Die BREPARK GmbH plant in der Überseestadt Bremen die Realisierung eines Mobilitätshauses der Zukunft. Das Gebäude soll der temporären Unterbringung von Kraftfahrzeugen dienen und den Nutzern ein breites Spektrum an weiteren Angeboten zur Verfügung stellen. So sollen beispielsweise weitere Dienstleistungsunternehmen angesiedelt werden, um das Gesamtkonzept eines Mobilitätshauses zu vervollständigen.
Weiteres siehe II. 2.4
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
“Die BREPARK GmbH plant in der Überseestadt Bremen die Realisierung eines Mobilitätshauses der Zukunft. Das Gebäude soll der temporären Unterbringung von...”
Kurze Beschreibung
Die BREPARK GmbH plant in der Überseestadt Bremen die Realisierung eines Mobilitätshauses der Zukunft. Das Gebäude soll der temporären Unterbringung von Kraftfahrzeugen dienen und den Nutzern ein breites Spektrum an weiteren Angeboten zur Verfügung stellen. So sollen beispielsweise weitere Dienstleistungsunternehmen angesiedelt werden, um das Gesamtkonzept eines Mobilitätshauses zu vervollständigen.
“Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt...”
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
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Quelle: OJS 2018/S 119-271049 (2018-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 416516.08 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der geschlossene Vertrag unterliegt dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG). Bei Vorliegen dergesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der...”
Der geschlossene Vertrag unterliegt dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG). Bei Vorliegen dergesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des BremIFG im elektronischen Informationsregister der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichenVeröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem BremIFG sein.
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Quelle: OJS 2019/S 038-086460 (2019-02-20)