Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau von Wohngebäuden am Ronetsbachweg in Farchant
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung: Architektenleistungen für den Neubau von Wohngebäuden ab Leistungsphase 1
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 241115.04
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 253591.84
1️⃣
Ort der Leistung: Garmisch-Partenkirchen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Farchant
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Farchant beabsichtigt innerhalb eines Wohngebiets auf 2 Einfamilienhausgrundstücken am Ronetsbachweg in Farchant 2 Wohngebäude mit Wohnungen zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Farchant beabsichtigt innerhalb eines Wohngebiets auf 2 Einfamilienhausgrundstücken am Ronetsbachweg in Farchant 2 Wohngebäude mit Wohnungen zu errichten.
Der Neubau wird unterstützt durch die Förderung des Wohnungsbaus im Kommunalen Wohnraumförderprogramm – Komm WFP.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam des Bieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 042-092165
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Neubau von Wohngebäuden am Ronetsbachweg in Farchant
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kottermair – Rebholz Architekten und Stadtplaner – PartGmbH
Postort: Murnau
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Garmisch-Partenkirchen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 241115.04
Höchstes Angebot: 253591.84
“Als Teilnahmeantrag sind die Formblätter „Bewerbungsbogen“, „Projektverantwortung“ und „Referenz Projektleitung/Bauleitung“ vollständig ausgefüllt und...”
Als Teilnahmeantrag sind die Formblätter „Bewerbungsbogen“, „Projektverantwortung“ und „Referenz Projektleitung/Bauleitung“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben in Papierform an die unter I.1) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle einzureichen. Alle anderen abrufbaren Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertrag nebst Anlagen) dienen zunächst nur der Information und sind nur von den am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern und nur auf gesonderte Aufforderung einzureichen.
Die Teilnahmeanträge sind in Schriftform in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag Neubau von Wohngebäuden für eine soziale Einrichtung am Ronetsbachweg in Farchant“ bei der in der Bekanntmachung genannten Kontaktstelle einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Werden die zur Verfügung gestellten Formblätter nicht verwendet/vollständig ausgefüllt, bleibt der Teilnahmeantrag unberücksichtigt.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied das ausgefüllte Formblatt „Bewerbungsbogen“ nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird.
Zur angemessenen Durchführung des Teilnahmewettbewerbs sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Diese Forderung erfolgt in Übereinstimmung mit Erwägungsgrund 84 zur Richtlinie 2014/24/EU. Fehlende Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
Zum Zwecke einer vollständigen Eignungsprüfung sind auch für Unterauftragnehmer die ausgefüllten Formblätter „Bewerbungsbogen“, „Projektverantwortung“ und „Referenz Projektleitung/Bauleitung“ nebst den darin in Bezug genommenen Anlagen vorzulegen. Für Unterauftragnehmer ist zusätzlich ein Verfügbarkeitsnachweis (z. B. eine Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 149-342623 (2018-08-03)