Die Stadt Leonberg beabsichtigt in der westlichen Kernstadt von Leonberg an der „Schweizermühle“ einen Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 6 Gruppen. In Summe soll der Neubau Plätze für ca. 105 Kinder bieten, die sich auf zwei Krippengruppen (u3-Betreuung), drei Ganztagsgruppen und eine Gruppe mit Regel/vÖ-Zeiten verteilen.
Weiterhin besteht der Bedarf an drei bis fünf Wohneinheiten, die ebenfalls mit dem Neubau abgedeckt werden sollen.
Die Kosten für die KG 300 belaufen sich auf ca. 2,93 Mio. € brutto und für die KG 400 auf ca. 1,14 Mio. € brutto.
Mit der Planung soll im Herbst 2018 begonnen werden. Als Fertigstellungstermin ist das Ende des Jahres 2020 angestrebt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Leonberg
Postanschrift: Belforter Platz 1
Postort: Leonberg
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: lkw@thost.de📧
Region: Böblingen🏙️
URL: www.leonberg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Kita West -Objektplanung
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Leonberg beabsichtigt in der westlichen Kernstadt von Leonberg an der „Schweizermühle“ einen Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 6 Gruppen. In...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Leonberg beabsichtigt in der westlichen Kernstadt von Leonberg an der „Schweizermühle“ einen Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 6 Gruppen. In Summe soll der Neubau Plätze für ca. 105 Kinder bieten, die sich auf 2 Krippengruppen (u3-Betreuung), drei Ganztagsgruppen und eine Gruppe mit Regel/vÖ-Zeiten verteilen.
Weiterhin besteht der Bedarf an drei bis 5 Wohneinheiten, die ebenfalls mit dem Neubau abgedeckt werden sollen.
Die Kosten für die KG 300 belaufen sich auf ca. 2,93 Mio. brutto und für die KG 400 auf ca. 1,14 Mio. EUR brutto.
Mit der Planung soll im Herbst 2018 begonnen werden. Als Fertigstellungstermin ist das Ende des Jahres 2020 angestrebt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 384442.61 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Böblingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 71229 Leonberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Architektenleistungen der Leistungsphasen 1-9 für den Neubau der Kita West in Leonberg. Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI in Verbindung...”
Beschreibung der Beschaffung
Architektenleistungen der Leistungsphasen 1-9 für den Neubau der Kita West in Leonberg. Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität, Kompetenzen und Erfahrungen des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsenz vor Ort während der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ideenskizze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 054-119626
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ARP ArchitektenPartnerschaft Stuttgart
Postanschrift: Rotebühlstraße 169/1
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70197
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 384442.61 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— §134 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— §134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— §135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit:
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
— §160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 158-362944 (2018-08-17)