Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die Abgabe des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/ oder Handelsregister gemäß Anhang XIder Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014;
2) Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG vorliegen;
4) kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw.wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder);
5) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
6) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/ oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaftenhat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters.
7) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen,geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er/sie die Nachweiseund Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, auf dessen Eignung er/sie sich beruft.
8) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
9) Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
10) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen.
11) Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.