Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Spezifischer", durchschnittlicher Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Gewichtung: 10 Prozentpunkte
2 Punkte: ≥ 700 000 EUR
0 Punkte: < 350 000 EUR
b) Neubau Kläranlage mit:
– Belebungsverfahren (Kombibecken) mit Nitri-, Denitrifikation oder SBR-Verfahren mit Nitri-, Denitrifikation und
– Simultane Schlammstabilisierung und
– Statische Schlammeindickung oder maschinelle Schlammeindickung oder stationäre Schlammentwässerung und
– Kosten Bauwerk netto (Anlage 12, Objekt B Kläranlage, Kostengruppen 2, 3, 5, 6 REWas 2005) 1,5 Mio. EUR – 8 Mio. EUR und
– Ausbaugröße 2.000 – 8 000 EW.
Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI, Leistungsphasen 1 – 8 nach § 43 HOAI 2013;
Gewichtung: 30 Prozentpunkte;
2 Punkte: Anforderungen erfüllt;
0 Punkte: Anforderungen nicht erfüllt.
c) Ausstattung einer Kläranlage (Ausbaugröße zwischen 2 000 und 8 000 EW) mit entsprechender Maschinentechnik und Verfahrens-/Prozesstechnik;
Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI, Leistungsphasen 1 – 8 nach § 43 HOAI 2013;
Gewichtung: 20 Prozentpunkte;
2 Punkte: Anforderungen erfüllt;
0 Punkte: Anforderungen nicht erfüllt.
d) Örtliche Bauüberwachung:
Durchführung der örtlichen Bauüberwachung bei Neubau Kläranlage
– Belebungsverfahren (Kombibecken) mit Nitri-, Denitrifikation oder SBR-Verfahren mit Nitri-, Denitrifikation und
– Kosten Bauwerk netto (Anlage 12, Objekt B Kläranlage, Kostengruppen 2, 3, 5, 6 REWas 2005) 1,5 Mio. EUR – 8 Mio. EUR und
– Ausbaugröße 2 000 – 8 000 EW, Ausstattung mit entsprechender Maschinentechnik und Verfahrens-/Prozesstechnik;
Gewichtung: 25 Prozentpunkte;
2 Punkte: Anforderungen erfüllt;
0 Punkte: Anforderungen nicht erfüllt.
e) Anzahl an Vollzeitäquivalent (Vollbeschäftigtenäquivalent) des Unternehmens, die die Qualifikation Bauingenieur, Master Bauingenieurwesen oder Bachelor Bauingenieurwesen (oder gleichwertig) besitzen.
Eine Abweichung der von uns geforderten Qualifikation ist nachzuweisen und zu beschreiben.
Für die Bewertung der abweichenden Qualifikation werden objektive Maßstäbe angewendet.
Gewichtung: 15 Prozentpunkte;
2 Punkte: Mindestens 4 Vollzeitäquivalent;
0 Punkte: Weniger 3 Vollzeitäquivalent.
Für b, c und d gilt:
Je Kriterium (4.3.1-01 bis 4.3.1-03) sind 2 Projekte aufzulisten.
Die geforderten Leistungsphasen 1 – 8 können mit Begründung gegebenenfalls durch mehrere Projekte (z. B. Projekt 1: Leistungsphasen 1 – 2, Projekt 2: Leistungsphasen 3 – 5, Projekt 3: Leistungsphasen 6 -8) erbracht werden.
Werden ohne Begründung mehr als 2 Projekte eingereicht, werden nur die jeweils ersten 2 berücksichtigt.
Ein Projekt, das mehrere der folgenden Kriterien erfüllt, darf auch bei mehreren Kriterien genannt werden.
Falls bei einem Projekt nicht alle geforderten Leistungsphasen erbracht wurden, erfolgt eine Punktreduzierung entsprechend dem prozentualem Verhältnis nach § 43 Abs. 1 HOAI 2013.
Falls bei einem Projekt nicht der geforderte Leistungsumfang erbracht wurde, erfolgt eine Punktreduzierung entsprechend dem prozentualem Verhältnis des geforderten Leistungsumfangs.
Es müssen mindestens 70 % der möglichen Eignungspunkte erreicht werden; nur dann kann die Bewerbung im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.