Es sind Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zu vergeben:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Anlage 12, LPH 1 – 9,
— Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI, Anlage 13 und LPH 3 + 5 – 8,
— Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Anlage 14 und LPH 1 0 3 + 6,
— Besondere Leistungen zur LPH 8 gemäß Anlagen 12 Nr. 12.1 und 13 Nr. 13.1 HOAI – Örtliche Bauüberwachung,
— Besondere Leistung Leitungskoordination,
— Besondere Leistung Teile der Entwurfsvermessun gemäß Anlage 1.4 HOAI.
Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen mehrerer Stufen. Ein Rechtsanspruch besteht auf eine Weiterbeauftragung jedoch nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Heilbronn
Postanschrift: Cäcilienstr. 49
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Amt für Straßenwesen – Herrn Michenfelder
Telefon: +49 7131562147📞
E-Mail: lucas.michenfelder@heilbronn.de📧
Fax: +49 7131563179 📠
Region: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
URL: http://www.heilbronn.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Paula-Fuchs-Allee 2. Bauabschnitt, Heilbonn
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Es sind Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zu vergeben:
—...”
Kurze Beschreibung
Es sind Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zu vergeben:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Anlage 12, LPH 1-9,
— Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI, Anlage 13 und LPH 3 + 5-8,
— Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Anlage 14 und LPH 1-3 + 6,
— Besondere Leistungen zur LPH 8 gemäß Anlagen 12 Nr. 12.1 und 13 Nr. 13.1 HOAI – Örtliche Bauüberwachung,
— Besondere Leistung Leitungskoordination,
— Besondere Leistung Teile der Entwurfsvermessun gemäß Anlage 1.4 HOAI.
Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen mehrerer Stufen. Ein Rechtsanspruchbesteht auf eine Weiterbeauftragung jedoch nicht.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 680 000 💰
Durch die Ausrichtung der Bundesgartenschau 2019 und die damit zusammenhängende Entwicklung der Neckarvorstadt soll die Stadt Heilbronn ein neues Hauptverkehrsstraßennetz erhalten.
Ziel ist mit dem Neubau der Paula-Fuchs-Allee zwischen neuer Bleicheinselbrücke und Hafenstraße die Lücke im Straßenring um die Heilbronner Innenstadt zu schließen. Sie wird gleichzeitig eine Erschließungsfunktion für den projektierten Stadtteil übernehmen. Die 3-streifig geplante Straße soll zwei durchgängige Fahrspuren, bei Bedarf Links- bzw. Rechtsabbiegefahrspuren und begleitende Geh- und Radwege sowie Grünstreifen erhalten. Die Querung der Hafenbahn erfolgt in Form einer Unterführung.
Die Anbindung an den ersten Bauabschnitt der Paula-Fuchs-Allee stellt die Projektabgrenzung im Osten dar. Eine Abstimmung hinsichtlich Lage- und Höhenentwicklung der bestehenden Straße hat mit einem das Projekt „Neubau Paula-Fuchs-Allee,
1) Bauabschnitt“ bearbeitenden Büro bzw. dem AG zu erfolgen. Im Westen wird das Projekt durch den Knotenpunkt Hafenstraße, welcher Bestandteil der geforderten Planungsleistung ist, begrenzt.
Weitere zu planende Knotenpunkte sind ein Anschluss an das geplante Baugebiet Neckarvorstadt sowie ein Anschluss der geplanten Bebauung zwischen geplanter Paula-Fuchs-Allee,
2) Bauabschnitt und Bahngelände.
Im Bereich der Hafenbahnquerung sind eine Unterführung der bestehenden Gleisanlage und eine Grundwasserwanne vorgesehen. Der Bau des Ingenieurbauwerks ist unter Aufrechterhaltung des Verkehrs der Hafenbahn durchzuführen.
Das Auftragsvolumen der Ingenieurleistungen umfasst die Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 gemäß §47 HOAI 2013 für die Objektplanung Verkehrsanlagen und die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §43 HOAI 2013 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke. Hinzu kommen jeweils für die Verkehrsanlagen bzw. die Ingenieurbauwerke die Leistungen für die Örtliche Bauüberwachung gemäß HOAI 2013 Anlage 13 Nr.13.1 bzw. HOAI 2013 Anlage 12 Nr. 12.1 sowie die Leistungsphasen 1 bis 3 und 6 gemäß §51 HOAI 2013 für die Fachplanung Tragwerksplanung. Als besondere Leistung sollen u.a. Teile der Entwurfsvermessung und Leitungskoordination bearbeitet werden. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 116-264021
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Neubau Paula-Fuchs-Allee 2. Bauabschnitt, Heilbonn
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Bietergemeinschaft BIT Ingenieure AG/Leonhardt, Andrä und Partner, Beratende Ingenieure VBI AG”
Postanschrift: Altstadt 36
Postort: Öhringen
Postleitzahl: 74613
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 79419241-0📞
E-Mail: oehringen@bit-ingenieure.de📧
Fax: +49 79419241-30 📠
Region: Hohenlohekreis🏙️
URL: http://www.bit-ingenieure.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Leonhardt, Andrä und Partner, Beratende Ingenieure VBI AG
Postanschrift: Heilbronner Straße 362
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Telefon: +49 7112506-0📞
E-Mail: stuttgart@lap-consult.com📧
Fax: +49 7112506-205 📠
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
URL: http://www.lap-consult.com🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 850 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 680 000 💰
“Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VgV 2016 in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als...”
Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VgV 2016 in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber!
Für die Bewerbung wurde ein Excel-Bewerbungsbogen erarbeitet, der ausschließlich über folgenden Link erhältlich ist:
http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt nur auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und im Original unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterschriebene Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation im Verhandlungsgespräch wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen/Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannte Kontaktstelle Kommunikation (hesslinger@klotzundpartner.de) zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbungals Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
URL: http://www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlaggemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2018/S 205-468299 (2018-10-22)