Neubau Verbindungsstraßen Innovationspark Augsburg - Verkehrsanlagen LPH 1-7 bzw. LPH 8-9 und Freianlagen LPH 1-7 bzw. LPH 8-9

Stadt Augsburg

Die Stadt Augsburg plant den Neubau von Verbindungsstraßen im Innovationspark Augsburg in drei Bauabschnitten. Der Innovationspark Augsburg befindet sich - auf derzeit größtenteils noch landwirtschaftlich genutzen Flächen - westlich der Universität Augsburg. Im Westen wird der Innovationspark durch die B17, im Süden durch die Bgm.-Ulrich-Straße und im Norden durch die Friedrich-Ebert-Straße begrenzt. Im Innovationspark Augsburg soll ein hochwertiges Areal (ca. 65 ha) mit einer Mischung aus Hochschule, Forschung und Entwicklung, wissenschaftsnaher Dienstleistung und Produktion entstehen. Im ersten Bauabschnitt sollen die zentral geplante Nord-Süd-Haupterschließungsachse zwischen Bgm.-Ulrich-Straße und Friedrich-Ebert-Straße und die Verbindung zur Universitätsstraße hergestellt werden. Im zweiten Bauabschnitt sollen westlich der Nord-Süd-Haupterschließungsstraße die Verbindungsstraßen des Riegel II und im dritten Bauabschnitt die Verbindungsstraßen des Riegel III ergänzt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-05 Auftragsbekanntmachung
2018-07-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Augsburg plant den Neubau von Verbindungsstraßen im Innovationspark Augsburg in drei Bauabschnitten. Der Innovationspark Augsburg befindet sich - auf derzeit größtenteils noch landwirtschaftlich genutzen Flächen - westlich der Universität Augsburg. Im Westen wird der Innovationspark durch die B17, im Süden durch die Bgm.-Ulrich-Straße und im Norden durch die Friedrich-Ebert-Straße begrenzt. Im Innovationspark Augsburg soll ein hochwertiges Areal (ca. 65 ha) mit einer Mischung aus Hochschule, Forschung und Entwicklung, wissenschaftsnaher Dienstleistung und Produktion entstehen. Im ersten Bauabschnitt sollen die zentral geplante Nord-Süd-Haupterschließungsachse zwischen Bgm.-Ulrich-Straße und Friedrich-Ebert-Straße und die Verbindung zur Universitätsstraße hergestellt werden. Im zweiten Bauabschnitt sollen westlich der Nord-Süd-Haupterschließungsstraße die Verbindungsstraßen des Riegel II und im dritten Bauabschnitt die Verbindungsstraßen des Riegel III ergänzt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Augsburg
Postanschrift: Annastraße 16
Postleitzahl: 86150
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.augsburg.de 🌏
E-Mail: vgv@meixner-partner.de 📧
URL der Dokumente: http://www.meixner-partner.de/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-07 📅
Datum des Beginns: 2018-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 046-100977
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten; b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vgv@meixner-partner.de zu richten; c) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern, oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zuvor genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern. — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen, — der alte Teilnahmeantrag - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss, — der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird; d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt, e) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Neubau Verbindungsstraßen Innovationspark Augsburg - Verkehrsanlagen LPH 1-7 und Freianlagen LPH 1-7
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Leistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2013, LPH 1-7 und Leistungen für Freianlagen gem. § 39 HOAI 2013, LPH 1-7, stufenweise Beauftragung, für den Neubau von Verbindungsstraßen im Innovationspark Augsburg in drei Bauabschnitten und ggf. besondere Leistungen.
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Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang Mai 2018 statt. Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Juni 2018. Planungsbeginn ist direkt im Anschluss daran. Die Entwurfsplanung soll bis Februar 2019 abgeschlossen sein, die Ausführungsplanung bis Juli 2019. Baubeginn ist für März 2020 vorgesehen.
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Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-4 gem. § 47 und § 39 HOAI 2013,
Stufe 2: LPH 5-7 gem. § 47 und § 39 HOAI 2013.
Zuerst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.
Bezeichnung des Loses: Neubau Verbindungsstraßen Innovationspark Augsburg - Verkehrsanlagen LPH 8-9 und Freianlagen LPH 8-9
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Leistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2013, LPH 8-9 und Leistungen für Freianlagen gem. § 39 HOAI 2013, LPH 8-9, für den Neubau von Verbindungsstraßen im Innovationspark Augsburg in drei Bauabschnitten und ggf. besondere Leistungen, z.B. Örtliche Bauüberwachung.
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Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang Mai 2018 statt. Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Juni 2018. Baubeginn ist für März 2020 vorgesehen. Die Fertigstellung soll im Herbst/Winter 2020/2021 erfolgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Augsburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen,
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e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben,
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f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 300 000 EUR brutto,
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b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2.000.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
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Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bew.gemeinschaft über die Anzahl d. festangestellten Mitarbeiter u. d. Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von drei festangest. Ingenieuren zuzüglich Geschäftsführung;
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b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung d. Projektleiters bzw. Bauleiters u. d. stellv. Projektleiters bzw. Bauleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation d. Projektleiters bzw. Bauleiters u. d. stellv. Projektleiters bzw. Bauleiters gem. § 75 VgV. Die Person d. Projektleiters bzw. Bauleiters u. d. stellv. Projektleiters bzw. Bauleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bew.) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist;
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c) Die Berufserfahrung des Projektleiters bzw. Bauleiters und des stellv. Projektleiters bzw. Bauleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs nachzuweisen. Mindestanforderung sind acht Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter bzw. Bauleiter und vier Jahre für den stellv. Projektleiter bzw. Bauleiter im Leistungsbild Verkehrsanlagen/Freianlagen;
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d) Angabe von mindestens zwei verschiedenen Referenzen für Verkehrsanlagen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle einer Bew.gemeinschaft o. eines Unterauftragnehmers ist von jedem Mitglied mindestens eine Referenz einzureichen. Im Falle einer Bew.gemeinschaft o. eines Unterauftragnehmers für Freianlagen ist von diesem Mitglied keine Referenz sondern eine Referenzliste vorzulegen.
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Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Los 1: Der Referenzzeitraum muss zwischen dem 1.3.2008 und dem 1.3.2018 liegen, die LPH 2 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 7 vollständig abgeschlossen sein,
Los 2: Der Referenzzeitraum muss zwischen dem 1.3.2008 und dem 1.3.2018 liegen, die LPH 8 muss in diesem Zeitraum begonnen und vollständig abgeschlossen sein.
Wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Folgende Angaben sind zu den Referenzprojekten gewünscht (dies sind jedoch keine Mindestanforderungen, siehe Bewertungsmatrix Auswahlkriterien):
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. Benennung d. Arbeitsgemeinschaft o. d. Unterauftragnehmers,
— Projektbezeichnung,
— Name des Projektleiters bzw. Bauleiters u. des stellvertretenden Projektleiters bzw. Bauleiters,
— Projektlaufzeit (LPH 2-7 bzw. LPH 8),
— Beauftragte Leistungsbilder / Leistungsphasen,
— Projektvolumen (KG 200-700, brutto),
— Planungszeit bzw. Bauzeit,
— Bauabschnitte.
Sonstiges:
— Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN A4-Seiten o. einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z.B. mit Plänen, Fotos etc. u. Beschreibung in Textform.
Die detaillierte Bewertung ist aus der Bewertungsmatrix Auswahlkriterien ersichtlich, die mit dem Teilnahmeantrag abrufbar ist. Die bestmögliche Bewertung wird nur erreicht, wenn zwei Referenzen die genannten Kriterien vollständig erfüllen. Die teilweise Erfüllung der genannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung;
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e) Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte von öffentlichen u. privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 Abs. 6 VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.augsburg.de 🌏
Dokumente URL: www.meixner-partner.de/ausschreibungen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Meixner + Partner Projektsteuerung GmbH
Postanschrift: Gögginger Str. 93
Postleitzahl: 86199
Telefon: +49 82150105-192 📞
Fax: +49 82150105-10 📠
Land: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.meixner-partner.de 🌏
URL der Dokumente: www.meixner-partner.de/ausschreibungen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten;
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b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vgv@meixner-partner.de zu richten;
c) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern, oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
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Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
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Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zuvor genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern.
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und
kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
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— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird;
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d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt,
e) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss gelten zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzung zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der vorliegenden Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 046-100977 (2018-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Augsburg plant den Neubau von Verbindungsstraßen im Innovationspark Augsburg in drei Bauabschnitten. Der Innovationspark Augsburg befindet sich – auf derzeit größtenteils noch landwirtschaftlich genutzen Flächen – westlich der Universität Augsburg. Im Westen wird der Innovationspark durch die B17, im Süden durch die Bgm.-Ulrich-Straße und im Norden durch die Friedrich-Ebert-Straße begrenzt. Im Innovationspark Augsburg soll ein hochwertiges Areal (ca. 65 ha) mit einer Mischung aus Hochschule, Forschung und Entwicklung, wissenschaftsnaher Dienstleistung und Produktion entstehen. Im ersten Bauabschnitt sollen die zentral geplante Nord-Süd-Haupterschließungsachse zwischen Bgm.-Ulrich-Straße und Friedrich-Ebert-Straße und die Verbindung zur Universitätsstraße hergestellt werden. Im zweiten Bauabschnitt sollen westlich der Nord-Süd-Haupterschließungsstraße die Verbindungsstraßen des Riegel II und im dritten Bauabschnitt die Verbindungsstraßen des Riegel III ergänzt werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 541 416 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 136-311453
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 046-100977
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vgv@meixner-partner.de zu richten. c) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern, oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zuvor genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen, — der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben – aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss, — der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird. d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt. e) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Neubau Verbindungsstraßen Innovationspark Augsburg – Verkehrsanlagen LPH 1-7 und Freianlagen LPH 1-7
Neubau Verbindungsstraßen Innovationspark Augsburg – Verkehrsanlagen LPH 8-9 und Freianlagen LPH 8-9
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Augsburg

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Präsentation / Präsentationsunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 20

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-16 📅
Name: Kling Consult
Postort: Krumbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Günzburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 342 795 EUR 💰
Name: Arnold Consult AG
Postort: Augsburg
Land: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 198 621 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
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b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vgv@meixner-partner.de zu richten.
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern, oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
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Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zuvor genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern
— der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben – aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
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— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
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d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzung zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der vorliegenden Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 136-311453 (2018-07-17)