dokumente: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnungihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossenwerden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2018/S 037-079907 (2018-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau Interkommunales Hallenbad Geretsried mit vorraussichtlichen Gesamtbaukosten ca. brutto 15 Mio. EUR, BRI 26 000 cbm, BGF 2.500 qm mit folgenden Gewerken. — Lüftungsanlagen
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 115-260892
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 037-079907
ABl. S-Ausgabe: 115

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau Interkommunales Hallenbad Geretsried mit vorraussichtlichen Gesamtbaukosten ca. brutto 15 Mio. EUR, BRI 26 000 cbm, BGF 2.500 qm mit folgenden Gewerken.
— Lüftungsanlagen
4 St. Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung ca. 41 000 m
5 St. Kanal- und Rohrventilatoren ca. 4 000 m
380 m Luftleitung rund, verzinkt DN 70 – DN 315;
2 St. Ansaugtürme aus Edelstahl, Durchmesser 1,20 m, Höhe 5 m;
18 St. Kulissenschalldämpfer;
35 St. Brandschutzklappen;
55 m Fassadengitter mit Anschlusskästen;
38 m Gitterbänder mit Anschlusskästen;
63 St. Decken-Impulsauslass;
35 St. Lüftungsventile.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geretsried

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-07 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauamt / Fachbereich 31

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 115-260892 (2018-06-18)