Neubau Wohnen für Studierende mit Kita auf dem Unicampus Stuttgart-Vaihingen/Universitätsstr. – Fachplanung Technische Ausrüstung – Heizung, Lüftung und Sanitär (Anl. Gruppen 1-3 u. 8 gem. §§ 53-56 HOAI)
Das Studierendenwerk Stuttgart plant auf dem Unicampus Stuttgart-Vaihingen am Standort Universitätsstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit ca. 230 Wohnplätzen in 4-er und 6-er Wohngemeinschaften. Die baurechtlich notwendigen PKW-Stellplätze werden in einer Tiefgarage auf dem Grundstück untergebracht. Für die Objektplanung Gebäude wird aktuell ein VgV-Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag durchgeführt. Die Lösungsvorschläge stehen bereits fest, die Pläne der ersten drei Ränge können mit den Auftragsunterlagen heruntergeladen werden: http://www.schreiberplan.de/wettbewerbsbetreuung.html
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Das Studierendenwerk Stuttgart plant auf dem Unicampus Stuttgart-Vaihingen am Standort Universitätsstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit ca. 230 Wohnplätzen in 4-er und 6-er Wohngemeinschaften. Die baurechtlich notwendigen PKW-Stellplätze werden in einer Tiefgarage auf dem Grundstück untergebracht. Für die Objektplanung Gebäude wird aktuell ein VgV-Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag durchgeführt. Die Lösungsvorschläge stehen bereits fest, die Pläne der ersten drei Ränge können mit den Auftragsunterlagen heruntergeladen werden: http://www.schreiberplan.de/wettbewerbsbetreuung.html
Grundstücksgröße = 3 090 m
Brutto-Grundfläche gesamt (BGF) = ca. 10 500 m
Davon Brutto-Grundfläche Wohnen (BGF) = ca. 8 000 m
Davon Brutto-Grundfläche Kita (BGF) = ca. 1 300 m
Davon Brutto-Grundfläche TG (BGF) = ca. 1 000 m
Herstellungskosten KG 200-700 = Richtwert ca. 65 000 € brutto je Wohnplatz
Die Fertigstellung der neuen Wohnanlage ist für das Jahresende 2020 geplant.
Das Studierendenwerk Stuttgart plant auf dem Unicampus Stuttgart-Vaihingen am Standort Universitätsstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit ca. 230 Wohnplätzen in 4-er und 6-er Wohngemeinschaften. Die baurechtlich notwendigen PKW-Stellplätze werden in einer Tiefgarage auf dem Grundstück untergebracht. Für die Objektplanung Gebäude wird aktuell ein VgV-Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag durchgeführt. Die Lösungsvorschläge stehen bereits fest, die Pläne der ersten drei Ränge können mit den Auftragsunterlagen heruntergeladen werden: http://www.schreiberplan.de/wettbewerbsbetreuung.html
Grundstücksgröße = 3 090 m
Brutto-Grundfläche gesamt (BGF) = ca. 10 500 m
Davon Brutto-Grundfläche Wohnen (BGF) = ca. 8 000 m
Davon Brutto-Grundfläche Kita (BGF) = ca. 1 300 m
Davon Brutto-Grundfläche TG (BGF) = ca. 1 000 m
Herstellungskosten KG 200-700 = Richtwert ca. 65 000 € brutto je Wohnplatz
Die Fertigstellung der neuen Wohnanlage ist für das Jahresende 2020 geplant.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Studierendenwerk Stuttgart plant auf dem Unicampus Stuttgart-Vaihingen am Standort Universitätsstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit ca. 230 Wohnplätzen in 4-er und 6-er Wohngemeinschaften. Die baurechtlich notwendigen PKW-Stellplätze werden in einer Tiefgarage auf dem Grundstück untergebracht. Für die Objektplanung Gebäude wird aktuell ein VgV-Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag durchgeführt. Die Lösungsvorschläge stehen bereits fest, die Pläne der ersten drei Ränge können mit den Auftragsunterlagen heruntergeladen werden: http://www.schreiberplan.de/wettbewerbsbetreuung.html
Das Studierendenwerk Stuttgart plant auf dem Unicampus Stuttgart-Vaihingen am Standort Universitätsstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit ca. 230 Wohnplätzen in 4-er und 6-er Wohngemeinschaften. Die baurechtlich notwendigen PKW-Stellplätze werden in einer Tiefgarage auf dem Grundstück untergebracht. Für die Objektplanung Gebäude wird aktuell ein VgV-Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag durchgeführt. Die Lösungsvorschläge stehen bereits fest, die Pläne der ersten drei Ränge können mit den Auftragsunterlagen heruntergeladen werden: http://www.schreiberplan.de/wettbewerbsbetreuung.html
Grundstücksgröße = 3 090 m
Brutto-Grundfläche gesamt (BGF) = ca. 10 500 m
Davon Brutto-Grundfläche Wohnen (BGF) = ca. 8 000 m
Davon Brutto-Grundfläche Kita (BGF) = ca. 1 300 m
Davon Brutto-Grundfläche TG (BGF) = ca. 1 000 m
Herstellungskosten KG 200-700 = Richtwert ca. 65 000 € brutto je Wohnplatz
Die Fertigstellung der neuen Wohnanlage ist für das Jahresende 2020 geplant.
Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-9 für die Anlagengruppen 1-3 und 8 gemäß §§ 53-56 HOAI i.V.m. Anlage 15 HOAI.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Sollten einzelne Leistungen nicht vergeben werden, so findet eine Erhöhung der angebotenen Honorarsätze bereits beauftragter Leistungsphasen nicht statt. Die Auftraggeberin ist in ihrer Entscheidung, ob und wann sie eine weitere Stufe beauftragt, frei. Aus einer Nichtbeauftragung erwachsen keine Ansprüche zu Gunsten des Bieters/der Bietergemeinschaft.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Sollten einzelne Leistungen nicht vergeben werden, so findet eine Erhöhung der angebotenen Honorarsätze bereits beauftragter Leistungsphasen nicht statt. Die Auftraggeberin ist in ihrer Entscheidung, ob und wann sie eine weitere Stufe beauftragt, frei. Aus einer Nichtbeauftragung erwachsen keine Ansprüche zu Gunsten des Bieters/der Bietergemeinschaft.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) aus:
Kostengruppe 300 = ca. 8 700 000 €
Kostengruppe 400 = ca. 2 600 000 €
Davon sind in Anlagengruppen 1-3 und 8 anrechenbare Nettoherstellungskosten von rund 1 680 000 € ermittelt worden.
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung Mitte August 2018.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI § 55.
Ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. auf die Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV);
2) Erklärung über eine eventuelle Bildung einer Bewerbergemeinschaft (§ 47 VgV) bzw. Weitergaben von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV);
3) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
4) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (§ 46 Abs. 2 VgV);
5) Erklärung zur Zusammenarbeit mit Dritten (§ 46 Abs. 2 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angaben der Beschäftigten der letzten 3 Jahre für das gesamte Büro des Bewerbers (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einer durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl ≥ 5 Personen erzielt (Wichtung 5 %);
2) Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung; Deckungssumme Personenschäden min. 3 000 000 EUR und sonstige Schäden min. 3 000 000 EUR (§ 45 Abs 1 Ziff. 3 VgV);
3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Ziff. 4 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Umsatz ≥ 500 000 E/a erzielt (Wichtung 5 %);
4) Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 8 in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Ziff. 4 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Umsatz ≥ 300 000 E/a erzielt (Wichtung 10 %).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4) Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 8 in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Ziff. 4 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Umsatz ≥ 300 000 E/a erzielt (Wichtung 10 %).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Darstellung von mindestens eines fertiggestellten Referenzprojekts (seit 1.1.2010 bis zur abgeschlossenen Lph 8), mindestens der Honorarzone II, zur Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend §§ 53-56 HOAI, Anlagengruppen 1-3 und 8, ist zur Teilnahme erforderlich. Eine darüberhinausgehende Anzahl von Referenzen wird nicht bewertet.
1) Darstellung von mindestens eines fertiggestellten Referenzprojekts (seit 1.1.2010 bis zur abgeschlossenen Lph 8), mindestens der Honorarzone II, zur Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend §§ 53-56 HOAI, Anlagengruppen 1-3 und 8, ist zur Teilnahme erforderlich. Eine darüberhinausgehende Anzahl von Referenzen wird nicht bewertet.
Hinweis:
Voraussetzung ist eine Neubaumaßnahme. Falls das Projekt eine Sanierungsmaßnahme darstellt wird die Referenz nicht berücksichtigt.
Bietergemeinschaften und Bieter/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmer dürfen in der Summe max. 2 Referenzen einreichen.
Referenzprojekte die nicht die Anlagengruppen 1-3 vorweisen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Anlagengruppe 8 muss lediglich in einer der beiden Referenzen bearbeitet worden sein.
Leistungszeitraum der Referenz muss innerhalb der letzten 8 Geschäftsjahren liegen (ab 1.1.2010 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung).
Referenzprojekte, die vor dem 1.1.2010 in Betrieb genommen wurden bzw. noch nicht die Leistungsphase 8 abgeschlossen ist, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Aus den Referenzen geht die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbarer Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Wichtung insgesamt 70 %).
Für die maximale Bewertung sollten die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllen:
— das Referenzprojekt ist der Gebäudeart Wohnungsbau (Wohnheim/Internat/Gemeinschaftsunterkunft/Hotel etc.) zuzuordnen,
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung ≥ 10 000 000 EUR brutto (KG 200-700),
— durch den Bewerber wurden ≥ 44,4 % der Leistungsphasen gem. § 55 HOAI erbracht (z. B. Lph 2-5).
Folgende Angaben sind für jede Referenz aufzuführen:
— Projektbezeichnung und Ort,
__ Verfasser/Urheber,
— Verantwortlicher Projektleiter,
— Auftraggeber (Name und Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Zeitraum (Beginn der Planung, Ende der Ausführung, Inbetriebnahme),
— die Referenz ist folgender Gebäudeart und folgender Honorarzone zuzuordnen,
— folgende Anlagengruppen wurden bearbeitet,
— gesamtkosten KG 200-700 brutto,
— durch den Bewerber erbrachte Leistungsphasen § 55 HOAI,
— Projektgegenstand als kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung. Je Referenz 1 DIN A4-Blatt oder DIN A3-Blatt.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn zwei Referenzen die o. g. Kriterien für die maximale Bewertung vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Anforderungen führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn zwei Referenzen die o. g. Kriterien für die maximale Bewertung vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Anforderungen führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
— Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ für den Leistungsbereich gem. §§ 53-56 HOAI für die Anlagengruppen 1-3 und 8 berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderung als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
— Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ für den Leistungsbereich gem. §§ 53-56 HOAI für die Anlagengruppen 1-3 und 8 berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderung als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
— Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen,
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
— Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen,
— Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweisen gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien.
Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist im Dokument „Bewerbungsbogen“ aufgeführt (Unterlagen siehe http://www.schreiberplan.de/wettbewerbsbetreuung.html).
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgeblich.
Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-06-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang des Bewerbungsbogens liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können ausschließlich über den E-Mail-Kontakt: sp@schreiberplan.de, bis spätestens 8 Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist unter der Internetadresse http://www.schreiberplan.de/wettbewerbsbetreuung.html veröffentlicht.
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können ausschließlich über den E-Mail-Kontakt: sp@schreiberplan.de, bis spätestens 8 Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist unter der Internetadresse http://www.schreiberplan.de/wettbewerbsbetreuung.html veröffentlicht.
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert.
Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen, Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen. Bei Hinzuziehung von Nachunternehmen ist der Bewerbungsbogen zusätzlich auch von diesem separat auszufüllen.
Der Bewerbungsbogen ist mittels des beigefügten Rücksendeaufklebers auf dem Umschlag/der Verpackung zu kennzeichnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahlunter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahlunter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 a GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2018/S 083-187483 (2018-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Studierendenwerk Stuttgart plant auf dem Unicampus Stuttgart-Vaihingen am Standort Universitätsstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit ca. 230 Wohnplätzen in 4-er und 6-er Wohngemeinschaften. Die baurechtlich notwendigen PKW-Stellplätze werden in einer Tiefgarage auf dem Grundstück untergebracht. Für die Objektplanung Gebäude wurde ein VgV-Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag durchgeführt. Die Lösungsvorschläge stehen fest, die Pläne der ersten 3 Ränge konnten mit den Auftragsunterlagen heruntergeladen werden.
Grundstücksgröße = 3 090 m
Brutto-Grundfläche gesamt (BGF) = ca. 10 500 m
Davon Brutto-Grundfläche Wohnen (BGF) = ca. 8 000 m
Davon Brutto-Grundfläche Kita (BGF) = ca. 1 300 m
Davon Brutto-Grundfläche TG (BGF) = ca. 1 000 m
Herstellungskosten KG 200-700 = Richtwert ca. 65 000 EUR brutto je Wohnplatz.
Die Fertigstellung der neuen Wohnanlage ist für das Jahresende 2020 geplant.
Das Studierendenwerk Stuttgart plant auf dem Unicampus Stuttgart-Vaihingen am Standort Universitätsstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit ca. 230 Wohnplätzen in 4-er und 6-er Wohngemeinschaften. Die baurechtlich notwendigen PKW-Stellplätze werden in einer Tiefgarage auf dem Grundstück untergebracht. Für die Objektplanung Gebäude wurde ein VgV-Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag durchgeführt. Die Lösungsvorschläge stehen fest, die Pläne der ersten 3 Ränge konnten mit den Auftragsunterlagen heruntergeladen werden.
Grundstücksgröße = 3 090 m
Brutto-Grundfläche gesamt (BGF) = ca. 10 500 m
Davon Brutto-Grundfläche Wohnen (BGF) = ca. 8 000 m
Davon Brutto-Grundfläche Kita (BGF) = ca. 1 300 m
Davon Brutto-Grundfläche TG (BGF) = ca. 1 000 m
Herstellungskosten KG 200-700 = Richtwert ca. 65 000 EUR brutto je Wohnplatz.
Die Fertigstellung der neuen Wohnanlage ist für das Jahresende 2020 geplant.
Gesamtwert des Auftrags: 320827.39 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Studierendenwerk Stuttgart plant auf dem Unicampus Stuttgart-Vaihingen am Standort Universitätsstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit ca. 230 Wohnplätzen in 4-er und 6-er Wohngemeinschaften. Die baurechtlich notwendigen PKW-Stellplätze werden in einer Tiefgarage auf dem Grundstück untergebracht. Für die Objektplanung Gebäude wurde ein VgV-Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag durchgeführt. Die Lösungsvorschläge stehen fest, die Pläne der ersten 3 Ränge konnten mit den Auftragsunterlagen heruntergeladen werden.
Das Studierendenwerk Stuttgart plant auf dem Unicampus Stuttgart-Vaihingen am Standort Universitätsstraße den Neubau einer studentischen Wohnanlage mit ca. 230 Wohnplätzen in 4-er und 6-er Wohngemeinschaften. Die baurechtlich notwendigen PKW-Stellplätze werden in einer Tiefgarage auf dem Grundstück untergebracht. Für die Objektplanung Gebäude wurde ein VgV-Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag durchgeführt. Die Lösungsvorschläge stehen fest, die Pläne der ersten 3 Ränge konnten mit den Auftragsunterlagen heruntergeladen werden.
Herstellungskosten KG 200-700 = Richtwert ca. 65 000 EUR brutto je Wohnplatz.
Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-9 für die Anlagengruppen 1-3 und 8 gemäß §§ 53-56 HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI.
Kostengruppe 300 = ca. 8 700 000 EUR
Kostengruppe 400 = ca. 2 600 000 EUR
Davon sind in Anlagengruppen 1-3 und 8 anrechenbare Nettoherstellungskosten von rund 1 680 000 EUR ermittelt worden.
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-30 📅
Name: solares bauen GmbH
Postort: Freiburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 320827.39 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 a GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 721926-3985 📠
Quelle: OJS 2019/S 099-240330 (2019-05-20)