Enercity errichtet am Standort Hannover-Anderten ein neues Umspannwerk. Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Konstruktion, Lieferung, betriebsfertige Montage der folgenden Komponenten des Umspannwerks: Eine Freiluftanlage gemäß Anlagenlayout inkl. eines luftisolierten 220-kV-Schaltfeldes, eine 10-feldrige gasisolierte 110-kV-Schaltanlage für die Innenraumaufstellung, eine 3-feldrige 20-kV-Schaltanlage, alle erforderlichen Hochspannungsverbindungen, die Sekundärtechnik. (siehe Anlagen Planung Draufsicht und Schnitte). Die technischen Daten können dem beigefügtem Singleline entnommen werden. Die Anbindung des neuen Umspannwerkes erfolgt über zwei Freileitungsmaste, die auf dem UW-Gelände aufgestellt werden. Diese Masten sind Bestandteil eines gesonderten Vergabeverfahrens. Montagebeginn soll im April 2020 sein. Die Fertigstellung des Umspannwerkes ist für September 2020 geplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Referenznummer: 2016_000000004080
Kurze Beschreibung:
Enercity errichtet am Standort Hannover-Anderten ein neues Umspannwerk.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Konstruktion, Lieferung, betriebsfertige Montage der folgenden Komponenten des Umspannwerks:
Eine Freiluftanlage gemäß Anlagenlayout inkl. eines luftisolierten 220-kV-Schaltfeldes, eine 10-feldrige gasisolierte 110-kV-Schaltanlage für die Innenraumaufstellung, eine 3-feldrige 20-kV-Schaltanlage, alle erforderlichen Hochspannungsverbindungen, die Sekundärtechnik. (siehe Anlagen Planung Draufsicht und Schnitte).
Die technischen Daten können dem beigefügtem Singleline entnommen werden.
Die Anbindung des neuen Umspannwerkes erfolgt über zwei Freileitungsmaste, die auf dem UW-Gelände aufgestellt werden. Diese Masten sind Bestandteil eines gesonderten Vergabeverfahrens.
Montagebeginn soll im April 2020 sein. Die Fertigstellung des Umspannwerkes ist für September 2020 geplant.
Enercity errichtet am Standort Hannover-Anderten ein neues Umspannwerk.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Konstruktion, Lieferung, betriebsfertige Montage der folgenden Komponenten des Umspannwerks:
Eine Freiluftanlage gemäß Anlagenlayout inkl. eines luftisolierten 220-kV-Schaltfeldes, eine 10-feldrige gasisolierte 110-kV-Schaltanlage für die Innenraumaufstellung, eine 3-feldrige 20-kV-Schaltanlage, alle erforderlichen Hochspannungsverbindungen, die Sekundärtechnik. (siehe Anlagen Planung Draufsicht und Schnitte).
Die technischen Daten können dem beigefügtem Singleline entnommen werden.
Die Anbindung des neuen Umspannwerkes erfolgt über zwei Freileitungsmaste, die auf dem UW-Gelände aufgestellt werden. Diese Masten sind Bestandteil eines gesonderten Vergabeverfahrens.
Montagebeginn soll im April 2020 sein. Die Fertigstellung des Umspannwerkes ist für September 2020 geplant.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Bewerberfragen, die nach dem 15.10.2018 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Die enercity Netz GmbH, behält sich vor den Auftrag über die enercity AG zu erteilen bzw. den Vertrag vollständig auf die enercity AG zu übertragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0Y9LP
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Bewerberfragen, die nach dem 15.10.2018 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Die enercity Netz GmbH, behält sich vor den Auftrag über die enercity AG zu erteilen bzw. den Vertrag vollständig auf die enercity AG zu übertragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0Y9LP
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Enercity errichtet am Standort Hannover-Anderten ein neues Umspannwerk.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Konstruktion, Lieferung, betriebsfertige Montage der folgenden Komponenten des Umspannwerks:
Eine Freiluftanlage gemäß Anlagenlayout inkl. eines luftisolierten 220-kV-Schaltfeldes, eine 10-feldrige gasisolierte 110-kV-Schaltanlage für die Innenraumaufstellung, eine 3-feldrige 20-kV-Schaltanlage, alle erforderlichen Hochspannungsverbindungen, die Sekundärtechnik. (siehe Anlagen Planung Draufsicht und Schnitte).
Eine Freiluftanlage gemäß Anlagenlayout inkl. eines luftisolierten 220-kV-Schaltfeldes, eine 10-feldrige gasisolierte 110-kV-Schaltanlage für die Innenraumaufstellung, eine 3-feldrige 20-kV-Schaltanlage, alle erforderlichen Hochspannungsverbindungen, die Sekundärtechnik. (siehe Anlagen Planung Draufsicht und Schnitte).
Die technischen Daten können dem beigefügtem Singleline entnommen werden.
Die Anbindung des neuen Umspannwerkes erfolgt über zwei Freileitungsmaste, die auf dem UW-Gelände aufgestellt werden. Diese Masten sind Bestandteil eines gesonderten Vergabeverfahrens.
Montagebeginn soll im April 2020 sein. Die Fertigstellung des Umspannwerkes ist für September 2020 geplant.
Bezeichnung des Loses: Hochspannungsschaltanlagen und Sekundärtechnik
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Liefer- und Leistungsumfang von Los 1 hat den folgenden Umfang:
1) Lieferung und betriebsfertige Montage eines luftisolierten 220-kV-Schaltfeldes sowie Vorbereitung des zweiten 220-kV-Schaltfeldes
2) Lieferung und betriebsfertige Montage einer 10-feldrigen gasisolierten 110-kV-Schaltanlage für Innenraumaufstellung
3) Lieferung und betriebsfertige Montage einer 3-feldrigen 20-kV-Anlage
4) Abspannportale für den Anschluss an die Freileitungen
5) Erdungsanlage, Potenzialausgleich und Blitzschutz
6) Alle Hochspannungsverbindungen inkl. Anschluss an die Freileitungsmaste
7) Primär- und sekundärtechnischer Anschluss des Netzkuppeltransformators. Der Netzkuppeltransformator ist Bestandteil der Ausschreibung von Los 2.
8) Lieferung und betriebsfertige Montage von 1 Stück Steuerschrank für ein 220-kV-Schaltfeld und 9 Stück 110-kV Steuerschränke. Die Feldleitgeräte werden von uns beigestellt.
9) Sekundär- und leittechnische Einbindung aller zu liefernden Komponenten und Anlagenteile.
10) Lieferung, Verlegung und Anschluss von Sekundärkabeln
11) Prüfungen, Inbetriebnahme und Einweisung bzw. Schulung
12) Ausführungsplanung, Konstruktion, Projektierung, Engineering und Dokumentation
Die Auftragserteilung soll voraussichtlich im März 2019 erfolgen. Der Montagebeginn ist für den April 2020 geplant. Alle Anlagenteile sollen im Ende August 2020 betriebsfertig montiert und durch den AN geprüft sein.
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Erteilung der Freileitungsgenehmigung.
Bezeichnung des Loses: Lieferung, betriebsfertige Montage und Inbetriebnahme eines 200-MVA-Netzkuppeltransformators
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der zu liefernde Netzkuppeltransformator hat folgende technische Daten zu erfüllen:
1) Bemessungsleistungen: 200 MVA OS / 200 MVA MS / 66 MVA US
2) Bemessungsspannungen: 226 kV (+-16 % in jeweils 13 Stufen) / 117 kV / 21,5 kV
3) Schaltgruppe: YNynOd5
4) uK = 18,5 %
Zum Leistungs- und Lieferumfang gehören die Konstruktion, das Engineering, die Dokumentation, die Anlieferung, die betriebsfertige Montage und die Inbetriebnahme.
Die Auftragserteilung soll voraussichtlich März 2019 erfolgen. Die Anlieferung des Transformators ist für Anfang April 2020 geplant. Betriebsfertig montiert soll er Ende April 2020 sein.
Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich Ende 2020.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Darstellung der Unternehmens-/Konzernstruktur
2) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers /jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein;
2) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers /jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein;
3) Erklärungen, dass kein Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen.
4) Erklärung, dass die Vorgaben des §§ 4 und 5 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz sowie die Vorgaben des MiLoG eingehalten werde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen.
Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen,
Welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags
An den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
An den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch
Die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 4.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 4.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und den Umsatz für die zu vergebenden Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren (2015, 2016 und 2017). Gefordert wird ein Mindestumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistungen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre von:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und den Umsatz für die zu vergebenden Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren (2015, 2016 und 2017). Gefordert wird ein Mindestumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistungen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre von:
— Los 1: 10 Millionen EUR
— Los 2: 5 Millionen EUR
2) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung.
3) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz.
4) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Für Los 1 und los 2 sind jeweils zwei Referenzen anzugeben, welche nach Art, Umfang und Komplexität mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind und deren Vertragsende zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Gewertet werden nur die 2 in den Formblättern genannten Referenzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen stichprobenartig zu prüfen. Insbesondere müssen die Referenzen die folgenden Eigenschaften erfüllen:
1) Für Los 1 und los 2 sind jeweils zwei Referenzen anzugeben, welche nach Art, Umfang und Komplexität mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind und deren Vertragsende zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Gewertet werden nur die 2 in den Formblättern genannten Referenzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen stichprobenartig zu prüfen. Insbesondere müssen die Referenzen die folgenden Eigenschaften erfüllen:
Für Los 1 – Hochspannungsschaltanlagen und Sekundärtechnik gilt:
Als Referenz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein Umspannwerk mit 220 kV als Freiluftschaltanlage geplant und gebaut worden sein. Insbesondere die Punkte 1), 2) 7), 8) und 9) gem. Punkt II.2.4) der Beschreibung der Beschaffung müssen bei diesem Projekt erbracht worden sein.
Als Referenz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein Umspannwerk mit 220 kV als Freiluftschaltanlage geplant und gebaut worden sein. Insbesondere die Punkte 1), 2) 7), 8) und 9) gem. Punkt II.2.4) der Beschreibung der Beschaffung müssen bei diesem Projekt erbracht worden sein.
Für Los 2 – Lieferung, betriebsfertige Montage und Inbetriebnahme eines 200-MVA-Netzkuppeltransformators gilt:
Die Referenzen des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft müssen mindestens eine Bemessungsleistung von 180 MVA und eine Bemessungsspannung von mindestens 220 kV sowie eine der Ausschreibung vergleichbare Schaltgruppe (ein Dreiwickler-Transformator mit herausgeführtem Sternpunkt) haben.
Die Referenzen des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft müssen mindestens eine Bemessungsleistung von 180 MVA und eine Bemessungsspannung von mindestens 220 kV sowie eine der Ausschreibung vergleichbare Schaltgruppe (ein Dreiwickler-Transformator mit herausgeführtem Sternpunkt) haben.
2) Erklärung, dass im Auftragsfall die Leistungen mit elektrotechnisch ausgebildetem Fachpersonal entsprechend DIN-VDE 1000, Teil 10 und VDE 0105-100 erbracht werden und einschlägige Erfahrungen für Elektromontagearbeiten im Hochspannungsbereich vorliegen.
2) Erklärung, dass im Auftragsfall die Leistungen mit elektrotechnisch ausgebildetem Fachpersonal entsprechend DIN-VDE 1000, Teil 10 und VDE 0105-100 erbracht werden und einschlägige Erfahrungen für Elektromontagearbeiten im Hochspannungsbereich vorliegen.
3) Der Lieferant hat den Nachweis zu erbringen, dass er über ein Qualitätssicherungsystem gem. DIN EN 9001 oder gleichwertig verfügt. Im Falle der Gleichwertigkeit ist, das verwendete System auf max. 2 DIN A4 Seiten zu beschreiben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN Kaufrechtsabkommens.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Bewerberfragen, die nach dem 15.10.2018 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Die enercity Netz GmbH, behält sich vor den Auftrag über die enercity AG zu erteilen bzw. den Vertrag vollständig auf die enercity AG zu übertragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0Y9LP
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§
168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 183-414846 (2018-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Enercity errichtet am Standort Hannover-Anderten ein neues Umspannwerk.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Konstruktion, Lieferung, betriebsfertige Montage der folgenden
Komponenten des Umspannwerks:
Eine Freiluftanlage gemäß Anlagenlayout inkl. eines luftisolierten 220-kV-Schaltfeldes, eine 10-feldrige gasisolierte 110-kV-Schaltanlage für die Innenraumaufstellung, eine 3-feldrige 20-kV-Schaltanlage, alle erforderlichen Hochspannungsverbindungen, die Sekundärtechnik. (siehe Anlagen Planung Draufsicht und Schnitte).
Die technischen Daten können dem beigefügtem Singleline entnommen werden.
Die Anbindung des neuen Umspannwerkes erfolgt über 2 Freileitungsmaste, die auf dem UW-Gelände aufgestellt werden. Diese Masten sind Bestandteil eines gesonderten Vergabeverfahrens.
Montagebeginn soll im April 2020 sein. Die Fertigstellung des Umspannwerkes ist für September 2020 geplant.
Enercity errichtet am Standort Hannover-Anderten ein neues Umspannwerk.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Konstruktion, Lieferung, betriebsfertige Montage der folgenden
Komponenten des Umspannwerks:
Eine Freiluftanlage gemäß Anlagenlayout inkl. eines luftisolierten 220-kV-Schaltfeldes, eine 10-feldrige gasisolierte 110-kV-Schaltanlage für die Innenraumaufstellung, eine 3-feldrige 20-kV-Schaltanlage, alle erforderlichen Hochspannungsverbindungen, die Sekundärtechnik. (siehe Anlagen Planung Draufsicht und Schnitte).
Die technischen Daten können dem beigefügtem Singleline entnommen werden.
Die Anbindung des neuen Umspannwerkes erfolgt über 2 Freileitungsmaste, die auf dem UW-Gelände aufgestellt werden. Diese Masten sind Bestandteil eines gesonderten Vergabeverfahrens.
Montagebeginn soll im April 2020 sein. Die Fertigstellung des Umspannwerkes ist für September 2020 geplant.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Bewerberfragen, die nach dem 15.10.2018 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Die enercity Netz GmbH, behält sich vor den Auftrag über die enercity AG zu erteilen bzw. den Vertrag vollständig auf die enercity AG zu übertragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0YV6E
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Bewerberfragen, die nach dem 15.10.2018 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Die enercity Netz GmbH, behält sich vor den Auftrag über die enercity AG zu erteilen bzw. den Vertrag vollständig auf die enercity AG zu übertragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0YV6E
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Konstruktion, Lieferung, betriebsfertige Montage der folgenden
Komponenten des Umspannwerks:
Die Anbindung des neuen Umspannwerkes erfolgt über 2 Freileitungsmaste, die auf dem UW-Gelände aufgestellt werden. Diese Masten sind Bestandteil eines gesonderten Vergabeverfahrens.
1) Lieferung und betriebsfertige Montage eines luftisolierten 220-kV-Schaltfeldes sowie Vorbereitung des zweiten 220-kV-Schaltfeldes;
2) Lieferung und betriebsfertige Montage einer 10-feldrigen gasisolierten 110-kV-Schaltanlage für Innenraumaufstellung;
3) Lieferung und betriebsfertige Montage einer 3-feldrigen 20-kV-Anlage;
4) Abspannportale für den Anschluss an die Freileitungen;
5) Erdungsanlage, Potenzialausgleich und Blitzschutz;
6) Alle Hochspannungsverbindungen inkl. Anschluss an die Freileitungsmaste;
7) Primär- und sekundärtechnischer Anschluss des Netzkuppeltransformators. Der Netzkuppeltransformator ist Bestandteil der Ausschreibung von Los 2;
8) Lieferung und betriebsfertige Montage von 1 Stück Steuerschrank für ein 220-kV-Schaltfeld und 9 Stück 110-kV Steuerschränke. Die Feldleitgeräte werden von uns beigestellt;
9) Sekundär- und leittechnische Einbindung aller zu liefernden Komponenten und Anlagenteile;
10) Lieferung, Verlegung und Anschluss von Sekundärkabeln;
11) Prüfungen, Inbetriebnahme und Einweisung bzw. Schulung;
12) Ausführungsplanung, Konstruktion, Projektierung, Engineering und Dokumentation.
1) Bemessungsleistungen: 200 MVA OS / 200 MVA MS / 66 MVA US;
2) Bemessungsspannungen: 226 kV (+-16 % in jeweils 13 Stufen) / 117 kV / 21,5 kV;
3) Schaltgruppe: YNynOd5;
4) uK = 18,5 %.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-01 📅
Name: Siemens AG RC-DE EM Nord
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Platz 1
Postort: Laatzen
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland 🇩🇪 Region Hannover
🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-24 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.