Der Auftrag umfasst die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) nach § 55 HOAI für den Neubau und die Sanierung der Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH
Postanschrift: Gutleutstraße 1-14
Postort: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Antonio Serra
E-Mail: antonio.serra@verbund-rkh.de📧
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
URL: http://www.kliniken-lk.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Klinikum der öffentlichen Hand in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau und Sanierung der Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal/Fachplanung der Technischen Ausrüstung (Heizung. Lüftung, Sanitär) nach § 55 HOAI
VE 736/1”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) nach § 55 HOAI für den Neubau und die Sanierung der...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) nach § 55 HOAI für den Neubau und die Sanierung der Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 76646 Bruchsal
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH plant den Neubau und die Sanierung der Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal.
Ziel ist die Verbesserung der Qualität...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH plant den Neubau und die Sanierung der Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal.
Ziel ist die Verbesserung der Qualität in der Patientenversorgung sowie die Zukunftsentwicklung und Modernisierung der Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal. Im Zuge der geplanten Maßnahmen sollen neue, attraktive Räumlichkeiten für die gesundheitliche Grund- und Regelversorgung der Bewohner der Region geschaffen werden.
Insgesamt sind zusätzliche Bedarfsflächen von ca. 6 000 m gewünscht, die
— auf den erforderlichen Baubedarf OP/ITS/STAT abgestimmt sind,
— aber auch als Ersatz für die nicht mehr sanierungsfähigen Bauteile D und E der Klinik dienen sollen und
— als L-förmiger Baukörper in wirtschaftlicher und funktionaler Anbindung zum Bestand stehen.
Insgesamt ist ein Neubau von mit ca. 15 000 m BGF (5 Vollgeschosse) vorgesehen. Die bestehenden Gebäude D und E mit insgesamt 9 000 m BGF sind abzureißen, da sie nicht zu erhalten sein werden. Den Abriss des Gebäudes D übernimmt der Auftraggeber in Eigenregie. Das Gebäude F mit 4 000 m (Etagen 1 bis 5) wird saniert.
Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die geschätzten Baukosten für den Neubau und die Sanierung der Fürst-Stirum-Klinik belaufen sich auf 50,0 Mio. EUR/brutto (Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276), davon beträgt die medizinische Ausstattung (Kostengruppen 474 und 612) ca. 4,8 Mio. EUR/netto.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) gemäß § 55 HOAI.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Projektziele bezüglich Qualitäten, Quantitäten, Kosten und Termine”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Gesamthonorar nach HOAI (netto)
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphase 2 in einer...”
Beschreibung der Optionen
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphase 2 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind die Leistungsphasen 3 und 4 (Stufe 2), Leistungsphasen 5 bis 7 (Stufe 3) sowie Leistungsphase 8 (Stufe 4). Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 105-239879
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KW2 Beratende Ingenieure PartGmbB
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTY3JH
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 214-490724 (2018-11-05)