Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Hameln
Nationale Registrierungsnummer: DE923
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postort: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Hameln – Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 1, 31785 D-Hameln
Telefon: +49 5151202-1417📞
E-Mail: vergabestelle@hameln.de📧
Fax: +49 5151202-1266 📠
Region: Hameln-Pyrmont🏙️
URL: www.hameln.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle/index.htm🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Schulzentrum Nord in Hameln – Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten (2 Bauabschnitte)
25/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Wand- und Bodenfliesen, z. T. einschl. Abdichtung, Betonwerkstein als Bodenbelag, Winkelstufen und Fensterbänke.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 389719.56 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hameln-Pyrmont🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 31787 Hameln
Basbergstraße 112
Beschreibung der Beschaffung:
“Ca. 500 m Bodenfliesen einschl. Sockelfliesen, z. T. als Kehlsockelfliese,
Ca. 800 m Wandfliesen z. T. als Fliesenspiegel,
Ca. 1 100 m Betonwerkstein als...”
Beschreibung der Beschaffung
Ca. 500 m Bodenfliesen einschl. Sockelfliesen, z. T. als Kehlsockelfliese,
Ca. 800 m Wandfliesen z. T. als Fliesenspiegel,
Ca. 1 100 m Betonwerkstein als Bodenbelag,
Ca. 220 Stück Winkelstufen aus Betonwerkstein bis ca. 1 500 mm Länge,
Ca. 300 Stück Fensterbänke aus Betonwerkstein bis ca. 1 500 mm Länge,
Ca. 14 Stück Sauberlaufzonen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 119-269991
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 25/2018
Titel:
“Neubau Schulzentrum Nord in Hameln – Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten (2 Bauabschnitte)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Leymann Keramikbau GmbH & Co. KG
Postort: Sulingen
Postleitzahl: 27223
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Diepholz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 389719.56 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Quelle: OJS 2018/S 165-376267 (2018-08-28)