Neubau Sächsische Aufbaubank Leipzig – Sicherheitstechnik

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –

Der Auftrag umfasst im Wesentlichen die Lieferung und Montage von Komponenten der Schwachstrom- und Sicherheitstechnik. Dies beinhaltet u.a. die Errichtung folgender Anlagen: Gegensprechanlage, Fernseh- und Antennenanlage, Brand- und Einbruchmeldeanlage, Videoanlage, Fluchttürsteuerung und Zutrittskontrolle sowie deren Verkabelung und Einrichtung eines übergeordneten Gefahrenmanagementsystems.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen
Referenznummer: VB S21/16
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen die Lieferung und Montage von Komponenten der Schwachstrom- und Sicherheitstechnik. Dies beinhaltet u.a. die Errichtung folgender Anlagen: Gegensprechanlage, Fernseh- und Antennenanlage, Brand- und Einbruchmeldeanlage, Videoanlage, Fluchttürsteuerung und Zutrittskontrolle sowie deren Verkabelung und Einrichtung eines übergeordneten Gefahrenmanagementsystems.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Postanschrift: Pirnaische Straße 9
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sab.sachsen.de 🌏
E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-09 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 090-201318
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Fristen: siehe Fristenblatt – Fristen gelten ab Zuschlag

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Gebäude gliedert sich in 5 Geschosse mit Büronutzung in den vier Obergeschossen. Im Erdgeschoss sind Sonderfunktionen untergebracht. Im Untergeschoss befinden sich eine Tiefgarage sowie Technikbereiche.
BGF: 34 700 m
Siehe auch Punkt II.1.4).
Dauer: 305 Tage
Zusätzliche Informationen: Fristen: siehe Fristenblatt – Fristen gelten ab Zuschlag
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leipzig,
DE.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Anlage A3 „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-07-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.sab.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Postanschrift: Mügelner Str. 40, Haus G
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland 🇩🇪
Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.abstsachsen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
In den Vergabeunterlagen sind teilweise sensible Daten enthalten, welche den Teilnehmern nicht öffentlich sondern gesondert zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie dazu die Regelungen gemäß Anlage A1 (Verfahrensbrief) der Vergabeunterlagen.
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Angebote dürfen nur per Post, Boten oder persönlich an die unter Punkt I.3) „Kommunikation“ genannte Stelle im geschlossenen und gekennzeichneten Umschlag übergeben werden.
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 090-201318 (2018-05-09)