Neubau Plattform und Steganlagen Alter Strom in Rostock-Warnemünde

Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Hafen- und Seemannsamt

Ramm-, Stahl-, Beton- und Holzbauarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-12 Auftragsbekanntmachung
2019-01-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Bootshäfen
Kurze Beschreibung: Ramm-, Stahl-, Beton- und Holzbauarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Bootshäfen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Hafen- und Seemannsamt
Postanschrift: Warnowufer 60a
Postleitzahl: 18057
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock.de 🌏
E-Mail: michaela.raddatz@rostock.de 📧
Telefon: +49 381 / 381-8762 📞
Fax: +49 381 / 381-8765 📠
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E48334268 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-14 📅
Datum des Beginns: 2019-01-14 📅
Datum des Endes: 2019-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 177-400312
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 155 St. Stahlpfähle mit Konservierung liefern und rammen
— 135 t Stahlkonstruktion mit Feuerverzinkung liefern und einbauen
— 1215 m
— 120 m
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Efre
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Warnemünde Alter Strom

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Fbl. 124 – Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
— Präqualifizierung ist zugelassen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Bauamt, Holbeinplatz 14, 18069 Rostock, Zimmer E30
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Michaela Raddatz
Internetadresse: www.rostock.de 🌏
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E48334268 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Bauamt
Postanschrift: Holbeinplatz 14
Postleitzahl: 18069
Kontaktperson: Heidrun Liebau
Telefon: +49 381 / 381-6014 📞
E-Mail: heidrun.liebau@rostock.de 📧
Fax: +49 381 / 381-6080 📠
Land: Rostock, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johann-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160 📞
E-Mail: vergabekammer@wm-mv-regierung.de 📧
Fax: +49 38558855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§161 GWB Form, Inhalt (1) 1 Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Hafen- und Seemannsamt
Postanschrift: Warnowufer 60a
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Telefon: +49 3813818762 📞
E-Mail: michaela.raddatz@rostock.de 📧
Fax: +49 3813818765 📠
Quelle: OJS 2018/S 177-400312 (2018-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1766246.03 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 003-002703
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 177-400312
ABl. S-Ausgabe: 3

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 155 St. Stahlpfähle mit Konservierung liefern und rammen,
— 135 t Stahlkonstruktion mit Feuerverzinkung liefern und einbauen,

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-28 📅
Name: Heuvelman Ibis GmbH
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Hafenstr. 10a
Postort: Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4919767021 📞
E-Mail: info@heuvelman-ibis.de 📧
Land: Niedersachsen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1766246.03 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
§161 GWB Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
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Quelle: OJS 2019/S 003-002703 (2019-01-03)