Neubau Konzerthaus Nürnberg – Leistungen für Brandschutz gem. Leistungsbild «Leistungen für Brandschutz», Veröffentlichung Nr. 17 d. Schriftenreihe d. AHO
Verfahren nach VgV (Stand 12.4.2016) Abschnitt 6 - Verfahren zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Leistungen für Brandschutz gem. dem Leistungsbild
„Leistungen für Brandschutz“, Veröffentlichung Nr. 17 in der Schriftenreihe des AHO, erarbeitet von der AHO-Fachkommission Brandschutz, Stand: Juni 2015, einschl. Besonderer Leistungen, LPH 1-9, stufenweise Vergabe –zunächst LPH 1 und 2
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Konzerthaus Nürnberg – Leistungen für Brandschutz gem. Leistungsbild «Leistungen für Brandschutz», Veröffentlichung Nr. 17 d. Schriftenreihe d. AHO
2018002715”
Titel
Neubau Konzerthaus Nürnberg – Leistungen für Brandschutz gem. Leistungsbild «Leistungen für Brandschutz», Veröffentlichung Nr. 17 d. Schriftenreihe d. AHO
2018002715
Verfahren nach VgV (Stand 12.4.2016) Abschnitt 6 - Verfahren zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Leistungen für Brandschutz gem. dem Leistungsbild
„Leistungen für Brandschutz“, Veröffentlichung Nr. 17 in der Schriftenreihe des AHO, erarbeitet von der AHO-Fachkommission Brandschutz, Stand: Juni 2015, einschl. Besonderer Leistungen, LPH 1-9, stufenweise Vergabe –zunächst LPH 1 und 2
Leistungen für Brandschutz gem. dem Leistungsbild „Leistungen für Brandschutz“, Veröffentlichung Nr. 17 in der Schriftenreihe des AHO, erarbeitet von der AHO-Fachkommission Brandschutz, Stand: Juni 2015, einschl. Besonderer Leistungen, LPH 1-9
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-09-20 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen als „Prüfsachverständiger für Brandschutz als Brandschutzplaner“ i.S.v. Art. 62 Abs. 2 S. 3 BayBO i.V.m. Art. 62...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen als „Prüfsachverständiger für Brandschutz als Brandschutzplaner“ i.S.v. Art. 62 Abs. 2 S. 3 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BayBO und der Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau).
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen als Prüfsachverständiger für Brandschutz als Brandschutzplaner i.S.v. Art. 62 Abs. 2 S. 3 BayBO i.V.m. Art. 62...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen als Prüfsachverständiger für Brandschutz als Brandschutzplaner i.S.v. Art. 62 Abs. 2 S. 3 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BayBO und der Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau).” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-13
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber...”
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die
Plattform hochzuladen.
Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Als Nicht-Bundesbehörde behält sich die Stadt Nürnberg vor, die Frist, die für die Einreichung der Angebote gewährt wird, auf weniger als 30 Tage, jedoch nicht weniger als 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, festzulegen. Mit Abgabe eines Teilnahmeantrages erklärt sich der Bewerber hiermit einverstanden (§ 17 Abs. 7 VgV).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 133-303102 (2018-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Konzerthaus Nürnberg – Leistungen für Brandschutz gem. Leistungsbild „Leistungen für Brandschutz“, Veröffentlichung Nr. 17 d. Schriftenreihe d. AHO
2018002715”
Titel
Neubau Konzerthaus Nürnberg – Leistungen für Brandschutz gem. Leistungsbild „Leistungen für Brandschutz“, Veröffentlichung Nr. 17 d. Schriftenreihe d. AHO
2018002715
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Kurze Beschreibung:
“Verfahren nach VgV (Stand 12.4.2016) Abschnitt 6 – Verfahren zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Leistungen für Brandschutz gem. dem...”
Kurze Beschreibung
Verfahren nach VgV (Stand 12.4.2016) Abschnitt 6 – Verfahren zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Leistungen für Brandschutz gem. dem Leistungsbild
„Leistungen für Brandschutz“, Veröffentlichung Nr. 17 in der Schriftenreihe des AHO, erarbeitet von der AHO-Fachkommission Brandschutz, Stand: Juni 2015, einschl. Besonderer Leistungen, LPH 1-9, stufenweise Vergabe – zunächst LPH 1 und 2
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 273207.51 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektteam: geplante Projektorganisation und geplantes Projektteam. Erfahrungen und Fähigkeiten der genannten Personen in Bezug auf ihre Aufgaben im Projekt.”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektabwicklung: Mittel und Maßnahmen zur Einhaltung Kostenziele, im besonderen auch nach Festschreiben einer Kostenobergrenze mittels der Kostenberechnung.”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektabwicklung: Arbeitsweise zur Erarbeitung des Brandschutznachweises gem. § 11 BauVorlV; Zusammenarbeit mit Planungsbeteiligten.”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Einschätzung u. Aussagen zum Projekt/Einschätzung der Baumaßnahme: Herausforderungen und Risiken beim Bau des Konzerthauses.”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Einschätzung u. Aussagen zum Projekt/Planlauf - Unterlagen: Sicherstellen des rechtzeitigen Vorliegens aller erforderlichen Dokumente.”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Einschätzung u. Aussagen zum Projekt/Fachbauleitung: Umsetzung der Fachbauleitung gem. Niveau 2 gem. Ziffer 3.4.2 AHO Nr. 17”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Verhandlungsgespräch: Schlüssigkeit des Vortrags, Beantwortung offener Fragen, Einhalten der Zeitvorgabe.”
Kostenkriterium (Name): Honorar gem. Formel (Mindestangebot aller Bewerber/Angebot des Bewerbers) * 80
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerung der Fachbauleitung Brandschutz über einen Zeitraum von 115 Wochen Bauzeit hinaus um längstens 52 Wochen.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 133-303102
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Neubau Konzerthaus Nürnberg – Leistungen für Brandschutz gem. Leistungsbild „Leistungen für Brandschutz“, Veröffentlichung Nr. 17 d. Schriftenreihe d. AHO”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Oehmke + Herbert Planungsgesellschaft im Bauwesen mbH
Postanschrift: Neutorgraben 15
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 911393080📞
E-Mail: info@oehmke-herbert.de📧
Fax: +49 9113930860 📠
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.oehmke-herbert.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 250908.01 💰
“Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber...”
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Als Nicht-Bundesbehörde behält sich die Stadt Nürnberg vor, die Frist, die für die Einreichung der Angebote gewährt wird, auf weniger als 30 Tage, jedoch nicht weniger als 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, festzulegen. Mit Abgabe eines Teilnahmeantrages erklärt sich der Bewerber hiermit einverstanden (§ 17 Abs. 7 VgV).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 203-462973 (2018-10-18)