Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen (Formblatt 124 EU):
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Auf Verlangen wird der Insolvenzplan vorgelegt.
Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegestz, oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Ab einer Geldsumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werden Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorgelegt.
Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern dies nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angaben der Lohnsummen vorgelegt.