Das Zentrum für Wirkstoffforschung und funktionelle Genomik ist als Forschungsplattform geplant, die in zentraler Position auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums (HZI) in Braunschweig vorgesehen ist. Das Grundstück befindet sich im nördlichen Bereich auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums in Braunschweig. Es ist beabsichtigt einen 4-geschossigen, unterkellerten Baukörper mit ca. 4 400 qm HNF und ca. 9 400 qm BGF zu errichten. Neben ca. 1 000 qm Büro- und Seminarraumflächen werden ca. 3 200 qm Laborfläche mit S1- und S2-Standard (Chemielabore, Mikrobiologie, biologische Labore, biotechnische Bereiche) benötigt sowie dazugehörige Lagerräume. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung von sieben Kühlzellen (Normalkühlzelle, Brutzellen und Tierkühltemperaturzelle). Kühlung der Kühlzellenkomponenten über Kaltwasser (weitere Details s. unter II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von kältetechnischen Anlagen
Kurze Beschreibung:
Das Zentrum für Wirkstoffforschung und funktionelle Genomik ist als Forschungsplattform geplant, die in zentraler Position auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums (HZI) in Braunschweig vorgesehen ist. Das Grundstück befindet sich im nördlichen Bereich auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums in Braunschweig. Es ist beabsichtigt einen 4-geschossigen, unterkellerten Baukörper mit ca. 4 400 qm HNF und ca. 9 400 qm BGF zu errichten. Neben ca. 1 000 qm Büro- und Seminarraumflächen werden ca. 3 200 qm Laborfläche mit S1- und S2-Standard (Chemielabore, Mikrobiologie, biologische Labore, biotechnische Bereiche) benötigt sowie dazugehörige Lagerräume.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung von sieben Kühlzellen (Normalkühlzelle, Brutzellen und Tierkühltemperaturzelle). Kühlung der Kühlzellenkomponenten über Kaltwasser (weitere Details s. unter II.2.4).
Das Zentrum für Wirkstoffforschung und funktionelle Genomik ist als Forschungsplattform geplant, die in zentraler Position auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums (HZI) in Braunschweig vorgesehen ist. Das Grundstück befindet sich im nördlichen Bereich auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums in Braunschweig. Es ist beabsichtigt einen 4-geschossigen, unterkellerten Baukörper mit ca. 4 400 qm HNF und ca. 9 400 qm BGF zu errichten. Neben ca. 1 000 qm Büro- und Seminarraumflächen werden ca. 3 200 qm Laborfläche mit S1- und S2-Standard (Chemielabore, Mikrobiologie, biologische Labore, biotechnische Bereiche) benötigt sowie dazugehörige Lagerräume.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung von sieben Kühlzellen (Normalkühlzelle, Brutzellen und Tierkühltemperaturzelle). Kühlung der Kühlzellenkomponenten über Kaltwasser (weitere Details s. unter II.2.4).
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH
Postanschrift: Inhoffenstr. 7
Postleitzahl: 38124
Postort: Braunschweig
Kontakt
Internetadresse: http://www.helmholtz-hzi.de🌏
E-Mail: bauvergaben@helmholtz-hzi.de📧
Telefon: +49 531 / 6181-2302📞
Fax: +49 531 / 6181-2399 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E47242617🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-17 📅
Datum des Beginns: 2018-07-05 📅
Datum des Endes: 2019-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 054-118701
ABl. S-Ausgabe: 54
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen.
Bitte die Kennzeichnung der Angebote beachten und dazu den beigefügten Submissionsaufkleber nutzen!
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Zentrum für Wirkstoffforschung und funktionelle Genomik ist als Forschungsplattform geplant, die in zentraler Position auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums (HZI) in Braunschweig vorgesehen ist. Das Grundstück befindet sich im nördlichen Bereich auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums in Braunschweig. Es ist beabsichtigt einen 4-geschossigen, unterkellerten Baukörper mit ca. 4 400 qm HNF und ca. 9 400 qm BGF zu errichten. Neben ca. 1 000 qm Büro- und Seminarraumflächen werden ca. 3 200 qm Laborfläche mit S1- und S2-Standard (Chemielabore, Mikrobiologie, biologische Labore, biotechnische Bereiche) benötigt sowie dazugehörige Lagerräume.
Das Zentrum für Wirkstoffforschung und funktionelle Genomik ist als Forschungsplattform geplant, die in zentraler Position auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums (HZI) in Braunschweig vorgesehen ist. Das Grundstück befindet sich im nördlichen Bereich auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums in Braunschweig. Es ist beabsichtigt einen 4-geschossigen, unterkellerten Baukörper mit ca. 4 400 qm HNF und ca. 9 400 qm BGF zu errichten. Neben ca. 1 000 qm Büro- und Seminarraumflächen werden ca. 3 200 qm Laborfläche mit S1- und S2-Standard (Chemielabore, Mikrobiologie, biologische Labore, biotechnische Bereiche) benötigt sowie dazugehörige Lagerräume.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung von sieben Kühlzellen (Normalkühlzelle, Brutzellen und Tierkühltemperaturzelle). Kühlung der Kühlzellenkomponenten über…
… Kaltwasser (weitere Details s. unter II.2.4).
… Kaltwasser:
— ca. 290 m
— 7 St. Kühlzellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Inhoffenstraße 7, 38124 Braunschweig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entwederdurch die ausgefüllten Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entwederdurch die ausgefüllten Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis einzutragen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei der Vergabestelle und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis einzutragen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei der Vergabestelle und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens können nicht präqualifizierte Bieter die im Formblatt 124 angegebenen Unterlagen bereits bei Angebotsabgabe für sich und ggf. andere, nichtpräqualifizierte Nachunternehmer mit vorlegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllten Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllten Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis einzutragen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei der Vergabestelle und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis einzutragen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei der Vergabestelle und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens können nicht präqualifizierte Bieter die im Formblatt 124 angegebenen Unterlagen bereits bei Angebotsabgabe für sich und ggf. andere, nichtpräqualifizierte Nachunternehmer mit vorlegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllten Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllten Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis einzutragen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei der Vergabestelle und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis einzutragen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei der Vergabestelle und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens können nicht präqualifizierte Bieter die im Formblatt 124 angegebenen Unterlagen bereits bei Angebotsabgabe für sich und ggf. andere, nichtpräqualifizierte Nachunternehmer mit vorlegen.
Darüberhinaus sind mit Angebotsabgabe 3 vergleichbare Referenzprojekte zu benennen (Form: in Anlehnung an das Formblatt EVM444, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Nennung inkl. Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1). Verwaltungsgebäude, Geb. W, Abt. Einkauf und Materialwirtschaft (EM), Raum W1.15.
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen.
Bitte die Kennzeichnung der Angebote beachten und dazu den beigefügten Submissionsaufkleber nutzen!
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungseinrichtung
Kontakt
Kontaktperson: Jörg Lüneburg
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E47242617🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Vergabestalle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestalle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich über die unter I.3) genannte Internetadresse (in Ausnahmefällen per E-Mail an bauvergaben@helmholtz-hzi.de) bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist (s. IV.2.2) zu richten.
Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung / den Vergabeunterlagenunter Ziffer I.3) genannten Internetadresse bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Diese Konkretisierungen werden Teil der Vergabeunterlagen. Die Konkretisierungen sind daher zu unterzeichnen und dem Angebot zwingend beizufügen.
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49 228/9499-0 Fax: +49 228/9499-163.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT bei der Vergabestalle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT bei der Vergabestalle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Hilft die Vergabestalle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestalle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestalle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestalle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: OJS 2018/S 054-118701 (2018-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Zentrum für Wirkstoffforschung und funktionelle Genomik ist als Forschungsplattform geplant, die in zentraler Position auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums (HZI) in Braunschweig vorgesehen ist. Das Grundstück befindet sich im nördlichen Bereich auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums in Braunschweig. Es ist beabsichtigt einen 4-geschossigen, unterkellerten Baukörper mit ca. 4 400 qm HNF und ca. 9 400 qm BGF zu errichten. Neben ca. 1 000 qm Büro- und Seminarraumflächen werden ca. 3 200 qm Laborfläche mit S1– und S2-Standard (Chemielabore, Mikrobiologie, biologische Labore, biotechnische Bereiche) benötigt sowie dazugehörige Lagerräume.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung von sieben Kühlzellen (Normalkühlzelle, Brutzellen und Tierkühltemperaturzelle). Kühlung der Kühlzellenkomponenten über Kaltwasser (weitere Details s. unter II.2.4).
Das Zentrum für Wirkstoffforschung und funktionelle Genomik ist als Forschungsplattform geplant, die in zentraler Position auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums (HZI) in Braunschweig vorgesehen ist. Das Grundstück befindet sich im nördlichen Bereich auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums in Braunschweig. Es ist beabsichtigt einen 4-geschossigen, unterkellerten Baukörper mit ca. 4 400 qm HNF und ca. 9 400 qm BGF zu errichten. Neben ca. 1 000 qm Büro- und Seminarraumflächen werden ca. 3 200 qm Laborfläche mit S1– und S2-Standard (Chemielabore, Mikrobiologie, biologische Labore, biotechnische Bereiche) benötigt sowie dazugehörige Lagerräume.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung von sieben Kühlzellen (Normalkühlzelle, Brutzellen und Tierkühltemperaturzelle). Kühlung der Kühlzellenkomponenten über Kaltwasser (weitere Details s. unter II.2.4).
Gesamtwert des Auftrags: 311 338 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Zentrum für Wirkstoffforschung und funktionelle Genomik ist als Forschungsplattform geplant, die in zentraler Position auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums (HZI) in Braunschweig vorgesehen ist. Das Grundstück befindet sich im nördlichen Bereich auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums in Braunschweig. Es ist beabsichtigt einen 4-geschossigen, unterkellerten Baukörper mit ca. 4 400 qm HNF und ca. 9 400 qm BGF zu errichten. Neben ca. 1 000 qm Büro- und Seminarraumflächen werden ca. 3 200 qm Laborfläche mit S1– und S2-Standard (Chemielabore, Mikrobiologie, biologische Labore, biotechnische Bereiche) benötigt sowie dazugehörige Lagerräume.
Das Zentrum für Wirkstoffforschung und funktionelle Genomik ist als Forschungsplattform geplant, die in zentraler Position auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums (HZI) in Braunschweig vorgesehen ist. Das Grundstück befindet sich im nördlichen Bereich auf dem Campus des Helmholtz-Zentrums in Braunschweig. Es ist beabsichtigt einen 4-geschossigen, unterkellerten Baukörper mit ca. 4 400 qm HNF und ca. 9 400 qm BGF zu errichten. Neben ca. 1 000 qm Büro- und Seminarraumflächen werden ca. 3 200 qm Laborfläche mit S1– und S2-Standard (Chemielabore, Mikrobiologie, biologische Labore, biotechnische Bereiche) benötigt sowie dazugehörige Lagerräume.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-28 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.