Neubau Schulzentrum Nord in Hameln – Bodenbelagsarbeiten (2 Bauabschnitte)

Stadt Hameln

Bodenbelag bestehend aus Linoleum, z.T. mit Trittschallverbesserung, Nadelvlies, Estricharbeiten in Kleinflächen, Abbruch bahnenverlegter Oberbeläge im 2. BA

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-29 Auftragsbekanntmachung
2018-09-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenbelagsarbeiten
Referenznummer: 26/2018
Kurze Beschreibung:
Bodenbelag bestehend aus Linoleum, z.T. mit Trittschallverbesserung, Nadelvlies, Estricharbeiten in Kleinflächen, Abbruch bahnenverlegter Oberbeläge im 2. BA
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodenbelagsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hameln-Pyrmont 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hameln
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 31785
Postort: Hameln
Kontakt
Internetadresse: http://www.hameln.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@hameln.de 📧
Telefon: +49 5151202-1417 📞
Fax: +49 5151202-1266 📠
URL der Dokumente: https://abruf.bi-medien.de/D432869651 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-03 📅
Datum des Beginns: 2018-10-15 📅
Datum des Endes: 2020-05-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 125-283977
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 087-194673
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Bodenbelagarbeiten, 2 Bauabschnitte, ca. 3 500 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
31787 Hameln
Basbergstraße 112

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
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— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
— Erklärung zum NTVergG.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste einer Präqualifikationsstelle – PQ VOB – oder als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärung gem. Formblatt – Eigenerklärung zur Eignung – nachzuweisen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ebenfalls zugelassen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl behält der AG sich vor, die angegebenen Nachweise anzufordern. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Präqualifikationsnummer oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt – Eigenerklärung zur Eignung – auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ebenso ist die Verpflichtungserklärung auf Verlangen des AG vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen ausgegeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen u.a. Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
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— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste einer Präqualifikationsstelle – PQ VOB – oder als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärung gem. Formblatt – Eigenerklärung zur Eignung – nachzuweisen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ebenfalls zugelassen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl behält der AG sich vor, die angegebenen Nachweise anzufordern.
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Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Präqualifikationsnummer oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt – Eigenerklärung zur Eignung – auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Ebenso ist die Verpflichtungserklärung auf Verlangen des AG vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen ausgegeben.
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Mindeststandards:
Der Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen muss mind. 150 000 EUR betragen. Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte muss mind. 5 betragen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit fordert der AG Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung, insbesondere in Bezug auf die Durchführung der Bauarbeiten und die Höhe der Auftragssumme (mind. 80 000 EUR) vergleichbar sind. Für die wichtigsten Bauleistungen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen. Sollten vergleichbare einschlägige Bauleistungen bereits mehr als 5 Jahre zurückliegen, behält sich der AG vor, auch die Referenzen für diese Bauleistungen anzuerkennen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Hameln – Zentrale Vergabestelle, Zimmer 66, 6. Etage Hochhaus, Rathausplatz 1, 31785 Hameln.
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE923
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Hameln – Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 1, 31785 Hameln
Internetadresse: www.hameln.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle/index.htm 🌏
Dokumente URL: https://abruf.bi-medien.de/D432869651 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://abruf.bi-medien.de/D432869651. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung.
Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
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Sie können die Ausschreibungsunterlagen auch in schriftlicher Form anfordern bei: bi medien GmbH, Postfach 3407, 24033 Kiel, Tel.: 04 31/5 35 92 89, Fax 04 31/5 35 92 39, E-Mail: vu@bi-medien.de. Für die Anforderung der Unterlagen in schriftlicher Form wird ein Kostenausgleich erhoben. Link zu Vergabeunterlagen: https://abruf.bi-medien.de/D432869651
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen/GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 125-283977 (2018-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bodenbelag bestehend aus Linoleum, z.T. mit Trittschallverbesserung, Nadelvlies, Estricharbeiten in Kleinflächen, Abbruch bahnenverlegter Oberbeläge im 2.BA
Gesamtwert des Auftrags: 306540.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 175-396231
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 125-283977
ABl. S-Ausgabe: 175

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Bodenbelagarbeiten, zwei Bauabschnitte, ca. 3 500 m

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-01 📅
Name: Fußbodenbau Biesenrode GmbH
Postanschrift: Dorfstraße Biesenrode 44
Postort: Mansfeld
Postleitzahl: 06343
Land: Deutschland 🇩🇪
Mansfeld-Südharz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 306540.20 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen/GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 175-396231 (2018-09-11)