Gegenstand dieses Vertrages sind die Architekten- und/oder Ingenieurleistungen, Bezug nehmend auf das Leistungsbild „Planung Schadstoffbeseitigung und Abbruch“ in Anlehnung an AHO Nr. 18:2004 (Leistungskatalog Schadstoffe in Bauwerken) und AHO Nr. 18:2014 (Leistungskatalog Baufeldfreimachung / Rückbau) für den (Teil)abbruch des Schulzentrums Nord in Bochum-Gerthe, Heinrichstraße 2.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Bochum, Zentrale Dienste, Baubetreuung
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Dienste ZD 31
Telefon: +49 234-910-4311📞
E-Mail: jgoeke@bochum.de📧
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.bochum.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau und Sanierung des Schulzentrums Nord in Bochum-Gerthe: Planungsleistungen für Schadstoffsanierung und Abbruch
StBo ZD31 ÖT VhV 2_2018 - ABR”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind die Architekten- und/ oder Ingenieurleistungen, Bezug nehmend auf das Leistungsbild „Planung Schadstoffbeseitigung und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vertrages sind die Architekten- und/ oder Ingenieurleistungen, Bezug nehmend auf das Leistungsbild „Planung Schadstoffbeseitigung und Abbruch“ in Anlehnung an AHO Nr. 18:2004 (Leistungskatalog Schadstoffe in Bauwerken) und AHO Nr. 18:2014 (Leistungskatalog Baufeldfreimachung/ Rückbau) für den (Teil)abbruch des Schulzentrums Nord in Bochum-Gerthe, Heinrichstraße 2
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 263 004 💰
Architekten- und/ oder Ingenieurleistungen für die Planung der Schadstoffbeseitigung und des (Teil)abbruchs des Schulzentrums Nord in Bochum-Gerthe, Heinrichstraße 2.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 097-221512
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: S GUTESCHULE-20/396
Los-Identifikationsnummer: F09
Titel: Fachplanungsleistungen Schadstoffbeseitigung und Rückbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Umtec Prof. Biener I Sasse I Konertz Partnerschaft Beratender Ingenieure und Geologen”
Postort: Bremen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 335 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 263 004 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSY7GU
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 222-545184 (2019-11-14)